27.02.2023

Namensänderung: Wie kann man den Vornamen ändern lassen?

Nicht alle sind mit dem Vornamen zufrieden, den sie zur Geburt erhalten haben. Für einige Menschen wird er sogar zur seelischen Belastung. Beispielsweise dann, wenn er zu Wortspielen einlädt oder mit einem traumatischen Erlebnis verknüpft ist. Aus diesem Grund ist eine Namensänderung in Deutschland nicht nur für den Nach-, sondern auch für den Vornamen möglich.

Dieser Beitrag erläutert, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie eine Änderung des Vornamens abläuft und was diese kostet. Ebenfalls wissenswert: Wie können transsexuelle Personen ihren Vornamen ändern lassen?

Name ändern in Deutschland: Die gesetzliche Grundlage

Grundsätzlich ist eine Namensänderung in Deutschland möglich. Jede Person hat das Recht, ihren Nach- oder Vornamen ändern zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Namensänderungsgesetz (kurz: NamÄndG), konkret: § 1 NamÄndG i.V.m. §§ 3,5,9 und 11 NamÄndG. Darin heißt es unter anderem:

„Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden“

und

„Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.“

Kann man die Reihenfolge der Vornamen ändern lassen?

Seit der Ergänzung des § 45a des Personenstandsgesetzes (kurz: PStG) am 1.11.2018 ist es Personen möglich., ihren tatsächlich genutzten Vornamen amtlich zu machen.

Das bedeutet: Die Reihenfolge der Vornamen kann beliebig geändert werden. Hierzu bedarf es lediglich einer Erklärung beim zuständigen Standesamt. Für die Erklärung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass oder
  • Ausweis für heimatlose Ausländer oder Staatenlose oder
  • Ausweis für ausländische Geflüchtete oder Asylberechtigte
  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Rechtlich wirksame Gründe für Namensänderungen: Beispiele

Gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG darf eine Namensänderung nur erfolgen, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Das Gesetz definiert jedoch nicht, welche konkreten Gründe als „wichtig“ erachtet werden. Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden.

Mögliche Gründe für einen Namenswechsel sind beispielsweise:

  • Der Vorname wird von der Mehrheit als anstößig gesehen (z.B. Osama, Adolf)
  • Der Vorname verleitet andere zu Wortspielen oder lädt zur Lächerlichkeit ein (z.B. Siri, Alexa)
  • Traumatische Erlebnisse, die eng mit dem Vornamen verknüpft sind
  • Transsexualität bzw. Transgeschlechtlichkeit

 

Darüber können Personen, die selbstständig oder künstlerisch tätig sind und unter einem Künstlernamen überregional bekannt sind, diesen in ihren Personalausweis eintragen lassen.

Auswirkungen der Namensänderung auf bestehende Verträge

Wer seinen Vornamen wechselt, muss nach der Namensänderung bestehende Verträge anpassen. So sind beispielsweise Banken und Krankenkassen über die Namensänderung zu informieren, damit diese eine neue Kredit-, EC- bzw. Krankenkassenkarte ausstellen.

Darüber hinaus sind folgende Stellen über die Änderung des Vornamens zu informieren:

  • arbeitgebendes Unternehmen
  • Versicherungen
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom)
  • Vermieter

 

Wichtig: Bestehende Verträge behalten auch nach einer Namensänderung ihre Wirksamkeit.

Hat eine Namensänderung Auswirkungen auf die Erbfolge?

Nein, die Änderung des Vornamens hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge. Der Grund: Die rechtlichen Beziehungen zu den Eltern bleiben unverändert. Das gilt auch für Fälle, in denen die erblassende Person ein Testament nach dem Berliner Modell aufgesetzt hat. Allerdings sollten die Namen im Testament nach einer Namensänderung entsprechend geändert werden.

Wie kann man seinen Vornamen ändern lassen?

Eine Namensänderung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Standes- oder Einwohnermeldeamt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, entsprechende Formulare teilt die zuständige Behörde aus. Mit dem Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:

  • das Antragsformular
  • eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Personalausweises
  • ein Auszug aus dem Geburtenregister


Was kostet eine Namensänderung?

Die Kosten für eine Änderung des Vornamens liegen bei maximal 255 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung von Dokumenten, beispielsweise des Personalausweises.

Sonderfall: Namensänderung bei Transsexualität

Das Transsexuellengesetz (kurz: TSG) erlaubt es transsexuellen bzw. transgeschlechtlichen Personen, einen neuen Vornamen anzunehmen und ihren Personenstand von weiblich zu männlich oder von männlich zu weiblich zu ändern.

Möchte eine transgeschlechtliche Person ihren Vornamen ändern lassen, ist ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. Dieses fordert gem. § 4 Abs. 3 TSG zwei Gutachten von zwei Sachverständigen an, in denen die Transidentität festgestellt werden muss. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheidet eine rechtsprechende Person über die Namensänderung.

Ein solches Verfahren ist langwierig. Es dauert in der Regel ca. 9 Monate und kostet durchschnittlich rund 1.900 Euro.

Vornamen-Änderung einklagen – ist das möglich?

Wird ein Antrag auf Namensänderung von der zuständigen Behörde  abgelehnt, können Betroffene innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Wird auch diesem nicht stattgegeben, kann die Namensänderung beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Die ALLRECHT Privat-Rechtsschutzversicherung unterstützt Betroffene bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

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