05.03.2020 – zuletzt aktualisiert am: 08.05.2023
Pflegeheim-Kosten: Wer übernimmt die Pflegekosten?

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden, welche von den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und dem Leistungsumfang der Einrichtung abhängen. Muss ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden, stellen sich Angehörige deshalb häufig die Frage: Wer zahlt die Pflegeheim-Kosten? Welchen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige leisten und ab wann sind nahe Verwandte in der Pflicht, für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied aufzukommen? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was kostet ein Pflegeheim? - Übersicht über Kostenfaktoren
Die Gesamtkosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus vier unterschiedlichen Posten zusammen. Diese sind:
1. Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim
Ähnlich wie bei einer Übernachtung in einem Hotel entstehen bei einem Aufenthalt im Pflegeheim monatliche Kosten für die Unterkunft. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Ausstattung des Pflegeheims sowie der Größe der vom Pflegebedürftigen genutzten Räumlichkeiten ab. Die Unterbringungskosten enthalten auch die Kosten für die Wäschereinigung sowie die Müllentsorgung und müssen vom Betroffenen selbst getragen werden.
2. Kosten für die Verpflegung im Heim
Die Verpflegungskosten umfassen alle Kosten für die Nahrung – also vom Frühstück bis zum Abendessen sowie Getränke. Auch die Verpflegungskosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden, die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für diesen Posten keine Unterstützung.
3. Kosten für die Pflege
Die Kosten für die tatsächlichen Pflegesachleistungen hängen vom Pflegegrad der Pflegebedürftigen ab und werden von der Pflegeversicherung übernommen. Die Kostenübernahmen für die Pflegesachleistungen wurden 2022 durch die Pflegereform angehoben. Diese betragen seit dem 01. Januar 2022:
- Pflegegrad 2 = 724 Euro
- Pflegegrad 3 = 1.363 Euro
- Pflegegrad 4 = 1.693 Euro
- Pflegegrad 5 = 2.095 Euro

Info: Personen, die den Pflegegrad 1 haben, erhalten einen Zuschuss zu den Pflegeleistungen in Höhe von 125 Euro. Eine Altenpflege im Pflegeheim ohne Pflegegrad ist grundsätzlich möglich, die Kosten müssen in diesem Fall gänzlich privat getragen werden. Es muss zudem eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen.
4. Investitionskosten
Kosten, die Heimbewohner für die Instandhaltung und Herstellung von Gebäuden des Pflegeheims bezahlen, werden auch als Investitionskosten bezeichnet. Ihre Höhe hängt von der Art, dem Alter sowie dem Umfang der technischen Anlagen innerhalb des Pflegeheims ab.
Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil: Wie wird der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) berechnet?
Die Pflegekosten sind in der Regel höher als die Leistungen der Pflegekasse. Seit der Pflegereform im Jahr 2017 müssen Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 den Differenzbetrag als sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz: EEE) zahlen.
Den EEE legt jedes Heim individuell fest. Er ergibt sich aus dem Eigenanteil, den die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner eigentlich zahlen müssten, geteilt durch ihre Anzahl. Wichtig: Die Höhe des EEE ist für alle gleich – unabhängig von dessen Pflegegrad.
Seit dem 01. Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung neben dem Leistungsbeitrag einen Zuschlag zur Reduzierung des Eigenanteils. Dieser Leistungszuschlag erhöht sich mit der Dauer, die die pflegebedürftige Person in der Einrichtung verbringt. Diese Zahlungen folgen der Regel:
- 1. Jahr: Im ersten Jahr der Pflege werden 5% des Eigenanteils von der Kasse übernommen
- 2. Jahr: Im zweiten Jahr zahlt die Pflegekasse 25%
- 3. Jahr: Im dritten Jahr werden 45% übernommen
- folgende Jahre: Nach dem dritten Jahr steigt die Übernahme auf maximal 75% der Kosten
Zuzahlung Pflegeheim: Wann müssen Angehörige zahlen?
Verfügen Pflegebedürftige über kein ausreichendes Vermögen, um die Pflegekosten zu decken, übernimmt zunächst das Sozialamt die anfallenden Kosten und fordert diese anschließend von den Angehörigen der Pflegebedürftigen zurück. Die Pflicht zum sogenannten Elternunterhalt regelt der § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB). Darin heißt es:
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“
Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn
- die Eltern i.S.d. § 1602 BGB bedürftig sind.
- die Kinder i.S.d. § 1603 BGB ausreichend leistungsfähig sind.
Beim Elternunterhalt steht den Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle ein Selbstbehalt zu. Dieser beträgt derzeit 2000 Euro pro Monat, für Eheleute kommen monatlich 1600 Euro hinzu. Der Familienselbstbehalt liegt bei 3.600 Euro.
Hinweis: Seit Januar 2020 gilt das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz. Danach sind nur noch Kinder, die über ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen, verpflichtet, sich an den Pflegekosten zu beteiligen. Es lassen sich zudem die für Angehörige entstandenen Pflegeheim-Kosten, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Eltern im Pflegeheim: Pflegekosten durch Hausverkauf oder Sozialhilfe decken
Im bundesweiten Durchschnitt kostet ein Platz im Pflegeheim monatlich rund 1.700 bis 2.500 Euro. Reichen Rente und Pflegeversicherungsleistungen des oder der Pflegebedürftigen nicht aus, um diese Kosten zu decken, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option zur Finanzierung der Pflege.

Ist auch dieses Vermögen aufgebraucht, bleibt Betroffenen der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“. Diese Sozialleistung steht gem. § 61 SGB XII grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu. Der Antrag ist unter Vorlage folgender Dokumente schriftlich beim zuständigen Sozialamt zu stellen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Belege über Einkommen bzw. Rente
- Belege über Vermögen, wie bspw. Sparbücher
- Pflegegrad-Bescheid, sofern vorhanden
- Rechnungen von ambulanten Pflegediensten oder einem Pflegeheim
- weitere Nachweise zu allen pflegebedingten Kosten
Um Formfehler zu vermeiden, sollte der Antrag mithilfe eines Rechtsbeistandes gestellt werden. Eine zuverlässige Privat-Rechtsschutzversicherung hilft Betroffenen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.
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