Berufsrechtsschutz
Der Berufsrechtsschutz gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, damit Sie Ihr gutes Recht in Streitigkeiten rund um Ihre berufliche Tätigkeit durchsetzen können. Auch die Bausteine Privat, Verkehr, Wohnen und vorsätzliche Vergehen sind wichtig, so dass wir sie als unverzichtbare Bestandteile einer Rechtsschutzversicherung betrachten und sie zu dem beruflichen Baustein integrieren. Unser Produkt "Rechtsschutz für das Privatleben" vereint diese Bausteine in einer sinnvollen Rechtsschutzlösung.
Schnell kann es passieren, dass sich im Beruf Streitfälle mit Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Personen ergeben. Zum Beispiel erhalten Sie eine unrechtmäßige Kündigung, werden abgemahnt oder haben Schwierigkeiten, ein angefordertes Zwischenzeugnis zu bekommen? Oder Ihr Antrag auf Altersteilzeit wurde abgelehnt? Auch bei einer Zwangspensionierung von Beamten wegen angeblicher Dienstunfähigkeit oder bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Absicherung schützt Sie der Berufsrechtsschutz der Marke ALLRECHT zuverlässig.
Die günstige Rechtsschutzkombination aus den Bereichen Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr schützt nicht nur Sie, sondern Ihre ganze Familie.
Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.
Ihr Berufsrechtsschutz im Überblick
- unbegrenzte Deckungssumme
- Mediationsverfahren mitversichert
- telefonische Rechtsberatung
- Rechtsschutz für vorsätzlich begehbare Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mitversichert
- Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen mitversichert
- weltweiter Rechtsschutz
- Eltern und Großeltern mitversichert
- Rechtsschutz als Arbeitgeber in hauswirtschaftlichen und Pflegeverhältnissen
- Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzu kommende Risiken
- Zahlungspause bei Arbeitslosigkeit
- Online-Rechtsberatung
- Musterverträge
- Sie als Versicherungsnehmer,
- Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
- die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
- Ihre in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartner (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.
Versicherungsschutz besteht (wenn jeweils vereinbart):
- im Privatleben,
- als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft),
- im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student,
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas, Elektroroller und Anhänger und Wasserfahrzeuge/Motorboote bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen,
- als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern,
- als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit,
- als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge.
Wenn es zu diesem Streitfall kommt… | …hilft Ihnen ALLRECHT Berufsrechtsschutz mit dieser Leistung |
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Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus Rationalisierungsgründen. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderungen und Ihrem Anspruch auf Abfindung. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten. Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Oder:
Oder: Ihr Arbeitgeber fordert Sie dazu auf, krank zur Arbeit zu erscheinen oder Ihr Arbeitgeber lässt Ihre Arbeit überwachen und verstößt gegen die Datenschutz-Bestimmungen. Sie möchten sich zur Wehr setzen.
Oder: |
Arbeits-Rechtsschutz |
Die Berufsgenossenschaft weigert sich, Ihre Berufserkrankung oder Ihren Arbeitsunfall als solchen anzuerkennen. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen. Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen. |
Sozial-Rechtsschutz |
Ihr Lebenspartner ist Beamter. Er soll angeblich mit dem dienstlichen Laptop das Internet am Arbeitsplatz zum privaten Surfen genutzt haben. Gegen ihn wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen. |
Disziplinar-Rechtsschutz |
Auch in diesen Fällen hilft eine ALLRECHT Rechtsschutzversicherung
Der denkbare Schaden: | ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein: |
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Sie werden mit Ihrem PKW in einen Unfall verwickelt. Unfallhergang und Schuldfrage sind strittig. Oder: Ihr Smartphone wird durch Dritte beschädigt, der Schädiger weigert sich, es zu ersetzen. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen. | Schadenersatz-Rechtsschutz |
Sie erhalten von Ihrem Vermieter eine überhöhte Nebenkostenabrechnung. Sie sind damit nicht einverstanden. Es kommt zu einem Mietprozess. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst bewohnten Wohneinheiten. | Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (nur für Wohneinheiten) |
Das neu gekaufte Tablet ist defekt. Der Händler verweigert nach einem gescheiterten Nachbesserungsversuch die Rücknahme des Geräts. Sie benötigen die anwaltliche Hilfe, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. | Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
Die von Ihnen geltend gemachten Sonderausgaben werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen. Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen. | Steuer-Rechtsschutz |
Es droht Ihnen der Entzug (oder eine erhebliche Einschränkung, beispielsweise Teilnahme an einem Fahreignungsseminar) Ihres Führerscheins. Mit Hilfe eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen. | Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
Das BAföG für Ihr Kind soll erheblich eingeschränkt werden. Sie sind damit nicht einverstanden. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten vorangehen. | Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten |
Sie sollen mit Ihrer Spielzeugdrohne (unter 2 Kg) in den Luftraum eines Flugplatzes eingedrungen sein. Ihnen wird mit Ihrer Drohne ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr vorgeworfen. Sie müssen sich gegen diesen Vorwurf wehren. | Straf-Rechtsschutz |
Sie sollen über eine rote Ampel gefahren sein. Ihnen droht angesichts der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren. | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
Sie wurden im Testament Ihres überschuldeten verstorbenen Verwandten berücksichtigt und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Testament Ihres Verwandten anfechten oder das Erbe ausschlagen können. | Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Ihre Tochter wurde das Opfer einer Vergewaltigung. Der Täter kann gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die begangene Straftat nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an. | Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten |
Ihr Kind wird über einen längeren Zeitraum von einem Mitschüler gemobbt. Es wurden peinliche Fotos im Internet von Ihrem Kind, z.B. in sozialen Netzwerken, veröffentlicht. Sie möchten eine Strafanzeige gegen den Verursacher erstatten und benötigen dafür anwaltliche Hilfe. | Aktiver Straf-Rechtsschutz (Cyber-RS) im privaten Bereich |
Nach einem schweren Sportunfall sind Sie bewegungsunfähig und müssen gepflegt werden. Es wird eine Betreuung durch Ihre Tante als einzig lebenden Verwandten angeordnet. Sie sind der Meinung, die Voraussetzungen einer Betreuung liegen nicht vor und möchten die Anordnung anfechten. | Rechtsschutz in Betreuungsverfahren |
Die auf Ihrem Einfamilienhaus neu installierte Photovoltaikanlage weist Funktionsfehler auf. Sie sind der Meinung, die Installation der Anlage wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt und reklamieren die fehlerhafte Installation bei dem beauftragten Fachbetrieb. Der Fachbetrieb erkennt Ihre Mängelrüge nicht an. Sie benötigen die anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. | Photovoltaik-Rechtsschutz |
Sie haben Ihr gebrauchtes Fahrrad über eine Internetplattform verkauft. Nach zwei Wochen meldet sich der Käufer wieder bei Ihnen. Aufgrund eines Bruches des Fahrradrahmens hatte er einen schweren Unfall mit dem gekauften Fahrrad. Der Käufer behauptet, Sie hätten arglistig einen Riss im Fahrrahmen verschwiegen. Er zeigt Sie wegen Betrugs und Körperverletzung bei der Polizei an. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Sie müssen sich wehren. | Erweiterter Straf-Rechtsschutz |
Sie haben angeblich eine Filmdatei im Internet unrechtmäßig heruntergeladen. Sie werden von einem Anwalt wegen einer Urheberrechtsverletzung schriftlich abgemahnt und sollen Strafe in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Sie benötigen einen anwaltlichen Rat. ALLRECHT übernimmt je Beratung die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Die Versicherungssumme ist auf insgesamt 1.000 EUR je Kalenderjahr begrenzt. | Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet |
- gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
- Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
- Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
- Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
- im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung eines technisch sachkundigen Sachverständigen in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- Kosten einer Mediation bis zu 1.500 Euro
- Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden
Drei Monate Wartezeit gelten für Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, ausgenommen, es handelt sich allein um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Verwaltungs-Rechtsschutz für Studienplatzklagen
Wertvolle Serviceleistungen im Berufsrechtsschutz

Musterverträge
Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service Musterverträge. Dort finden Sie die entsprechenden Links für die Registrierung.

Online-Rechtsberatung
Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.
Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Service-Leistung finden Sie unter Online-Rechtsberatung:

VertragsCheck
Für die Überprüfung der AGB des Verkäufers bei einem Abschluss eines privaten Verbrauchervertrages (zum Beispiel beim Kauf eines Fernsehers) durch einen Rechtsanwalt. Wir vermitteln diesen Service durch einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt.
Voraussetzung: Der betroffene Lebensbereich ist versichert (z.B. Privat-Rechtsschutz beim Kauf eines Fernsehers, Verkehrs-Rechtsschutz beim Kauf eines Fahrzeugs).
Häufig gestellte Fragen zum Berufsrechtsschutz
Die Beiträge für Ihre ALLRECHT Rechtsschutzversicherung können Sie teilweise steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Die Vorraussetzung dafür ist die Absicherung des Bausteins Arbeit. Die Kosten für den dazugehörigen Leistungsbaustein Arbeits-Rechtsschutz sind über die Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Höhe des absetzbaren Betrages können wir Ihnen gerne in einer Finnazamtbescheinigung mitteilen. Fordern Sie Ihre Finanzbescheinigung einfach hier an.
Einfach online abschließen über den Tarifrechner
Nur noch ein paar Klicks trennen Sie von der richtigen Rechtsschutzversicherung für Ihren Bedarf. Berechnen Sie in wenigen Schritten den Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung und beantragen Sie alles online.
Bei Ihren Berater vor Ort
Sie möchten lieber mit einem Berater vor Ort sprechen und sich umfassend beraten lassen? Hier finden Sie kompetente Fachberater in Ihrer Nähe, die für Sie gerne alle Fragen klären.
Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Berufsrechtsschutz und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.
Schriftliches Angebot
Gerne senden wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot per Post zu. Füllen Sie dazu nur einige wenige Angaben aus und erhalten Sie von uns einen auf Sie maßgeschneiderten Vorschlag für die passende Rechtsschutzversicherung.
Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin
- das beantragte Versicherungsprodukt,
- die nicht beantragten Versicherungsbausteine,
- der Versicherungsbeginn und -ablauf,
- die beantragte Selbstbeteiligung,
- die beantragte Laufzeit,
- der zu zahlende Beitrag und
- unsere Kontaktdaten.
Sollte es zu einem Schaden kommen, melden Sie diesen bitte unverzüglich der Versicherung. Nur so können wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Sie erreichen uns per Telefon über die gebührenfreie Rufnummer oder online über das Schadenmeldungsformular.
persönlich telefonisch 0800 90 89 900
Online über das Schadenmeldungsformular
Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich perRechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.
Wie melde ich meine geänderte Adresse?
Sie können uns sowohl persönlich per Telefon als auch online über das Änderungsformular über eine Reihe von Änderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie eine neue Adresse mitteilen? So einfach setzen Sie sich mit uns in Kontakt:
persönlich telefonisch 0800 90 89 900
Online über das Änderungsformular
Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns das ganz einfach mitteilen. Nutzen Sie dafür das Online-Änderungsformular.
- Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
- Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.
- Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.
Sollte sich Ihr Familienstand geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Das können Sie uns entweder persönlich am Telefon mitteilen oder online über unser Änderungsformular. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.
persönlich telefonisch 0800 90 89 900
Online über das Änderungsformular
Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Beruflich unterwegs? Prozesskosten, Bußgeld oder Entschädigung für einen Flugausfall schnell berechnen
Manchmal lassen sich Streitigkeiten nicht mehr außergerichtlich regeln. Damit Sie darauf vorbereitet sind, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits auf Sie zukommen können, nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner. Mögliche Bußgelder können Sie mit unserem Bußgeldrechner berechnen. Oder mussten Sie bei der letzten beruflichen Reise mehrere Stunden am Flughafen warten, weil Ihr Flieger Verspätung hatte? Prüfen Sie hier Ihren Schadenersatzanspruch.
Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.
Kosten eines Rechtsstreits einfach berechnen
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Sie befürchten durch Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten oder anderen kleineren Straftaten ein Bußgeld? Unser Bußgeldrechner verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Bußgelder.
Überblick über mögliche Bußgelder schnell verschaffen
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Ihr Flug hat Verspätung und Sie erreichen nicht wie gewünscht Ihr Ziel? Der Fluggastentschädigungsrechner prüft ganz einfach Ihren Schadenersatzanspruch.