Vermieterrechtsschutz - ALLRECHT

Vermieter-Rechtsschutz für alle Eventualitäten

ALLRECHT Vermieterrechtsschutz … damit Sie Recht behalten!

 

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Vermieterrechtsschutz – Effektiver Rechtsschutz für Vermieter

Als Vermieter kann man so manch eine Überraschung erleben. Streitfälle wie das Einklagen einer längst überfälligen Miete, das Sitzenbleiben auf Reparaturkosten nach dem Auszug eines unliebsamen Mieters oder im äußersten Fall ein langwieriger Räumungsprozess: Mit dem Vermieterrechtsschutz der Marke ALLRECHT sind Sie umfänglich abgesichert und bleiben nicht auf den hohen Kosten eines Rechtsstreits sitzen. 

Vermieterrechtsschutz für Haus und Grund

Mit unserem Produkt "Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz für Vermieter" erhalten Sie umfassenden Vermieterrechtsschutz für Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, usw. betreffen. Nutzen Sie die Vermieter-Rechtsschutzversicherung als günstige Ergänzung zu einer privaten und beruflichen Absicherung, z. B. wenn Sie Wohneinheiten als Vermieter absichern wollen.

Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

Der Vermieterrechtsschutz im Überblick

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • vorgerichtliches Widerspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz mitversichert
  • kein Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise
  • telefonische Rechtsberatung
  • Forderungsmanagement- und Wirtschaftsauskunfts-Service
  • Online-Rechtsberatung
  • Musterverträge
  • die versicherten Gewerbe- oder Wohneinheiten,
  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der jeweils angegebenen Eigenschaft

 

Unser Vermieterrechtsschutz eignet sich:

  • als Eigentümer und Vermieter vermieteter Wohneinheiten (auch ohne Vermieterrisiko),
  • als Eigentümer und Verpächter von Garagen und Abstellplätzen (auch ohne Vermieterrisiko),
  • als Eigentümer und/oder Verpächter unbebauter Grundstücke,
  • als Eigentümer und Vermieter/Verpächter vermieteter Gewerbeeinheiten (auch ohne Vermieterrisiko).

Der Versicherungsschutz besteht:

  • für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis bzw. Pachtvertrag,
  • für sogenannte nachbarrechtliche Streitigkeiten,
  • für Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentums-Gesetz.

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT Vermieterrechtsschutz hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Ihr Mieter zahlt die monatliche Miete nicht mehr. Zudem beschweren sich die Nachbarn über eine unangenehme Geruchsbelästigung in der Nähe des Wohnungseingangs. Sie streben eine Räumungsklage an.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Sie legen Widerspruch gegen den Ihrer Ansicht nach fehlerhaften Grundsteuerbescheid ein. Die Gemeinde weist den Widerspruch zurück. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

 

Steuer-Rechtsschutz

Sie sind der Meinung die laufend erhobenen Gebühren zur Grundstücksversorgung sind überhöht. Sie müssen sich gegen die Forderung vor Gericht wehren.

Mitversicherte Premium-Leistung:

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten

vorangehen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Ihnen wird die fahrlässige Verunreinigung des Bodens vorgeworfen, weil Sie angeblich mit schädlich Stoffen Ihr Unkraut in Ihrem Garten vernichtet haben.

Straf-Rechtsschutz

Ihr Nachbar stellt gegen Sie eine Anzeige wegen Lärmbelästigung bei dem zuständigen Ordnungsamt. Sie müssen sich wehren.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Damit Sie sich ganz auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können, kommt der Vermieterrechtsschutz der ALLRECHT prinzipiell für Kosten auf, die aus Rechtsstreitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen hinsichtlich Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen entstehen können. Im Detail umfasst die Versicherung folgende Positionen:

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Kosten einer Mediation bis zu 1.500 Euro
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden

Für den Vermieterrechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten Wartezeit Die Wartezeiten gelten für folgende Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, ausgenommen es handelt sich allein um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

Wertvolle Service-Leistungen im Vermieterrechtsschutz

Forderungsmanagement-Service

für das außergerichtliche Inkasso Ihrer fälligen, unbezahlten und unstreitigen Forderungen durch unseren erfahrenen Inkassopartner First Debit. Sie verdienen bares Geld am Schreibtisch. Gleichzeitig bleibt durch die Zwischenschaltung eines Inkasso-Dienstleisters Ihr Image bei den Mietern gewahrt.

 

Wirtschaftsauskunft-Service

für präventive Auskünfte über die Bonität Ihrer zukünftigen Mieter. Auch hier hilft Ihnen unser Partner First Debit. So schützen Sie sich bei sich anbahnenden Geschäftsbeziehungen durch gezielte Bonitätsabfragen vor künftigen Zahlungsausfällen.

Musterverträge

Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service Musterverträge. Dort finden Sie die entsprechenden Links für die Registrierung.

Zu den Musterverträgen

Online-Rechtsberatung

Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.

Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Service-Leistung finden Sie unter Online-Rechtsberatung:

Zur Online-Rechtsberatung

Häufig gestellte Fragen zum ALLRECHT Vermieterrechtsschutz

Bei Ihren Berater vor Ort
Sie möchten lieber mit einem Berater vor Ort sprechen und sich umfassend über den Vermieterrechtsschutz beraten lassen? Hier finden Sie kompetente Fachberater in Ihrer Nähe, die für Sie gerne alle Fragen klären.

Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Vermieterrechtsschutz und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schriftliches Angebot
Gerne senden wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot per Post zu. Füllen Sie dazu nur einige wenige Angaben aus und erhalten Sie von uns einen auf Sie maßgeschneiderten Vorschlag für die passende Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

Wichtig: Es müssen stets alle von Ihnen selbstgenutzten und/ oder  vermieteten Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten eines Mehrfamilienhauses bzw. einer Gewerbeimmobilie versichert werden. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht zulässig.

Auch die vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Wohneinheit ist beitragspflichtig.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin:

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • die Risikoadresse,
  • die Anzahl der versicherten Wohneinheiten und/ oder Gewerbeeinheiten,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Ihre Schadenmeldung können Sie uns sowohl persönlich am Telefon als auch online über unser Schadenmeldungsformular zukommen lassen. Tragen Sie einfach alle wichtigen Daten zusammen, sodass wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können. So erreichen Sie uns:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Schadenmeldungsformular

Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich per Rechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Sie können uns sowohl persönlich per Telefon oder online über das Änderungsformular über eine Reihe von Änderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie eine neue Adresse mitteilen? So einfach setzen Sie sich mit uns in Kontakt:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns das ganz einfach mitteilen. Nutzen Sie dafür das Online-Änderungsformular.

  • Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.
  • Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.

Sollte sich Ihre Risikoadresse oder die Anzahl Ihrer vermieteten Wohneinheiten oder Gewerbeeinheiten während der Vertragslaufzeit ändern, so teilen Sie uns diese Änderung bitte mit. Das können Sie uns entweder persönlich am Telefon übermitteln oder online über unser Änderungsformular. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Im Falle eines Rechtsstreits: Prozesskosten schnell berechnen

Manche Streitigkeiten lassen sich nicht mehr außergerichtlich klären und landen schließlich vor Gericht. Damit Sie wissen, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits auf Sie zukommen, nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

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