23.05.2024

Kinderreisepass abgeschafft: Was gilt für Reisen mit Kindern?

Höhere Akzeptanz im Ausland und weniger bürokratischer Aufwand: Mit dieser Begründung wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Seit 2024 ist für Kinder bei Auslandsreisen ein neues Ausweisdokument erforderlich. Doch wo muss dieses beantragt werden? Welche Dokumente sind notwendig und was gilt für bereits ausgestellte Kinderreisepässe?

Das Wichtigste zum Kinderreisepass

„Eine Ära geht zu Ende – Der beliebte Kinderreisepass in seiner bisherigen Form wird eingestellt. Bisher ausgestellte Pässe bleiben bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig, danach kann nur noch ein Personalausweis oder der neue elektronische Kinderreisepass für den Nachwuchs beantragt werden. Diese sind zwar deutlich teurer, dafür aber auch deutlich länger gültig als bislang.

Doch Achtung: Eine einfache Verlängerung vor Ort ist mit dem neuen Kinderreisepass nicht mehr möglich. Bei Reiseplanung daher unbedingt auf die Bearbeitungszeit von mehreren Wochen achten und in eiligen Fällen gegebenenfalls einen vorläufigen Pass mitbeantragen!“

(Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mara Schultz von Kanzlei ALEGOS Hagen Rechtsanwälte)

Ab wann gibt es keinen Kinderreisepass mehr?

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Seitdem können Kinder nur noch mit einem Reisepass mit Chip, wie auch Erwachsene ihn besitzen, oder einem Personalausweis reisen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht der Personalausweis aus. Ebenso für Reisen nach Norwegen, Island, Liechtenstein sowie für Reisen in die Schweiz. Anders ist es in der Türkei und Großbritannien, hier ist ein elektronischer Reisepass erforderlich.

Auch für Reisen außerhalb der EU muss für Kinder ein Reisepass mitgeführt werden.

Wer sich vor Urlaubsantritt informieren möchte, ob ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich ist, findet in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes weiterführende Informationen.

Für das notwendige biometrische Foto gelten für Kinder weniger strenge Regeln als bei Erwachsenen. Bei einem Reisepass für Kinder unter 10 Jahren muss es sich um eine Frontalaufnahme handeln, die der Schablone des Innenministeriums entspricht. Bei Kindern unter 5 Jahren reicht ein qualitativ hochwertiges Foto aus.

Neu: Im elektronischen Reisepass werden die Fingerabdrücke des Kindes gespeichert. Allerdings erst ab 6 Jahren.

Gut zu wissen: Was ist zu tun, wenn man den Personalausweis verloren hat?

Welche Vorteile bietet der elektronische Reisepass?

Einige Länder – beispielsweise die USA – akzeptieren lediglich Ausweisdokumente, die ein elektronisches Speichermedium enthalten. Der neue elektronische Reisepass mit Chip erfüllt dies und ermöglicht eine visumfreie Einreise.

Das gilt für bereits ausgestellte Kinderreisepässe

Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden. Ist der Kinderreisepass abgelaufen, muss der elektronische Reisepass beantragt werden.

Wo und wie beantragt man den neuen Kinderreisepass?

Der neue Kinderreisepass kann im Bürgeramt des Wohnortes beantragt werden. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Passantrag auf den Kindesnamen
  • Unterschrift beider Eltern (sofern gemeinsames Sorgerecht) bzw. Unterschrift von dem Elternteil, der das Sorgerecht innehat
  • aktuelles Ausweisdokument der Eltern
  • biometrisches Passfoto des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder bisheriger (Kinder-)Reisepass des Kindes

Kosten des neuen Kinderreisepasses

Die Kosten für einen Kinderreisepass lagen bisher bei 13 EUR. Der elektronische Kinderreisepass ist mit 37,50 EUR zwar deutlich teurer, allerdings hat er eine Gültigkeit von 6 Jahren. Zum Vergleich: der alte Kinderreisepass war lediglich 1 Jahr gültig.

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