28.05.2021

Selbstständig machen: Von der Idee zum eigenen Business

Selbstständig arbeiten, das heißt selbst zu entscheiden und selbst verantwortlich zu sein. Damit das auf ganzer Linie gelingt, hat ALLRECHT den Rechtschutz-Ratgeber „Selbstständig machen“ aufgelegt. Er zeigt auf, welche zentralen Aspekte bedacht werden müssen: Ist das Vorhaben realistisch und wettbewerbssicher? Wie sieht die optimale Vorgehensweise aus, um sich selbstständig zu machen? Wo gibt es fachliche und finanzielle Unterstützung? Bei welchen Ämtern ist die Selbstständigkeit zu melden? Kompakt beantwortet, umfassend informiert.

Inhalt:

Wieso selbstständig machen? –  Vor- und Nachteile abwägen

Vorteile einer Selbstständigkeit: Selbstständige können frei und flexibel entscheiden, wann sie welches Projekt bearbeiten. Der erwirtschaftete Gewinn geht nach Steuerabzug zu 100 % auf das eigene Konto.

Nachteile einer Selbstständigkeit: Sie erfordert – vor allem zu Beginn – einen hohen zeitlichen Aufwand. Selbstständige tragen das unternehmerische Risiko und haften für ihren Betrieb.

Artikel zum Weiterlesen: Persönliche Haftung bei der Firmengründung – was ist zu beachten?

Die gesetzliche Grundlage ist die Gewerbefreiheit gem. § 1 Abs. 1 GewO. Selbstständig ist, wer:

  • auf eigene Rechnung arbeitet
  • nicht weisungsgebunden ist
  • seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort selbst bestimmt
  • das unternehmerische Risiko selbst trägt

Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz - ALLRECHT

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft. Wir kümmern uns um Ihr Recht.

Als Selbstständiger sind Sie in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Die Bewältigung der Risiken kann Ihrem Betrieb erheblichen finanziellen Schaden zufügen. Im Falle eines Rechtsstreits helfen wir Ihnen, Ihr gutes Recht durchzusetzen.

Selbstständig machen: Was gibt es zu beachten?

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich als erstes folgende Fragen stellen:

  • Soll die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich erfolgen?
  • Zählt das angestrebte Geschäftsfeld zu den freien Berufen?
  • Kleingewerbe oder Gewerbe: Welches Geschäftsmodell muss angemeldet werden?

 

Weitere wichtige Punkte, die möglichst früh zu bedenken sind, ist die Auswahl eines Firmennamens. Selbstständige müssen sich außerdem um eine Krankenversicherung kümmern. Ferner ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber die Eröffnung eines Geschäftskontos für Selbstständige vorschreibt. Wer sich unsicher ist, findet im Artikel „Geschäftskonto – für Selbstständige ein Muss?“ Antworten. Ratsam ist es auch zu prüfen, ob eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für einen selbst bzw. für mitarbeitende Familienmitglieder vorliegt. Im Zweifel ist ein Statusfeststellungsverfahren zu empfehlen, in dem die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorab rechtssicher geprüft wird.

Wer bereits eine Internetpräsenz erstellen möchte, sollte die gesetzliche Informationspflicht von Unternehmern sowie die Anforderungen an Datenschutz und Impressum kennen. Als Selbstständige können ALLRECHT Kunden kostenlos von Fachanwälten prüfen lassen, ob ihre Webseite rechtskonform ist.

Hier geht es direkt zum ALLRECHT WebsiteCheck und zum ALLRECHT AGBCheck.

Wie mache ich mich selbstständig? Die ideale Vorgehensweise

Wege in die Selbstständigkeit gibt es viele. Doch egal, ob aus der Arbeitslosigkeit heraus, als nebenberufliches Projekt oder als Berufsstart nach dem Studium, es gilt einige Schritte zu meistern. Der Artikel „Selbstständig machen: Erste Schritte in die Selbstständigkeit“ zeigt auf, worauf bei der Unternehmensgründung zu achten ist.

    5 wichtige Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit liefert diese praktische ➤ Checkliste zum Download!

    Selbstständig machen: Persönliche Voraussetzungen

    Wer kann sich selbstständig machen? Hierzulande jeder – gem. § 35 Abs. 2 InsO sogar dann, wenn der Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren voran geht. Dennoch stellt eine Selbstständigkeit hohe fachliche und persönliche Voraussetzungen an Existenzgründer. Wichtige charakterliche Eigenschaften sind unter anderem:

    • Ehrgeiz
    • Belastbarkeit
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Einsatzbereitschaft
    • Kreativität

    Sich selbstständig zu machen ohne Ausbildung ist in Deutschland ebenfalls möglich. Neben der persönlichen Eignung sind branchen-spezifisches Know-how und berufliche Erfahrung extrem wichtig. Auch betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse sollten Anwärter vorweisen können.

    Zudem gilt es, die persönlichen Lebensumstände zu berücksichtigen. Das gilt vor allem für Existenzgründer mit Behinderung und schwangere Selbstständige.

      Unterlagen für die Selbstständigkeit: Braucht es einen Businessplan?

      Einen Businessplan zu erstellen, ist keine Pflicht. Er ist jedoch ein wichtiges Dokument für Fremdfinanzierungen, da er einen Finanzplan enthält und das Geschäftsmodell präzisiert und die strategischen und betriebswirtschaftlichen Ziele definiert. Ein Businessplan sollte folgende Inhalte behandeln:

      • Geschäftsidee und Zielgruppe
      • Markt und Wettbewerb
      • Ziele des Unternehmens
      • Geschäftsstrategie
      • betriebliche Organisation und Finanzen
      • SWOT-Analyse
         

      Für erlaubnispflichtige Gewerbe müssen weitere Nachweise und Unterlagen zur Selbstständigkeit beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt eingereicht werden. Dazu zählen insbesondere:

      Prozesskostenrechner

      „Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen.“ So bestimmt es unser Grundgesetz. Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Wie teuer ein Rechtsstreit werden kann, können Sie gleich hier ermitteln (Angaben sind ohne Sachverständigenkosten).

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      Hinweis zum Prozesskostenrechner: Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.

      Selbstständig machen ohne Eigenkapital: Kosten & Finanzierung

      Wer eine Selbstständigkeit plant, muss sich auch mit dieser Frage auseinandersetzen: Wie viel Geld braucht man, um sich selbstständig zu machen?

      Die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens – beispielsweise im Bereich der haushaltsnahen Diensteistungen – kostet zwischen 15 und 65 Euro. Soll eine Rechtsform gewählt werden, die ein Notar beurkundet, kommen Notarkosten hinzu. Diese sind gesetzlich geregelt und liegen beispielsweise bei einem Stammkapital von 25.000 Euro und nur einem Gesellschafter bei knapp unter 400 Euro zzgl. der Übermittlungsgebühr für den Handelsregistereintrag i.H.v. 62,50 Euro.

      Außerdem fallen Sachausgaben an für:

      • Büroausstattung
      • Firmeninventar
      • Geschäftsreisen und Kundentermine
      • Arbeitsmittel wie Notebook und Smartphone
      • Software und Lizenzen

      Selbstständig machen: Förderung durch Institutionen

      Die Förderbank KfW stellt Selbstständigen und Unternehmensgründern im Rahmen des KfW-Gründerkredits eine mittel- und langfristige Finanzierung zur Verfügung.

      Seit 2007 unterstützt das Förderprogramm EXIST Hochschulabsolventen beim Start in die Selbstständigkeit. Es übernimmt bis zu 3.000 Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts und stellt bis zu 30.000 Euro für Sachausgaben zur Verfügung.

      Kapitalsuchende Start-ups erhalten außerdem Unterstützung bei Business Angels. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk vermögender Privatpersonen, welche in Start-ups investieren und Unternehmensgründern ihr Know-how zur Verfügung stellen.

      Selbstständig machen mit Unterstützung vom Staat

      Das Programm „Förderung unternehmerisches Know-how“ unterstützt Selbstständige durch einen Beratungszuschuss. Kleine und mittlere Betriebe können sich so von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen, die sich im Rahmender Existenzgründung ergeben, informieren.

      Wer seine Selbstständigkeit aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus starten möchte, hat unter Umständen Anspruch auf Gründungszuschuss, auch als Existenzgründerzuschuss bezeichnet. Voraussetzungen hierfür sind:

      • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht noch für mindestens 150 Tage.
      • Die geplante Selbstständigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen.

       

      Auch, wenn die Existenzgründung bereits erfolgt ist, haben Selbstständige Anspruch auf staatliche Unterstützung – beispielsweise, wenn die Geschäftsidee scheitert. Wie diese im Detail aussieht, erklärt der Artikel Arbeitslosengeld oder Hartz 4 für Selbstständige.

      Kredit aufnehmen zum Selbständig machen: Diese Möglichkeiten gibt es

      Bei Gründung einer GmbH können Selbstständige weitere Kredite in Anspruch nehmen. Dazu zählt der Mikromezzaninfonds, eine Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP Sondervermögen. Der Mikromezzafonds stärkt das Eigenkapital kleiner Unternehmen um bis zu 50.000 Euro.

      Wer sich mit einem Franchise-Modell selbständig machen möchte, erhält bei vielen Banken eine Franchise-Finanzierung, welche üblicherweise ein gewisses Eigenkapital erfordert. Dieses lässt sich wiederum durch eine entsprechende Bankbürgschaft decken.

      Eine dritte Alternative sind Online-Kredite. Diese werden von Privatpersonen oder Finanzdienstleistern über Online-Plattformen vergeben und lassen sich häufig flexibel an die Bedürfnisse des Existenzgründers anpassen.

      Nebenberuflich selbstständig machen: Das ist zu beachten

      Wer sich neben der Arbeit selbstständig machen möchte, muss dies ebenfalls beim Finanz- bzw. Gewerbeamt anmelden. Zudem können nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten der Erlaubnispflicht i.S.d. § 29 ff. GewO unterliegen. Dies gilt vor allem für Unternehmensgründungen in den Bereichen der Versicherungsvermittlung, Privatkrankenanstalten, Spielhallen und des Bewachungsgewerbes.

      Bei der Besteuerung ist zu beachten: Einkünfte einer nebenberuflichen Selbstständigkeit werden wie Einkünfte bei einer Gründung im Vollerwerb versteuert.

      Nebenberuflich Selbstständige müssen in der Regel keine zusätzlichen Abgaben zur Sozialversicherung entrichten – diese sind über das Hauptarbeitsverhältnis abgegolten. Bei der Krankenkasse gilt jedoch Vorsicht: Stuft sie die nebenberufliche Selbstständigkeit als hauptberuflich ein, muss sich der Betroffene entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern.

      Es ist zu empfehlen, den Hauptarbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Verpflichtend ist diese Information jedoch erst dann, wenn der Arbeitsvertrag eine sogenannte Nebentätigkeitsklausel enthält.

      Lesetipp: Der Artikel "Nebenberufliche Selbstständigkeit – Das gilt es zu beachten" behandelt das Thema ausführlich.

      Unterschied: freiberuflich vs. selbstständig

      Freiberufler sind selbstständig tätige Unternehmer, welche eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Dazu zählen gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zum Beispiel:

      • Pfleger, Ärzte, Zahn- und Tierärzte
      • Handelschemiker
      • Vermessungsingenieure
      • Heilpraktiker, Krankengymnasten
      • Journalisten, Bildberichterstatter und Übersetzer

       

      Selbstständig oder Freiberufler? Diese Frage ist vor allem für die Besteuerung von Bedeutung. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer entrichten und sind von der Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer befreit. Auch die Pflicht zur Buchführung entfällt. Als Steuererklärung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

      Existenzgründer müssen also zunächst prüfen, ob sie freiberuflich oder gewerblich selbstständig tätig werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen, welche steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Im Zweifel berät das Finanzamt.

      Hinweis: Auch Freiberufler dürfen Angestellte haben, beispielsweise dann, wenn sich mehrere Freiberufler in einer Partnerschaft zusammenschließen oder gemeinschaftlich eine GbR gründen. Wichtig ist, dass tatsächlich alle Mitglieder einen freien Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben.

      Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden

      Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich Unternehmen bezeichnet, welche die sogenannte Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nutzen. Also Betriebe, deren Jahresgewinn im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt. Wird die Grenze von 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr nicht überschritten, kann das Unternehmen auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit werden.

      Selbstständig machen mit einem Kleingewerbe – das bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, daher entfällt ihre Buchführungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Folglich müssen Kleingewerbetreibende keine doppelte Buchführung erstellen, es reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

      Das Finanzamt macht hinsichtlich der Anmeldung eines Gewerbes oder eines Kleingewerbes keinen Unterschied. Selbstständige müssen die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung lediglich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben (Punkt 7.3).

      Welche Vorgaben es bei der Gewerbeanmeldung sonst noch zu beachten gilt, ist im Artikel Gründung eines Unternehmens – Welche Genehmigungen sind bei der Existenzgründung nötig? zusammengefasst.

      Vertrags-Rechtsschutzversicherung Handwerker & Handwerksbetriebe

      Rechtsschutz für Handwerker und Handwerksbetriebe

      Die spezielle Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe schützt bei Streitigkeiten aus Verträgen.

      Exzellente Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vielen mehr. Mit dieser Zusatzversicherung kann der Firmen-Rechtsschutz sinnvoll ergänzt werden.

      Wann und wo die Selbstständigkeit anmelden?

      Wer ein Gewerbe anmelden möchte, muss die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Hierfür ist üblicherweise ein Termin erforderlich, in dessen Vorwege zu prüfen ist, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind. Entsprechende Auskünfte erteilt die Industrie- und Handelskammer. Darüber hinaus müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

      • Personalausweis
      • notwendige Genehmigung (je nach Art des Gewerbes)
      • Handwerkskarte (für Handwerksberufe)
      • Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
      • Führungszeugnis

       

      Im Anschluss informiert das Gewerbeamt das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung, welches dem Selbstständigen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt.

      Freiberufler hingegen zeigen ihre Selbstständigkeit durch ein formloses Schreiben beim Finanzamt an. Es gewährt dabei eine Frist von vier Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Folgende Informationen sind anzugeben:

      • Name und Anschrift
      • Kontaktdaten
      • Datum, an welchem die selbstständige Tätigkeit begonnen wurde
      • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
      • Steuer-Identifikationsnummer

      Unsere Partnerkanzlei

      Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.
       

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