28.05.2021 – zuletzt aktualisiert am: 07.07.2026

Leitfaden zum Selbstständig machen: Rechtliche, finanzielle und strategische Grundlagen

Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, markiert für viele Menschen den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Die Aussicht, eigene Visionen zu verwirklichen, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens unmittelbar auf dem eigenen Konto zu spüren, ist ein starker Motivator. Doch der Schritt in die Existenzgründung ist weit mehr als nur eine berufliche Veränderung; er erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, strategisches Denken und die Bereitschaft, sich mit komplexen rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Der folgende Leitfaden bietet eine umfassende Orientierungshilfe durch die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen.

Das Wichtigste zum Selbstständig machen in Kürze:

  • Fundierte Planung und Marktanalyse: Eine erfolgreiche Gründung basiert auf einem tragfähigen Konzept (Optimierung, Innovation oder Übernahme), das ein bestehendes Problem effizient löst.
  • Rechtliche Einordnung und Anmeldung: Es muss strikt zwischen freiberuflicher (§ 18 EStG) und gewerblicher Tätigkeit unterschieden werden; letztere erfordert eine Anmeldung beim Gewerbeamt, die Mitgliedschaft in Kammern (IHK/HWK) und ggf. einen Handelsregistereintrag.
  • Finanzierung und staatliche Förderung: Ein detaillierter Businessplan ist essenziell, um Zugang zu Kapitalquellen wie Bankkrediten, den Mikromezzaninfonds, Investoren oder staatlichen Programmen (z. B. Gründungszuschuss, EXIST) zu erhalten.
  • Haftung und Risikoabsicherung: Die Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaft) entscheidet über die persönliche Haftung; ergänzend ist eine betriebliche und private Absicherung durch Versicherungen (Haftpflicht, Kranken- und Rentenversicherung) sowie rechtssichere Vertrags- und Websitegestaltungen unerlässlich.

Persönliche Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen und persönliche Qualifikationen geknüpft. Grundsätzlich genießen alle EU-Staatsbürgerinnen und -bürger innerhalb der Europäischen Union das Recht auf Niederlassungsfreiheit, was die Gründung eines Unternehmens in jedem Mitgliedstaat ermöglicht. Die Basisvoraussetzung hierfür ist in der Regel die Volljährigkeit

Individuelle Qualifikationen

Während für viele Bereiche keine spezifische Berufsausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten für das Handwerk besondere Regeln: Um einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, muss ein Meisterbrief im Betrieb vorhanden sein, sei es durch den Gründer selbst oder durch eine angestellte Betriebsleitung.

Über die rein formalen Kriterien hinaus bestimmen fachspezifisches Know-how, einschlägige Berufserfahrung sowie fundierte betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse maßgeblich den Erfolg einer Gründung. 

Betriebliche Voraussetzungen

Gemäß § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes zudem an klare Kriterien gebunden. Eine Tätigkeit gilt dann als gewerblich, wenn sie dauerhaft fortgesetzt wird, Leistungen öffentlich am Markt angeboten werden und eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Dabei darf das Geschäftsmodell weder gegen geltendes Recht noch gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Eine spezielle Genehmigungspflicht besteht nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen, etwa in der Gastronomie oder im Finanzwesen.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung der Gründungsvoraussetzungen ist die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung, um sogenannte Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Eine echte Selbstständigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass: 

  • Die Einnahmen direkt an Gründerin oder Gründer oder das Unternehmen fließen und auf eigene Rechnung gearbeitet wird. 
  • Selbstständige keinen fachlichen Vorgaben eines Vorgesetzten unterliegen und über die freie Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort verfügen (Weisungsungebundenheit). 
  • Die Gründerin bzw. der Gründer das volle unternehmerische Risiko selbst trägt, was bedeutet, dass sowohl für Gewinne als auch für Verluste mit dem eigenen oder dem Gesellschaftsvermögen einzustehen.


Zusätzlich können selbstständige Tätigkeiten der Erlaubnispflicht im Sinne des § 29 ff. GewO unterliegen. Dies gilt vor allem für Unternehmensgründungen in den Bereichen der Versicherungsvermittlung, Privatkrankenanstalten, Spielhallen und des Bewachungsgewerbes.

Die Startposition: Pfade in die Selbstständigkeit

Der Weg in die Selbstständigkeit wird maßgeblich durch die individuelle Startposition geprägt. Eine Gründung kann dabei aus unterschiedlichen Lebensphasen heraus erfolgen: als Übergang von einer Festanstellung in die Vollerwerbsquelle, als akademische Ausgründung aus einer Forschungseinrichtung oder als Schritt aus der Arbeitslosigkeit heraus. 

In letzterem Fall bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Beratungsangebote an, um den Übergang zu flankieren. Auch, wenn die Existenzgründung bereits erfolgt ist, haben Selbstständige Anspruch auf Grundsicherung, beispielsweise, wenn die Geschäftsidee scheitert.

Neben der beruflichen Herkunft spielen die persönlichen Lebensumstände eine entscheidende Rolle für die Planung. Dies gilt insbesondere für Existenzgründer mit Behinderung oder schwangere Selbstständige, bei denen zusätzliche rechtliche und organisatorische Aspekte in die Zeit- und Ressourcenplanung einfließen müssen.

Entwicklung der Geschäftsidee

Die Basis jeder Gründung ist ein tragfähiges Konzept. Dieses löst ein Problem effizienter als bisherige Lösungen. Dabei lassen sich drei methodische Ansätze unterscheiden:

  • Optimierung bestehender Konzepte: Hierbei wird ein bereits am Markt präsentes Modell verbessert, um den Kundennutzen zu erhöhen. Da der Wettbewerb in diesem Bereich meist hoch ist, muss die Differenzierung zur Konkurrenz deutlich herausgearbeitet werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Franchise, bei dem gegen Gebühr Sicherheit, Marke und Know-how übernommen werden.
  • Innovation (Neuentwicklung): Das Risiko ist hier am höchsten, da zunächst geprüft werden muss, ob ein Markt und eine kaufbereite Zielgruppe existieren. Der Schutz der Idee durch Patente oder Markenanmeldungen ist außerdem besonders relevant.
  • Übernahme bestehender Konzepte: Durch den Kauf eines Unternehmens oder die Fortführung eines bewährten Modells ist das Risiko geringer, da bereits Marktdaten und Erfahrungswerte vorliegen. Das Konzept hat sich bewährt und als profitabel erwiesen.
     

Bei der Entwicklung der Idee muss auch der Zielmarkt im Auge behalten werden. Dieser muss groß genug sein, um Profitabilität zu gewährleisten. Idealerweise deckt sich die Idee auch mit den persönlichen Qualifikationen und Leidenschaften des Gründers.

Zur theoretischen Prüfung der Geschäftsidee eignen sich Instrumente wie das Business Model Canvas, das Business Model nach Stratechi oder das Magische Dreieck nach Gassmann. 

Finanzielle Planung und Umsetzung

Die finanzielle Planung bildet das Rückgrat jeder Existenzgründung. Zunächst gilt es zu ermitteln, wie viel Startkapital für die Anmeldegebühren, die Büroausstattung, das Firmeninventar sowie für Arbeitsmittel wie Notebooks und Smartphones benötigt wird. Auch laufende Kosten für Softwarelizenzen, Marketingmaßnahmen, Geschäftsreisen und notwendige Rücklagen für spätere Steuerzahlungen müssen in die Kalkulation einfließen. 

Finanzierung über eine Bank

Zur Deckung dieses Bedarfs stehen verschiedene Finanzierungswege offen. Ein klassischer Bankkredit ist häufig die erste Anlaufstelle, wobei insbesondere bei der Gründung einer GmbH zusätzliche Optionen wie Mikromezzaninfonds zur Verfügung stehen. Dieser Fonds, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen gespeist wird, kann das Eigenkapital kleiner Unternehmen um bis zu 50.000 Euro stärken. 

Wer sich mit einem Franchise-Modell selbstständig machen möchte, erhält bei vielen Banken eine Franchise-Finanzierung, welche üblicherweise ein gewisses Eigenkapital erfordert. Dieses lässt sich durch eine entsprechende Bankbürgschaft decken. 

Eine dritte Alternative sind Online-Kredite. Diese werden von Privatpersonen oder Finanzdienstleistern über Online-Plattformen vergeben und lassen sich häufig flexibel an die Bedürfnisse der gründenden Person anpassen.

Erstellung eines Businessplans

Wer einen Kredit beantragen oder Investoren an Land ziehen will, sollte einen Businessplan vorstellen. In diesem wird erklärt, wie die Idee umgesetzt und das Unternehmen geführt werden soll. Ein guter Businessplan enthält:

  • Analyse des Marktes und der Wettbewerbssituation
  • die Aussichten und Perspektiven des Berufsbildes
  • Standort
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kostenkalkulation
  • Gewinnerwartung
  • Ziel des Unternehmens
  • Geschäftsidee 
  • betriebliche Organisation
  • Finanzen


Staatliche Finanzierung

Neben der privaten und bankseitigen Finanzierung bietet der Staat vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Arbeitslose Gründerinnen und Gründer können den Existenzgründerzuschuss beantragen, sofern noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht und die Tätigkeit mindestens 15 Wochenstunden umfasst. Für Hochschulabsolventinnen und -absolventen stellt das Förderprogramm EXIST eine attraktive Option dar, da es Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Mittel für Sachausgaben gewährt. Auch auf Netzwerke von Business Angels können Gründerinnen und Gründer zurückgreifen – hier finden sie vermögende Privatpersonen, die nicht nur Kapital, sondern auch wertvolles Know-how in Start-ups einbringen. 

Weitere zentrale Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung und Bürgschaften sind die KfW-Bank mit speziellen Gründerkrediten sowie die regionalen Bürgschafts- und Förderbanken. 

Ist die Finanzierung geklärt, sollte ein Geschäftskonto angelegt werden. Dies ist zwar als Einzelunternehmen nicht zwingend erforderlich, macht jedoch die Buchhaltung und Steuer einfacher, da private und geschäftliche Ausgaben getrennt verbucht werden.

Formale Anmeldung

Nebenberuflich selbstständig

Eine Nebenerwerbsgründung ermöglicht es, eine Geschäftsidee parallel zu einer bestehenden Anstellung zu testen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Hauptarbeitgeber über dieses Vorhaben zu informieren. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch erst dann, wenn der Arbeitsvertrag eine spezifische Nebentätigkeitsklausel enthält; in einem solchen Fall muss eine offizielle Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Hauptanstellung nicht unter der Selbstständigkeit leidet. 

In der Praxis bedeutet dies meist, dass die Nebentätigkeit einen Umfang von 18 bis 20 Wochenstunden nicht überschreitet und das daraus resultierende Einkommen nicht höher ausfällt als das Gehalt aus der Haupttätigkeit. Steuerlich ist zu beachten, dass Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit analog zu einer Vollzeitgründung versteuert werden. Da die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten addiert werden, kann dies unter Umständen zu einer höheren Steuerlast führen.

Freiberuflich oder gewerblich

Bei der Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit wird grundlegend zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten unterschieden. Freie Berufe gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) umfassen insbesondere wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Hier entfällt die Gewerbeanmeldung; es genügt die Anmeldung beim Finanzamt zur Erlangung einer Steuernummer. Die primär zu zahlende Steuer ist hier die Einkommensteuer.

Gewerbetreibende hingegen, die kaufmännische, handwerkliche oder produzierende Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen, unterliegen einer umfangreicheren Anmeldepflicht:

  • Gewerbeamt: Gegen eine Gebühr wird ein Gewerbeschein ausgestellt. Für bestimmte Branchen, wie die Gastronomie oder das Bewachungsgewerbe, sind zusätzliche Erlaubnisse oder Eignungsnachweise nach der Gewerbeordnung (§ 29 ff. GewO) erforderlich.
  • Finanzamt: Das Gewerbeamt leitet die Informationen an andere Behörden weiter, dennoch muss die steuerliche Erfassung eigenständig über das ELSTER-Portal erfolgen. Hierbei wird der voraussichtliche Gewinn geschätzt, was die Grundlage für Einkommensteuer-Vorauszahlungen bildet.
  • Industrie- und Handelskammer (IHK): Mit der Gewerbeanmeldung geht in der Regel eine automatische Mitgliedschaft einher. Während das erste Jahr für Neugründerinnen und -gründer oft beitragsfrei ist, profitieren Mitglieder von Beratungsleistungen und Netzwerkangeboten. Handwerkliche Betriebe müssen sich stattdessen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer (HWK) eintragen lassen. 
  • Handelsregister: Je nach Rechtsform kann ein Eintrag notwendig sein, der notariell abgewickelt wird. Tipp: Die IHK bietet einen kostenlosen Service an, den Namen im Vorfeld prüfen zu lassen.
  • Berufsgenossenschaft: Auch die Registrierung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes erfolgt meist automatisch durch die behördliche Weiterleitung der Daten.
     

Kleinunternehmen

Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung bietet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine erhebliche Vereinfachung für gründende Personen, deren steuerpflichtiger Jahresumsatz bestimmte Grenzen (im Vorjahr unter 25.000 Euro, im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro) nicht überschreitet. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind von der doppelten Buchführung befreit. Es reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn). Größere Betriebe oder bestimmte Rechtsformen sind hingegen zur doppelten Buchführung (Soll und Haben) verpflichtet.

Die Wahl der passenden Rechtsform

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist ein zentraler Schritt im Gründungsprozess, da sie maßgeblich die Haftungsverhältnisse und die steuerliche Behandlung bestimmt. 

EinzelunternehmenPersonengesellschaftKapitalgesellschaft
kein Mindestkapital erforderlichkein Mindestkapital erforderlichErbringung eines gesetzlich vorgeschriebenen Startkapitals erforderlich
Unternehmen gehört einer natürlichen Persongehört mindestens zwei PersonenFirma tritt als juristische Person auf und ist rechtlich von Eigentümern getrennt
Eigentümer oder Eigentümerin haftet uneingeschränkt mit Privatvermögenmindestens ein Gesellschafter haftet uneingeschränkt mit PrivatvermögenSchutz des Privatvermögens: Haftung ist auf Gesellschaftsvermögen begrenzt 
  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)

 

Absicherung und Versicherungen

Parallel zur rechtlichen Strukturierung muss die persönliche und betriebliche Absicherung organisiert werden. Ein wesentlicher Punkt ist die Entscheidung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, wobei die individuellen Lebensumstände und Einkommensprognosen den Ausschlag geben. Darüber hinaus gilt es, existenzbedrohende Risiken durch spezifische Versicherungen zu minimieren.

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für fast jedes Unternehmen unverzichtbar, um Schäden abzudecken, die Dritten im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit entstehen könnten. 
  • Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird dringend empfohlen, um den Lebensunterhalt bei einem krankheitsbedingten Ausfall langfristig zu sichern. 
  • Je nach Branche und Rechtsform kann zudem eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt werden, sofern eine anderweitige Altersvorsorge nachgewiesen wird. 
  • In bestimmten Fällen sind Gründer verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft zu registrieren, die als gesetzliche Unfallversicherung fungiert und sich um die Sicherheit am Arbeitsplatz kümmert.

Marketing und Kundenakquise

Den Abschluss der Gründungsphase bilden das Marketing und die Kundenakquise. Eine professionelle Außenwirkung erfordert eine rechtskonforme Internetpräsenz, die den gesetzlichen Informationspflichten sowie den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Ein rechtlich geprüftes Impressum und korrekte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) schützen vor kostspieligen Abmahnungen. 

Als Selbstständige können ALLRECHT Kundinnen und Kunden kostenlos von Fachanwälten prüfen lassen, ob ihre Webseite rechtskonform ist. Hier geht es direkt zum ALLRECHT WebsiteCheck und zum ALLRECHT AGBCheck.

 

Rechtliche Sicherheit beim Selbstständig machen: Wie schütze ich mich wirksam vor Streitigkeiten?

Selbstständige sind in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt.  Die Bewältigung solcher Risiken ist ohne professionelle Unterstützung oft langwierig und kostspielig. Damit Versicherte ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen können, ist eine zuverlässige Absicherung entscheidend. Der ALLRECHT Rechtsschutz steht als starker Partner zur Seite und sorgt dafür, dass Versicherte zu ihrem Recht kommen – einfach und unkompliziert.

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Häufige Fragen & Antworten zum Selbstständig machen

Welche Versicherungen sind  besonders wichtig? 

Neben der Krankenversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung (inkl. Vermögensschadenhaftpflicht) essenziell..

Was sind die häufigsten rechtlichen Fehler bei der Unternehmensgründung? 

Oft unterschätzte Risiken sind eine fehlende oder fehlerhafte Markenrecherche für geplante Produkt- oder Dienstleistungsnamen, die zu teuren Unterlassungsansprüchen führen kann, sowie ein unvollständiges Impressum oder eine fehlerhafte Datenschutzerklärung auf der Website. Auch mündliche Absprachen mit anderen Geschäftsparteien ohne schriftliche Fixierung in einem Gesellschaftervertrag führen häufig zu späteren Streitigkeiten über Gewinnverteilung oder Haftung.

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige sinnvoll? 

Rechtsstreitigkeiten, ob mit Kundschaft, Lieferanten, der Vermieterpartei von Gewerberäumen oder dem Finanzamt, können für junge Unternehmen schnell existenzbedrohend hohe Kosten verursachen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten und bietet oft eine kostenlose Erstberatung durch Fachanwältinnen und -anwälte, um Konflikte bereits außergerichtlich zu klären.

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Weiterführende Informationen:

 

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Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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