29.07.2019

Recht auf Kindergartenplatz – Wann ist das Einklagen sinnvoll?

2013 wurde der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung beschlossen, doch noch immer gehen viele Eltern bei der Vergabe eines Kita-Platzes leer aus. Wie sie vorgehen sollten, wenn ihr Recht auf einen Kita-Platz missachtet wird und welche Klagemöglichkeiten sie haben, erläutert dieser Artikel.

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz: die aktuelle Rechtslage

Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Im Kinderförderungsgesetz, kurz KiföG, sind entsprechende Detailänderungen in verschiedenen Gesetzestexten festgehalten. Um das Recht auf einen Kita-Platz durchzusetzen, können sich Eltern auf den § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII berufen. Darin heißt es:

„Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.[...]“

Die Kommune ist also per Gesetz verpflichtet, Kindern in einem Alter zwischen 1 und 3 Jahren einen Kita-Platz oder eine Tagesmutter für die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Für den Anspruch ist es nach § 24 Abs. 1 S. 2a SGB VIII unerheblich, ob die Eltern des Kindes berufstätig, arbeitssuchend oder arbeitslos sind.

Eltern eines Kindes, welches das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Hierzu müssen die Erziehungsberechtigten:

  • arbeiten, in Kürze eine Arbeitsstelle antreten oder aktiv auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sein
  • eine Ausbildung machen oder im Rahmen der Maßgabe des zuständigen Arbeitsamtes an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen
  • Leistungen im Sinne des SGB II zur „Eingliederung in Arbeit“ beziehen.

 

Kitaplatz einklagen: Ab wann macht eine Kita-Platz-Klage Sinn?

Grundsätzlich gilt: Eine Klage ist nur dann sinnvoll, wenn die Kommune tatsächlich über freie Kita-Plätze verfügt und ein Kind trotzdem keinen dieser Plätze zugewiesen bekommt.

Vor allem in Großstädten kommt es häufig vor, dass sich Eltern schon vor der Geburt ihres Kindes um einen Kita-Platz bemühen und entsprechende Anträge stellen. Je eher Eltern den Dialog mit dem Jugendamt suchen, desto eher können sie bei einem Ablehnungsbescheid rechtliche Schritte einleiten, um eine rechtzeitige Betreuungslösung für ihr Kind zu finden.

Anrecht auf Kindergartenplatz: notwendige Schritte vor der Klageerhebung

Bevor Eltern einen Kita-Platz einklagen können, müssen sie zunächst selbst tätig geworden sein und nach einer geeigneten Betreuungslösung für ihr Kind gesucht haben. Blieb die Suche erfolglos, müssen Eltern das zuständige Jugendamt kontaktieren. Dieses muss innerhalb einer angemessenen Frist einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Die Frist beträgt üblicherweise zwischen zwei und drei Monate.

Erst wenn das Jugendamt seiner Pflicht nicht nachkommt, können sich Eltern an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und gegen die Stadt oder Gemeinde Klage einreichen.

Vorgehensweise nach Erhalt des Ablehnungsbescheides

Ein Ablehnungsbescheid des Jugendamtes ist Voraussetzung für eine spätere Kita-Platz-Klage. Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Eltern innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die zuständige Behörde ihre Entscheidung erneut. Wichtig: Lassen Eltern die Frist tatenlos verstreichen, gilt die Entscheidung des Jugendamtes als angenommen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, rechtzeitig einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Eine zuverlässige Privat-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt.

Eltern, die eine erneute Ablehnung erhalten, können klagen. Aufgrund der knappen Zeitspanne ist es wichtig, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ein Eilverfahren zu beantragen. Auf diese Weise wird das Gerichtsverfahren, das sonst mehrere Monate oder Jahre dauern kann, auf vier bis sechs Wochen verkürzt.

Durchführung und Kosten einer Kita-Platz-Klage

1. Wo muss die Klage eingereicht werden?

Eine Kita-Platz-Klage ist beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

2. Wie muss die Klage eingereicht werden?

Die Klageerhebung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Eine schriftliche Kita-Platz-Klage muss dem Gericht als eigenhändig unterschriebene Klageschrift, z.B. per Post oder Fax, zugeschickt werden. Eltern, die eine mündliche Klage einreichen wollen, müssen sich persönlich im Gerichtsgebäude einfinden und ihr Anliegen einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vortragen.

3. Welche Daten muss die Klageschrift beinhalten?

Neben den persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift der Eltern sollte eine Klageschrift den ursprünglichen Bescheid des Jugendamts mit Aktenzeichen und Datum benennen. Zudem sollten Erziehungsberechtigte ausführlich schildern, warum ihr Kind zeitnah betreut werden muss und aus welchem Grund der Kita-Platz eingeklagt werden soll, z.B. aufgrund einer bestehenden Berufstätigkeit.

4. Wie lange dauert das Verfahren?

Für die Verfahrensdauer kommt es maßgeblich darauf an, wie schnell das Jugendamt auf den Widerspruch reagiert und die Ablehnung des Widerspruchs zuschickt. Dies dauert in der Regel zwischen zwei und drei Monate. Für das gerichtliche Eilverfahren einer Kita-Platz-Klage müssen Eltern nochmals vier bis sechs Wochen einplanen.

5. Was kostet eine Kita-Platz-Klage?

Die Kita-Platz-Klage selbst ist in der Regel kostenfrei – sämtliche Gerichts- und Verfahrenskosten müssen von der Stadt oder der Gemeinde übernommen werden. Eltern, die für das Verfahren die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, müssen die anwaltlichen Gebühren selbst tragen.

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