06.04.2020 – zuletzt aktualisiert am: 19.05.2026

Sichere Bestellung per Internet (inkl. Checkliste)

Das Einkaufen im Internet ist für die meisten Menschen fester Bestandteil des modernen Alltags. Während die Bestellung oft mit wenigen Klicks erledigt ist, treten bei Komplikationen häufig rechtliche Unsicherheiten auf. Der folgende Artikel beleuchtet die rechtlichen Unterschiede zum Kauf im Laden und erklärt, wie Online-Betrug erkannt und vermieden werden kann.

Das Wichtigste zu Bestellungen per Internet in Kürze:

  • Besonderheiten beim Fernabsatz: Da Verträge ohne persönliche Anwesenheit geschlossen werden, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern spezielle Schutzrechte wie das 14-tägige Widerrufsrecht zu.
  • Transparenzpflicht der Verkäufer: Der Verkäufer ist verpflichtet, vorab umfassend über Warenmerkmale, Gesamtpreise inklusive Steuern sowie Versandkosten zu informieren und die AGB bereitzustellen.
  • Schutz vor Betrugsmaschen: Zur Vermeidung von Online-Betrug sollten Kundinnen und Kunden das Impressum des Anbieters sowie den Gesamteindruck des Shops überprüfen und auf eine sichere Verschlüsselung sowie etablierte Gütesiegel achten.

Rechtliche Unterschiede zum Kauf im Laden

Da bei Onlinebestellungen die Verträge nicht in persönlicher Anwesenheit beider Vertragsparteien abgeschlossen werden, handelt es sich nach § 312c Bürgerliches Gesetzbuch um Fernabsatzverträge. Diese unterliegen besonderen Vorgaben im Kaufrecht, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.

Rechtliche Vorschriften

  • Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst durch den Versand zustande oder nachdem die verkaufende Partei der Kundin oder dem Kunden eine Versandbestätigung zugeschickt hat. Wichtig hierbei ist, dass die Eingangsbestätigung der Bestellung und die Versandbestätigung zwei verschiedene Bestätigungen sind. Beide müssen vorliegen. 
  • Der Verkäufer muss im Vorfeld über die Eigenschaften der Ware, den Bruttopreis (inkl. Steuer und Abgaben) und die Versandkosten inklusive aller Zusatzkosten informieren. Außerdem müssen die Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss über ein herunterladbares Dokument zur Verfügung gestellt werden.  Die Kundschaft muss zudem besonders auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen werden (zum Beispiel über ein Kästchen zum Ankreuzen).
  • Anders als beim Kauf im Laden haben Käuferinnen und Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, das nur in bestimmten Fällen nicht gilt. Dazu zählen zum Beispiel schnell verderbliche und versiegelte Ware, die geöffnet wurde, Downloads, Dienstleistungen und Sonderanfertigungen. Das Widerrufsrecht beginnt grundsätzlich mit Erhalt der Ware. Wichtig zu beachten ist, dass es nicht reicht, die Artikel zurückzuschicken. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden. Das kann formlos (zum Beispiel per Telefon oder E-Mail) oder per Musterformular passieren und muss keine Begründung enthalten. 
  • Bei Online-Couponing und Gutscheinen gelten andere Vorschriften, die besonders für Händler interessant sind.
     

Die Button-Lösung

Die Button-Lösung ist seit 2012 in Kraft und soll Verbraucherinnen und Verbraucher durch eindeutige Hinweise während des Bestellprozesses vor unerwünscht abgeschlossenen Online-Geschäften schützen. Gemäß § 312j Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch müssen Online-Händler und App-Stores mit einer eindeutigen Formulierung auf das Ende des Bestellprozesses hinweisen. Der Bestell-Button im Checkout-Prozess muss angeben, dass Kundinnen und Kunden sich zum Kauf verpflichten, zum Beispiel durch die Formulierung ,,Zahlungspflichtig bestellen” (ein einfaches ,,Bestellen” reicht also nicht). Nur unter diesen Umständen entsteht ein Kaufvertrag und das Unternehmen kann Zahlungsaufforderungen geltend machen. 

Häufige Arten von Online-Betrug 

Es gibt viele Arten, auf die Betrüger im Internet versuchen, an Geld zu kommen. So erstellen sie zum Beispiel ganze Fake-Shops, die ihren echten Pendants zum Verwechseln ähnlich sind und nur bei sehr genauem Hinsehen entlarvt werden können. Diese Shops verkaufen selten, was sie versprechen, und versenden Ware nie oder nur in schlechter Qualität. Andere Arten von Fake-Shops arbeiten mit Fälschungen von hochwertigen Produkten oder sind nur darauf aus, Daten zu stehlen. 

Phishing 

Beim Phishing handelt es sich um eine Art des Identitätsdiebstahls. Cyberkriminelle nutzen Trojaner und Viren, um an Informationen wie Passwörter und Kreditkartendaten zu kommen, und bestellen damit Waren oder begehen Kreditkartenbetrug. Deshalb ist es wichtig, den Computer durch Virenschutzprogramme zu sichern und für jeden Onlineshop ein anderes Passwort zu verwenden. Außerdem sollten Kundinnen und Kunden beim Bestellen nur die Pflichtfelder ausfüllen, um nicht unnötig Daten preiszugeben. 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Broschüre mit Informationen und Empfehlungen veröffentlicht, um den Computer einzurichten und sich sicher im Netz zu bewegen. 

Dropshipping

Anders als sonst im Online-Verkauf gibt es beim Dropshipping drei Akteure. Gemeint sind hier die kaufende Partei, die verkaufende Partei und ein Dritthändler. Die Verkäuferin oder der Verkäufer fungieren nur als Zwischenhändler und bestellen die Ware dann selbst beim Hersteller oder Großhändler, der dann direkt an die Kundschaft liefert. Dies ist zwar eine legale Methode, sie sorgt jedoch häufig für Intransparenz und unnötige Probleme.

Dadurch, dass auch der Dropshipper (der Zwischenhändler) Gewinn machen will, zahlen Kundinnen und Kunden häufig einen höheren Preis, als wenn sie direkt beim Hersteller bestellt hätten. Außerdem können unerwartete Zollgebühren und Steuern anfallen, da Dropshipper die Produkte oft aus chinesischen Online-Shops beziehen. Da man nur mit dem Zwischenhändler und nicht mit dem Lieferanten direkt kommuniziert, ist es auch deutlich schwieriger, die Garantie in Anspruch zu nehmen oder Produkte zurückzuschicken. 

Kundinnen und Kunden sollten daher wissen, woran Sie Dropshipper erkennen:

  • Da die Bestellung nicht beim Lieferanten selbst getätigt wird, sind die Versandzeiten oft vage oder lang.
  • Im Impressum oder zur Rücksendung ist eine Privatadresse angegeben. Dies lässt sich mit einer einfachen Google-Suche überprüfen. 
  • Dropshipper erstellen oft keine eigenen Bilder ihrer Ware, sondern nutzen einfach die des Herstellers. Reverse Image Search ist folglich ein guter Weg, um herauszufinden, ob genau dieselben Bilder auch schon auf einer anderen Webseite sind. 
  • Die Produktbeschreibungen in einem Dropshipping-Shop sind oft fehlerhaft, da sie schlecht aus dem Englischen übersetzt wurden.

Checkliste: Einen seriösen Onlinehändler erkennen

  • Werden diverse Zahlungsmethoden angeboten? Wenn nur per Vorkasse oder Bitcoins bezahlt werden kann, handelt es sich wahrscheinlich um eine Betrugsmasche.
  • Sind die Impressumsdaten seriös? Sind sie überhaupt vorhanden und vollständig? Das Impressum sollte den vollständigen Namen, die Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Außerdem lohnt es sich, mit einer Google-Suche zu prüfen, ob diese Daten vielleicht von einem anderen Unternehmen gestohlen wurden und ob die Anschrift überhaupt existiert. 
  • Hat der Shop gute Bewertungen? Sowohl auf der eigenen Seite, als auch in Bewertungsportalen muss ein Shop Bewertungen haben, um als seriös zu gelten. Fake-Shops existieren meist nur kurz und haben daher keine oder nur gekaufte Bewertungen.
  • Sind Preise und Sortiment sinnvoll? Ist eine Logik dahinter erkennbar? Fake-Shops haben oft eine zusammengewürfelte Produktauswahl und willkürlich wirkende Preise. Auch sollten Interessierte prüfen, wie viel dieselben Produkte bei anderen Anbietern kosten.
  • Passt die Domain zu den auf der Website angebotenen Produkten? 
  • Ist der Datenverkehr gesichert? Bei Online-Bestellungen werden zwangsläufig sensible Daten abgefragt. Dementsprechend muss der Datenverkehr gesichert werden, um Datenlecks zu vermeiden. Eine sichere Verbindung erkennt man an dem ,,https” statt dem ,,http” in der URL, einem Schloss-Symbol in der Browserzeile oder daran, dass diese grün eingefärbt ist. Außerdem ermöglichen es seriöse Anbieter ihrer Kundschaft am Ende des Bestellvorgangs, über die Weitergabe ihrer Daten zu entscheiden.
  • Gibt es AGBs? Sind sie sprachlich richtig? Jedes Unternehmen muss außerdem eine Datenschutzerklärung haben, die Kundinnen und Kunden problemlos einsehen können. Auch die Informationen zum Widerrufsrecht sollten vorhanden sein.
  • Ist die Produktbeschreibung sprachlich korrekt und passt sie zum Produkt?
  • Gibt es Informationen zu Lieferzeiten und Versandkosten? Verkäufer sind verpflichtet, sie offenzulegen.
  • Wird spätestens mit der Lieferung eine Versandbestätigung übermittelt?

 

Weitere Tipps 

  • Vor der endgültigen Bestellung sollte immer der Warenkorb geprüft werden. Es kann passieren, dass ein Produkt versehentlich zweimal hinzugefügt wurde oder man erst an diesem Punkt merkt, dass zusätzlich Kosten durch Zoll oder Ähnliches entstehen könnten. 
  • Die Bestätigungsmail, Produktinformationen, AGB, Widerrufsbelehrung und der Kaufvertrag sollten immer abgespeichert werden für den Fall, dass der Verkäufer sie im Nachhinein ändert. 
  • Die Informationsplattform Watchlist Internet hat eine Liste mit betrügerischen Shops erstellt. Hier können Nutzerinnen und Nutzer direkt den Namen der Website eingeben, um zu überprüfen, ob diese gemeldet wurde. Entdeckt man einen betrügerischen Shop, kann man ihn auch über ein Formular selbst melden.
  • Ist die Ware auf dem Weg verloren gegangen, haftet in der Regel der Zusteller. Wird das Paket beschädigt geliefert, sollte die Paketannahme verweigert und der Schaden quittiert werden.

Gütesiegel für Onlineshops 

Ein Indikator für einen vertrauenswürdigen Onlineshop kann ein Gütesiegel sein. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da viele Fake-Shops mittlerweile auch Fake-Gütesiegel verwenden oder gleich ihre eigenen erstellen. Seriöse Gütesiegel kann man anklicken, um auf die Website mit den Kriterien für die Ausstellung zu gelangen. Zudem ist es auch möglich, direkt auf der Website des Zertifikats nach dem Shop zu suchen. Auch diese Website sollte jedoch auf ihre Echtheit überprüft werden. 

Unter der Initiative D21 haben drei Gütesiegel-Hersteller zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der ehemaligen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände Kriterien erstellt, die Onlineshops einhalten müssen. Folgende sind die drei Gütesiegel, die von der Initiative empfohlen werden:

 

Typische Streitfälle bei Online-Bestellungen und was zu tun ist

Beim Online-Shopping läuft nicht immer alles nach Plan. Von beschädigten Waren bis hin zu unklaren Vertragsabschlüssen gibt es zahlreiche Stolperfallen, die Käuferinnen und Käufer vor Herausforderungen stellen. Die folgenden Beispiele zeigen die häufigsten Streitfälle im Netz und geben praktische Tipps, wie man rechtssicher darauf reagiert.

Ware wurde defekt oder beschädigt geliefert

Wenn ein bestelltes T-Shirt ein Loch im Ärmel hat, sollte der Kaufende am besten direkt ein Foto machen und den Verkäufer kontaktieren. Gleichzeitig sollte er auch den Widerruf nutzen, solange dieser noch fristgerecht ist.

Rücksendekosten bei Widerruf

Möchte die Käuferin oder der Käufer einen bestellten Fernseher im Rahmen des Widerrufsrechts zurückschicken und verlangt der Verkäufer dafür Rücksendekosten, so kann dies unter Umständen rechtens sein. Jetzt muss die kaufende Person die Widerrufsbelehrung nach Informationen zur Retoure überprüfen. Hat der Händler nicht darüber informiert, dass er keine Kosten trägt, muss er den Versand übernehmen.

Abofalle

Auf einer Webseite wird ein kostenloser Download angeboten, auf den die Kundin oder der Kunde klickt. Nach 14 Tagen wird dieser Download zu einem kostenpflichtigen Abo. In diesem Fall ist der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen, da der Button nicht eindeutig gekennzeichnet war (Button-Lösung). Die Person, die den Download getätigt hat, kann Einspruch einlegen.

Ein Kind unter 7 bestellt ohne Wissen der Eltern

Wenn Kinder online Verträge abschließen, gelten dieselben Regeln wie beim Kauf im Laden. Kinder unter 7 dürfen grundsätzlich gar nichts kaufen. Bis sie 17 sind, nur mit Erlaubnis der Eltern oder mit ihrem eigenen Taschengeld. Im Internet ist es jedoch schwieriger nachzuweisen, wer einen Kauf getätigt hat. Daher sollten Eltern zunächst vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn die Option besteht. 

Rechtliche Sicherheit bei Bestellungen per Internet: Wie schütze ich mich wirksam vor Streitigkeiten?

Differenzen über die Übernahme des Rückversands oder die Auslegung der AGB führen häufig zu tiefgreifenden Konflikten zwischen Lieferanten und Kaufenden. Solche Auseinandersetzungen sind ohne professionelle Unterstützung oft langwierig und kostspielig. Damit Versicherte ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen können, ist eine zuverlässige Absicherung entscheidend. Der ALLRECHT Rechtsschutz steht als starker Partner zur Seite und sorgt dafür, dass Versicherte zu ihrem Recht kommen – einfach und unkompliziert.

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Weiterführende Quellen:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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