Mann telefoniert am Arbeitsplatz

Optimaler Rechtsschutz für das Berufsleben

ALLRECHT Berufsrechtsschutz … damit Sie Recht behalten!

 

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Berufsrechtsschutz

Der Berufsrechtsschutz gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, damit Sie Ihr gutes Recht in Streitigkeiten rund um Ihre berufliche Tätigkeit durchsetzen können. Auch die Bausteine Privat, Verkehr, Wohnen und vorsätzliche Vergehen sind wichtig, so dass wir sie als unverzichtbare Bestandteile einer Rechtsschutzversicherung betrachten und sie zu dem beruflichen Baustein integrieren. Unser Produkt "Rechtsschutz für das Privatleben" vereint diese Bausteine in einer sinnvollen Rechtsschutzlösung.

Schnell kann es passieren, dass sich im Beruf Streitfälle mit Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Personen ergeben. Zum Beispiel erhalten Sie eine unrechtmäßige Kündigung, werden abgemahnt oder haben Schwierigkeiten, ein angefordertes Zwischenzeugnis zu bekommen? Oder Ihr Antrag auf Altersteilzeit wurde abgelehnt? Auch bei einer Zwangspensionierung von Beamten wegen angeblicher Dienstunfähigkeit oder bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Absicherung schützt Sie der Berufsrechtsschutz der Marke ALLRECHT zuverlässig.

Die günstige Rechtsschutzkombination aus den Bereichen Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr schützt nicht nur Sie, sondern Ihre ganze Familie.

Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

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Ihr Berufsrechtsschutz im Überblick

 

Berufsrechtsschutz

Pur

Berufsrechtsschutz

Basis

Berufsrechtsschutz

Premium

Deckungssummen & Strafkaution   
Deckungssumme Europa1.000.000 EURunbegerenztunbegerenzt
Deckungssumme weiltweit100.000 EUR500.000 EUR1.000.000 EUR
Strafkaution500.000 EUR500.000 EUR500.000 EUR

Allgemeine Informationen & Highlights

   
Upgrade-Garantie
Vorsorge-RS
Stichentscheid
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei Erledigung durch Erstberatung
(bis 190 € zzgl. MwSt.)
Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei vorgelagertem Mediationsverfahren
(auch wenn dieses erfolglos verläuft)
Folgeereignistheorie
Weitreichende Familiendefinition
BBA (Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit)
Differenzdeckung (bis max. 3 Jahre)  
Vorversicherungsgarantie  
Treuebonus 500 € für nicht versicherte Schäden
(Nach 3 schadenfreien Jahren) 
  
 Jetzt berechnenAngebot anfordernBerater vor Ort
Rechtsschutz Serviceleistungen   
JuraFon Beratungs-Rechtsschutznur versicherte Fälle
Mustertexte & Formulare
Online Rechtsberatung 
VertragsCheck 
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht 
Sorgerechtsverfügung & Bestattungsverfügung  
Beratung zu Baurisiken  
Beratung zu Kapitalanlagen  
 Jetzt berechnenAngebot anfordernBerater vor Ort

 

 

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
  • Ihre in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartners (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 520 Euro nicht übersteigt.

Der Versicherungsschutz im Privatrechtsschutz besteht (wenn jeweils vereinbart):

  • im Privatleben,
  • als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft),
  • im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student,
  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas, Elektroroller und Anhänger und Wasserfahrzeuge/Motorboote bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen,
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit,
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge.

Wenn dieser Schadensfall eintritt...

...dann hilft ALLRECHT Privatrechtsschutz Ihnen so weiter.

Sie werden mit Ihrem PKW in einen Unfall verwickelt. Dabei sind Unfallhergang und Schuldfrage aber strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen.

 

Oder:
Ihr Kind erleidet einen Schulwegunfall, indem es auf einem glatten, nicht gestreuten Gehweg ausrutscht und sich verletzt. Sie möchten Schadenersatzansprüche  geltend machen.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Bei Ankunft am Urlaubsziel stellen Sie fest, dass wesentliche Zusagen des Reiseveranstalters nicht eingehalten worden sind. Sie beziehen eine andere, erheblich teurere Unterkunft. Sie verklagen den Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag auf Zahlung der Ihnen entstandenen Mehrkosten.

 

Oder:

Sie haben via Online Einkauf einen neuen Fernseher oder ein neues Tablet gekauft, das sich dann allerdings als defekt herausstellt. Der Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, verweigert die Rücknahme. Sie müssen rechtliche Schritte einleiten.

 

Oder:
Sie stellen mangelnde Pflegeleistungen im Pflegeheim Ihres Angehörigen fest. Auch nach mehrmaligen Beschwerden und Gesprächen tritt keine Besserung ein. Sie haben sich über die Bewohnerrechte im Pflegeheim informiert und möchten  rechtliche Schritte einleiten.

 

Oder:
Nach einer Schönheits-OP kommt es zu starken Beeinträchtigungen. In der Arzthaftung gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Daher obliegt die Beweislast Ihnen als Patient. Sie  möchten Anspruch auf Schadenersatz auf Grund eines Behandlungsfehlers geltend machen und benötigen juristischen Beistand.

 

Oder:
Ihre Kinder reisen alleine in ein Feriencamp. Während des Aufenthaltes kommt es zu einem Unfall. Sie möchten Schadenersatz geltend machen, da der Betreuer seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

 

Oder:
Ihr Kind hat Online-Vertragsabschlüsse getätigt, indem es ein kostenpflichtiges Onlinespiel gekauft hat. Sie möchten den Kaufvertrag widerrufen. Der Online-Anbieter weigert sich, denn Sie als Elternteil seien Anschluss-Inhaber und entsprechend haftbar. Sie müssen rechtliche Schritte einleiten.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

 

Sie haben bereits etliche Gespräche geführt, aber die Auseinandersetzungen mit Ihren Nachbarn wegen Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung nehmen kein Ende? Sie müssen von Ihrem Recht Gebrauch machen und können die Angelegenheit nicht mehr außergerichtlich klären.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Auch bei diesen Angelegenheiten steht Ihnen dr Privatrechtsschutz der Marke ALLRECHT zur Seite

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT Privatrechtsschutz hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus Rationalisierungs­­­­gründen. Es kommt zum Streit wegen Restlohnforderungen. Sie müssen das Arbeitsgericht einschalten.

 

Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer Aufhebungs­­­vertrag. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Aufhebungs­­­vereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Arbeits-Rechtsschutz

 

Der Vermieter Ihrer Privatwohnung erhöht die Miete. Sie sind mit der Mieterhöhung nicht einverstanden. Es kommt zu einem Mietprozess.

Der Versicherungs­schutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst bewohnten Wohneinheiten.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

 

Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Werbungskosten geltend gemachten Beträge nicht an.

Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.

 

Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchs­­verfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungs­gerichten vorangehen.

Steuer-Rechtsschutz

 

Die Folgen eines Arbeitsunfalls verschlimmern sich. Sie fordern eine Anhebung Ihrer Unfallrente. Die Berufs­genossenschaft lehnt ab. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen.

 

Versicherungs­schutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium schon außergerichtlich für die Widerspruchs­­verfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.

Sozial-Rechtsschutz

 

Ihnen droht der Führerscheinentzug. Mit Unterstützung eines Anwalts widersprechen Sie den vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeiten und müssen sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

 

Bei der Vergabe von Kindergarten­­plätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungs­gericht Ihren "Rechtsanspruch Kita" einklagen.

 

Oder:
Ihr Antrag auf Einschulung bei einer anderen als der zugewiesenen staatlichen Grundschule wird abgelehnt. Sie möchten dagegen rechtlich vorgehen.

 

Versicherungsschutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium schon außergerichtlich für die Widerspruchs­­verfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Verwaltungs­­gerichten vorangehen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrs­­rechtlichen Angelegen­heiten

 

Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

 

Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Straf-Rechtsschutz

 

Sie werden der Geschwindigkeits­­übertretung bezichtigt. Es droht Ihnen angesichts der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit eine Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.

Ordnungs­­widrigkeiten-Rechtsschutz

 

Sie bekommen Unterhalt im Rentenalter und werden plötzlich Erbe. Sie wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung das Erbe ausschlagen sollten.

 

Versicherungs­schutz besteht in den Produktlinien Basis und Premium auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 1.000,- Euro je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

 

Oder:
Sie haben mit Ihrem Lebenspartner einen Partnerschaftsvertrag geschlossen. Nach der Trennung kommt es jedoch zum Streit betreffend der gemeinsamen Immobilie. Sie möchten sich juristisch beraten lassen.

 

Oder:

Sie sollen die Kosten für das Pflegeheim Ihrer Eltern übernehmen und werden zur Zahlung von Elternunterhalt als pflegende Angehörige aufgefordert?

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens­partnerschafts- und Erbrecht

 

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.

Rechtsschutz für Opfer von Gewalt­straftaten

 

Ihr Kind wird über einen längeren Zeitraum von einem Mitschüler gemobbt. Es wurden peinliche Fotos im Internet von Ihrem Kind, z.B. in sozialen Netzwerken, veröffentlicht. Sie möchten eine Strafanzeige gegen den Autor erstatten und benötigen dafür anwaltliche Hilfe.

Aktiver Straf-Rechtsschutz (Cyber-RS) im privaten Bereich

(nur in den Produktlinien Basis und Premium)

Sie sind nach einem schweren Motorradunfall auf Dauer bewegungs­unfähig und müssen gepflegt werden. Es wird eine Betreuung durch Ihren Cousin als einzig lebenden Verwandten angeordnet. Sie als immer noch voll geschäftsfähige Person sind der Meinung, die Voraussetzungen einer Betreuung liegen nicht vor und möchten die Anordnung anfechten.

Rechtsschutz in Betreuungs­verfahren

 

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umwelt­freundlichen Energieerzeugung. Voraussetzung: Die Anlage wird auf Ihrem nicht gewerblich genutzten, mit einem Ein-oder Zweifamilien­­haus bebauten Grundstück betrieben.

Photovoltaik-Rechtsschutz

(nur in den Produktlinien Basis und Premium)

Ihr Nachbar wirft Ihnen vor, Sie hätten ihm vorsätzlich die Fahrradreifen zerstochen? Für dieses oder ähnliche Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, greift der Versicherungsschutz. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungs­fall gilt hier die Einleitung des Ermittlungs­­verfahrens.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

 

Sie haben angeblich eine Musikdatei im Internet unrechtmäßig heruntergeladen. Sie werden von einem Anwalt wegen einer Urheberrechtsverletzung schriftlich abgemahnt und sollen Strafe in Höhe von 2.500 Euro zahlen. Sie benötigen einen anwaltlichen Rat.

Die ALLRECHT übernimmt je Beratung die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes.

Die Versicherungssumme ist in der Produktlinie Basis auf insgesamt 1.000 EUR je Kalenderjahr begrenzt.

Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet

Damit Sie sich ganz auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können, kommt der Berufsrechtsschutz der ALLRECHT prinzipiell für Kosten auf, die aus privaten Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Im Detail übernimmt die Versicherung folgende Positionen:

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung eines technisch sachkundigen Sachverständigen in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Kosten einer Mediation bis zu 3.000 EUR je Mediation und 6.000 EUR in einem Kalenderjahr für Mediationsverfahren
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden

Für den ALLRECHT Rechtsschutz für Fälle der folgenden Leistungsarten bzw. Versicherungsformen die folgenden Wartezeiten:

Rechtsschutz
Pur

Rechtsschutz
Basis

Rechtsschutz
Premium

6 Monate Wartezeit in den Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Vertrags-und Sachenrecht

 

3 Monate Wartezeit in den Leistungsarten:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

3 Monate Wartezeit in den Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

3 Monate Wartezeit onden Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz (das betrifft auch Kollektives Arbeitsrecht und
    Beratungs-Rechtsschutz bei Arbeitgeberinsolvenz)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie
  • bei Streitigkeiten über die Vergabe von Studienplätzen

 

Für die folgenden Leistungsinhalte gilt eine gesonderte Wartezeit:

  • 3 Jahre im Ehe-Rechtsschutz
  • 1 Jahr im Unterhalts-Rechtsschutz
  • 1 Jahr im Erb-Rechtsschutz
  • 1 Jahr im Bauherren-Rechtsschutz
  • 3 Monate im Rechtsschutz für Anstellungsverträge
  • 3 Monate im Rechtsschutz für Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • 3 Monate im Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-,

Flurbereinigungsverfahren und in Angelegenheiten,
die im Baugesetzbuch geregelt sind

 

Wertvolle Serviceleistungen im Berufsrechtsschutz für alle Produktlinien

Musterverträge

Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service Musterverträge. Dort finden Sie die entsprechenden Links für die Registrierung.

Zu den Musterverträgen

Wertvolle Serviceleistungen im Berufsrechtsschutz in den Produktlinien Basis und Premium

Online-Rechtsberatung

Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.

Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Service-Leistung finden Sie unter Online-Rechtsberatung:

Zur Online-Rechtsberatung

 

VertragsCheck

Für die Überprüfung der AGB des Verkäufers bei einem Abschluss eines privaten Verbrauchervertrages (zum Beispiel beim Kauf eines Fernsehers) durch einen Rechtsanwalt. Wir vermitteln diesen Service durch einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt.

Voraussetzung: Der betroffene Lebensbereich ist versichert (z.B. Privat-Rechtsschutz beim Kauf eines Fernsehers, Verkehrs-Rechtsschutz beim Kauf eines Fahrzeugs).

Zum VertragsCheck

Häufig gestellte Fragen zum Berufsrechtsschutz

Die Beiträge für Ihre ALLRECHT Rechtsschutzversicherung können Sie teilweise steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Die Vorraussetzung dafür ist die Absicherung des Bausteins Arbeit. Die Kosten für den dazugehörigen Leistungsbaustein Arbeits-Rechtsschutz sind über die Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Höhe des absetzbaren Betrages können wir Ihnen gerne in einer Finnazamtbescheinigung mitteilen. Fordern Sie Ihre Finanzbescheinigung einfach hier an. 

Einfach online abschließen über den Tarifrechner
Nur noch ein paar Klicks trennen Sie von der richtigen Rechtsschutzversicherung für Ihren Bedarf. Berechnen Sie in wenigen Schritten den Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung und beantragen Sie alles online.

Bei Ihren Berater vor Ort
Sie möchten lieber mit einem Berater vor Ort sprechen und sich umfassend beraten lassen? Hier finden Sie kompetente Fachberater in Ihrer Nähe, die für Sie gerne alle Fragen klären.

Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Berufsrechtsschutz und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schriftliches Angebot
Gerne senden wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot per Post zu. Füllen Sie dazu nur einige wenige Angaben aus und erhalten Sie von uns einen auf Sie maßgeschneiderten Vorschlag für die passende Rechtsschutzversicherung.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • die nicht beantragten Versicherungsbausteine,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Sollte es zu einem Schaden kommen, melden Sie diesen bitte unverzüglich der Versicherung. Nur so können wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Sie erreichen uns per Telefon über die gebührenfreie Rufnummer oder online über das Schadenmeldungsformular.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Schadenmeldungsformular

Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich perRechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Wie melde ich meine geänderte Adresse?

Sie können uns sowohl persönlich per Telefon als auch online über das Änderungsformular über eine Reihe von Änderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie eine neue Adresse mitteilen? So einfach setzen Sie sich mit uns in Kontakt:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns das ganz einfach mitteilen. Nutzen Sie dafür das Online-Änderungsformular.

  • Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.
  • Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.

Sollte sich Ihr Familienstand geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Das können Sie uns entweder persönlich am Telefon mitteilen oder online über unser Änderungsformular. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Beruflich unterwegs? Prozesskosten, Bußgeld oder Entschädigung für einen Flugausfall schnell berechnen

Manchmal lassen sich Streitigkeiten nicht mehr außergerichtlich regeln. Damit Sie darauf vorbereitet sind, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits auf Sie zukommen können, nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner. Mögliche Bußgelder können Sie mit unserem Bußgeldrechner berechnen. Oder mussten Sie bei der letzten beruflichen Reise mehrere Stunden am Flughafen warten, weil Ihr Flieger Verspätung hatte? Prüfen Sie hier Ihren Schadenersatzanspruch.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

Kosten eines Rechtsstreits einfach berechnen
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Sie befürchten durch Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten oder anderen kleineren Straftaten ein Bußgeld? Unser Bußgeldrechner verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Bußgelder.

Überblick über mögliche Bußgelder schnell verschaffen
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Ihr Flug hat Verspätung und Sie erreichen nicht wie gewünscht Ihr Ziel? Der Fluggastentschädigungsrechner prüft ganz einfach Ihren Schadenersatzanspruch.

Schadenersatzansprung wegen einer Flugverspätung bequem prüfen
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