19.10.2023

Personalausweis verloren: Was ist zu tun?

Ein Blick ins Portemonnaie und der Schreck ist groß: Ausweis verloren! Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Was Betroffene bei einem verlorenen oder gestohlenen Personalausweis tun sollten, bei welcher Behörde der Verlust zu melden ist und wo man einen neuen Personalausweis beantragen kann, klärt dieser Artikel.

Personalausweis verloren oder gestohlen: Das kann passieren

Der Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten kann weitreichende Folgen haben. Das beginnt bereits im Alltag, denn für den Kauf einiger Produkte für Volljährige (z.B. hochprozentige Alkoholika) kann die Vorlage eines Ausweises erforderlich sein.

Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Dritte mit dem gestohlenen bzw. verloren gegangenen Dokument illegale Rechtsgeschäfte abschließen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Kontoeröffnungen
  • Abschluss von Mobilfunkverträgen
  • Beantragung von Kreditkarten

 

Mehr zum Thema: Was tun bei Identitätsdiebstahl im Netz?

Ausweis verloren: Als erstes bei der Polizei oder beim Bürgerbüro melden

Um Missbrauch vorzubeugen, sollte ein verlorener oder gestohlener Ausweis stets gemeldet werden. Eine Diebstahl- bzw. Verlustmeldung für einen Personalausweis kann formlos schriftlich oder persönlich beim zuständigen Bürgerbüro abgegeben werden. Dieses informiert die Polizei, wodurch die Gefahr des Missbrauchs sinkt. Ein Verlust oder Diebstahl kann direkt bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden.

Wichtig: Wer die Online-Funktion seines Ausweises (eID) aktiviert hat, muss diese in der Regel sperren lassen. Dies funktioniert telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 116 116. Die Hotline ist rund um die Uhr aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichbar. 

Verlust vom Personalausweis nicht gemeldet: Diese Strafen drohen

In Deutschland muss jede Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. Diese Funktion erfüllen Personalausweis und Reisepass. Bei einem Verlust des Personalausweises droht folglich zunächst keine Strafe – sofern ein gültiger Reisepass vorhanden ist und zeitnah der Personalausweis bei der Polizei oder Behörde als verloren gemeldet wurde.

Wer den Verlust nicht meldet und auch keinen Reisepass besitzt, verstößt gegen § 1 Personalausweisgesetz (kurz: PAuswG) und begeht gem. § 32 PAuswG eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro bestraft werden. In der Praxis verhängen Behörden in der Regel ein Bußgeld zwischen 10 und 100 Euro.

Lese-Tipp: Ordnungswidrig oder Straftat – Das sind die Unterschiede

Ausweis verloren und neu beantragen: So geht es

Ein verlorener oder gestohlener Personalausweis kann direkt nach der Verlustmeldung beim Bürgeramt am Wohnort neu beantragt werden. Dazu muss die antragstellende Person persönlich vorstellig werden. Wer seinen Ausweis nicht bei der Ausweisbehörde an seinem Wohnort beantragt, muss dafür einen wichtigen Grund darlegen.

Zur Antragstellung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ein gültiges Ausweisdokument, z.B. ein Reisepass (sofern vorhanden)
  • ein biometrietaugliches, aktuelles Passfoto
  • die polizeiliche Verlustanzeige

In besonders eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein Papierdokument ohne elektronische Funktionen, das jedoch sofort mitgenommen werden kann. Die Gültigkeitsdauer wird dem Nutzungszweck angepasst und beträgt maximal 3 Monate.

Ebenfalls interessant zu lesen: Welche Voraussetzungen müssen für eine Änderung des Vornamens vorliegen?

Entsteht bei der Beantragung ein Fehler oder entstehen Streitigkeiten, weil der Personalausweis nicht mitgeführt wird, steht ein kompetenter Privat-Rechtsschutz Betroffenen zur Seite und unterstützt dabei, Streits außergerichtlich beizulegen, Gerichtskosten zu finanzieren und Ansprüche durchzusetzen.

Ausweis verloren: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Eine Verlustanzeige für einen Personalausweis ist grundsätzlich kostenfrei. Für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes fallen jedoch Gebühren an.

Ausweisdokument

Kosten

Gültigkeit

Personalausweis für Personen unter 24 Jahren

22,80 EUR

6 Jahre

Personalausweis für Personen ab 24 Jahren

37 EUR

10 Jahre

Vorläufiger Personalausweis

10 EUR

Maximal 3 Monate

Ausweis im Ausland verloren: Was nun?

Ein verlorener oder gestohlener Personalausweis im Urlaub ist besonders ärgerlich. Bei einem Verlust des Personalausweises im Ausland müssen Betroffene diesen zunächst über die deutsche Notfallnummer sperren lassen.

Die deutsche Notrufallnummer lautet: 0049 116 116.

Anschließend ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Die Kopie der Anzeige dient später als Nachweis für die Beantragung bei den deutschen Behörden.

Zu guter Letzt muss Kontakt zu einer deutschen Auslandsvertretung (z.B. einer Botschaft oder einem Konsulat) aufgenommen werden. Dort wird nach Vorlage eines aktuellen Passfotos ein sogenannter „Reiseausweis als Passersatz“ (kurz: RAP) ausgestellt.

Tipp: Wer im Ausland eine beglaubigte Kopie seiner Ausweisdokumente mit sich führt, kann das Verfahren deutlich beschleunigen. Alternativ kann eine Ausweiskopie als Bild im Smartphone vorgezeigt werden, sofern hierauf alle wichtigen Daten, wie beispielsweise die Ausweisnummer, erkennbar sind.

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