28.09.2020

Testament nach Berliner Modell – Das muss man wissen

Der Tod des Partners bringt nicht nur Trauer, sondern mitunter auch finanzielle Sorgen mit sich. Ein Testament nach dem Berliner Modell kann verhindern, dass der überlebende Ehegatte gravierende Einschnitte in seinen Lebensstandard hinnehmen muss. Doch welche Inhalte zeichnen ein Berliner Testament im Detail aus? Was sind die Vor- und Nachteile und was passiert im Falle einer Scheidung? Dieser Artikel fasst das Wichtigste zusammen.

Was ist ein Berliner Testament?

Als „Berliner Testament“ wird im deutschen Erbrecht eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments bezeichnet. Es ist vor allem unter Eheleuten mit Kindern sehr beliebt, denn: Die Ehegatten setzen sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein. Dritten – meist den gemeinsamen Kindern – fällt ihr Nachlass erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners zu (Schlusserbe).

Inhalt Berliner Testament und seine Rechtsfolgen

Einsetzung des Ehegatten als Alleinerbe

Bei einem Berliner Testament wird der Ehepartner üblicherweise als Alleinerbe eingesetzt. Dieser erlangt zunächst die uneingeschränkte Verfügungsfreiheit über den Nachlass. Er kann diesen verbrauchen, verschenken oder verkaufen. Die Schlusserben können individuell festgelegt werden. Bei Nichtfestlegung der Schlusserben greift nach dem Tod des zunächst überlebenden Ehegatten die gesetzliche Erbfolge.

Einsetzung des Ehegatten als Vorerbe

Soll der Nachlass sicher in der Familie bleiben, können sich Ehepartner als Vorerben und die gemeinsamen Kinder gem. § 2100 BGBals Nacherben einsetzen. Auf diese Weise ist ausgeschlossen, dass der überlebende Ehepartner sein Erbe bei einer erneuten Heirat an die neue Familie weitergibt.

Hinweis: Der Vorerbe hat einen sehr beschränkten Zugriff auf das Erbe. Er „verwahrt“ dieses lediglich für die Nacherben (§ 2113 BGB). Soll diese Beschränkung aufgehoben und dem überlebenden Partner mehr Freiraum eingeräumt werden, muss dieser als befreiter Vorerbe i.S.d. § 2136 BGB eingesetzt werden.

Einsetzung des Ehegatten als Vermächtnisnehmer

Um sicherzustellen, dass der überlebende Partner gut versorgt ist, kann dieser als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Zwar fällt das Erbe nach dem Tod eines Elternteils gänzlich den gemeinsamen Kindern zu, im Gegenzug erhält der überlebende Partner jedoch eine Gegenleistung. Diese kann beispielsweise ein Nießbrauch sein, welcher dem Überlebenden zusichert, uneingeschränkt in einer Familienimmobilie wohnen zu dürfen – auch, wenn diese von den Kindern verkauft werden sollte.

Einsetzung des Ehegatten als Testamentsvollstrecker

Wird der überlebende Ehepartner als Testamentsvollstrecker eingesetzt, kann diesem durch eine Freistellungsklausel ermöglicht werden, das Erbe nach dem Tode des Partners anderweitig einzusetzen. Zum Beispiel, um einen Enkel oder eine wohltätige Organisation zu bedenken.

Achtung, Konfliktpotential: Schlusserben können eine spätere Verfügung des überlebenden Ehepartners mit Hinweis auf das ursprüngliche Testament anfechten.

Testament Berliner Modell: Die Vor- und Nachteile

Mithilfe eines Berliner Testaments können Ehegatten sichergehen, dass der überlebende Partner bei der Testamentsvollstreckung finanziell abgesichert ist. Im Optimalfall machen sich am Lebensstandard des Überlebenden keine Einschränkungen bemerkbar. Zudem hat ein Berliner Testament den Vorteil, dass sich die Schlusserben sicher sein können, nach dem Tod des zweiten Ehegatten Erben des Nachlasses zu werden.

In Verbindung mit einem Berliner Testament ergeben sich auch Nachteile. So ist der überlebende Ehepartner bei einigen Modellen in der Verfügungsfreiheit des Erbes eingeschränkt. Er darf dieses lediglich verwalten, nicht jedoch veräußern oder verschenken. Auch können sich Probleme aus den Pflichtteilansprüchen von Erben der gesetzlichen Erbfolge ergeben. Beispielsweise dann, wenn Kinder aus erster Ehe vorhanden sind, welche im Falle des Todes beider Eheleute hinter den Erbansprüchen derer gemeinsamer Kinder zurückstehen müssen.

Zudem ist ein Berliner Testament häufig mit steuerrechtlichen Nachteilen verbunden. Erben gemeinsame Kinder den gesamten Nachlass auf einen Schlag und wird dabei der gesetzliche Freibetrag überschritten, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Berliner Testament: Was passiert bei einer Scheidung?

Grundsätzlich gilt: Ein gemeinschaftliches Testament verliert mit der Scheidung seine Gültigkeit (§ 2077 Abs. 1 BGB). Das gilt auch, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vor dem Tod des einen Erblassers erfüllt waren und er die Scheidung beantragt oder dieser zugestimmt hat.

Erneute Heirat: Bleibt das Berliner Testament gültig?

Ja, aber: Heiratet der überlebende Partner erneut, wird der neue Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Eheschließung erb- und pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet: Für Kinder aus erster Ehe, welche als Schlusserben eingesetzt sind, verringert sich der spätere Nachlass.

Um dies zu verhindern, kann im Berliner Testament eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel aufgenommen werden. Diese besagt, dass der Nachlass ganz oder teilweise auf die festgelegten Schlusserben übergeht, sobald der überlebende Ehegatte erneut heiratet. Fehlt eine solche Wiederverheiratungsklausel, kann der Wiederverheirate das Berliner Testament gem. § 2079 BGB und § 2281 BGBinnerhalb eines Jahres nach der Eheschließung anfechten. Ist die Anfechtung erfolgreich, gilt rückwirkend ab dem Tod des zuerst verstorbenen Partners die gesetzliche Erbfolge.

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