09.04.2018 – zuletzt aktualisiert am: 08.04.2024

Einzelunternehmen: Rechtsform, Haftung und Firmengründung

Kaum eine Entscheidung bei einer Firmen- oder Existenzgründung ist so weitreichend wie die, welche Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden soll. Welche Auswirkungen die Wahl der Rechtsform für ein Einzelunternehmen aus haftungsrechtlicher Sicht mit sich bringt und was es noch bei der Existenzgründung als Einzelunternehmen zu beachten gilt, erklärt dieser Beitrag.

Vorteile von Einzelunternehmen: Wann eignet sich das Einzelunternhemen als Rechtsform?

Für viele Solo- und Neu-Gründende junge Unternehmende ist es besonders wichtig, den bürokratischen Aufwand und die Kosten zunächst gering zu halten, wenn die Entscheidung zum Schritt in die Selbstständigkeit getroffen ist – besonders, wenn man sich beispielsweise zunächst nebenberuflich selbstständig machen möchte.

Dafür bietet sich vornehmlich die Gründung eines Einzelunternehmens an. Diese verursachen fast keinen Verwaltungsaufwand und nur sehr geringe Kosten; außerdem ist kein Mindestkapital erforderlich. Das Entscheidende: Bei einem Einzelunternehmen existiert nur eine inhabende Person, die gleichzeitig als Geschäftsführung tätig ist. Gängige Rechtsformen von Einzelunternehmen sind Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung wie:

  • Kleingewerbetreibende
  • Kauffrau und Kaufmann (Kauffrau und Kauffmann e.K.) als vollkaufmännisches Einzelunternehmen und
  • Freiberufler

 

Daneben besteht auch für Einzelunternehmen die Möglichkeit, eine Rechtsform mit begrenzter Haftung in Form der Gründung als Unternehmergesellschaft (UG), Ein-Personen GmbH oder Ein-Personen AG zu wählen. Allerdings erfordert dies in der Regel ein hohes Startkapital und ist mit zusätzlichen Formalitäten und Kosten verbunden, weshalb dies zumeist nur für größere Gründungen sinnvoll ist.    

Es ist unbedingt empfehlenswert, sich bei der Existenzgründung ausführlich zu möglichen Rechtsformen und der damit verbundenen Haftung beraten zu lassen. Oft können die Kosten dafür auch durch einen Existenzgründerzuschuss des Arbeitsamtes übernommen oder verringert werden, was das Geschäftskonto entlastet.

Einzelunternehmen und Rechtsformen: Was sind die Unterschiede?

Je nach Art des Einzelunternehmens ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an freiberuflich Tätige, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute. Eine Übersicht:    

Lesetipp: Informieren Sie sich bei ALLRECHT mit unserer Übersicht über weitere Rechtsformen und ihre Haftungsrisiken.

Einzelunternehmen: Haftung mit Privatvermögen? 

Wer eine Geschäftstätigkeit aufnimmt und keine (besondere) Rechtsform wählt, ist im Grunde automatisch ein Einzelunternehmen. In dieser Rechtsform gilt eine unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Man haftet also mit dem kompletten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Firma.

Tipp: Einzelunternehmen können mit einer Versicherung, z.B. einer Betriebshaftspflichtversicherung oder einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die Haftungsrisiken einschränken. Auch empfiehlt es sich, über den Abschluss einer Firmen-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige nachzudenken, die bei rechtlichen Streitigkeiten rund um die selbstständige Tätigkeit eintritt.

Das Privatvermögen darüber hinaus zu schützen ist nur möglich, wenn Teile des Vermögens oder Immobilien auf Eheleute, Kinder, Eltern oder andere Vertrauenspersonen vor einer Geschäftsaufnahme überschrieben werden.

Solche Übertragungen können unter Umständen – besonders bei Streitigkeiten – von Gläubigerinnen und Gläubigern nachträglich angefochten werden. Eine Insolvenz der Firma geht häufig auch mit einer Insolvenz der Einzelperson einher.

Rechtsschutztipp 

  • Der Firmenrechtsschutz hilft bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Gewerbe, dem selbstgenutzten Firmengebäude oder dem Straßenverkehr. Gerade zu Beginn einer Unternehmensgründung ist eine passende Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch kompetente Anwälte klären lassen.

Gründung eines Einzelunternehmens

Oft besteht der erste Schritt in die Selbstständigkeit in der  rechtlichen Gründung eines Unternehmens. Wer dabei allein tätig ist, meldet oft ein Einzelunternehmen ans. Kleingewerbetreibende und Kaufleute zählen dabei zu den gewerblichen Einzelunternehmen.

Dem stehen freiberuflich Tätige als nicht-gewerbliche Einzelunternehmen gegenüber. Diese Rechtsform kann man nicht frei wählen, da diese an rechtliche Voraussetzungen gebunden ist und nur bestimmten Berufsgruppen (z.B: Notarinnen und Notare, Steuerberatungen, Apothekerinnen und Apotheker…) offensteht.

Für Kleingewerbetreibende und Kaufleute liegen diese Anmeldeformalitäten vor:

  • Selbstständig: Anzeige beim Finanzamt (von der Finanzbehörde bekommt man für das Unternehmen eine Steuernummer)
  • Kleingewerbetreibende: Meldung beim Gewerbeamt (bei größeren Einnahmen muss auch ein Kleingewerbe einen Eintrag im Handelsregister machen)
  • Kaufmann (e.K.): Anmeldung bei Finanzamt und der zuständigen Kammer + Eintrag ins Handelsregister + Gewerbeanmeldung

 

Tipps zum Start in die Selbstständigkeit gewünscht? Hier geht’s zur Checkliste „Selbstständig machen in 5 Schritten“!

Mit der Gründung eines Unternehmens fallen je nach Unternehmensform unterschiedliche Kosten an:

  • Selbstständig/Freiberuflich: keine Kosten (Kapital und Sacheinlagen werden selbst bestimmt)
  • Kleingewerbetreibende: Gebühr für die Anmeldung beim Gewerbeamt oder
  • Gewerbetreibende: Gebühr des örtlichen Gewerbeamtes (bei Anmeldung) und Notarkosten bei Eintragung als gewerbetreibender Kaufmann/Kauffrau im Handelsregister

Rein rechtlich können sich Einzelunternehmen, also Selbstständige/Freiberufliche und Gewerbetreibende, nicht offiziell als „Firma“ bezeichnen, weil an diese höhere formelle Anforderungen gestellt werden. Dennoch wird im üblichen Sprachgebrauch bei Einzelunternehmen ebenso von Firmen gesprochen, etwa beim „Firmenamen“.

Ein Einzelunternehmen hat für die Namensgebung des Firmennamens Vorgaben, laut welcher der Unternehmensname folgende Merkmale enthalten muss:

  • Vor- und Nachname (bei Selbstständigen/Freiberuflichen reicht der Nachname)
  • Ergänzung von Branche-, Sach- oder Fantasiename (auch kombinierbar)
  • Unternehmensname darf nicht irreführend sein
  • Ggf. ergänzende Branchenbezeichnungen, die auf Produkte oder Leistungen hinweisen

Einzelunternehmen: Steuern  

Einzelunternehmen müssen lediglich ihren Gewinn ermitteln. Dies erfolgt über eine Einnahmeüberschussrechnung. Die Erstellung einer Bilanz ist dafür nicht notwendig. Daraus ergeben sich folgende Steuern, die abgeführt werden müssen:

  • Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuer (+ Sozialversicherungsbeiträge) bei Beschäftigten
  • Ggf. Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuer (+ Sozialversicherungsbeiträge) bei Beschäftigten
  • Gewerbesteuer
  • Ggf. Umsatzsteuer

Buchführungspflicht bei Einzelunternehmen

Alle Zahlungsein- und Zahlungsausgänge eines Einzelunternehmens sollten sorgfältig erfasst werden. Um der Buchführungspflicht nachzukommen, sollte man deshalb folgende Dinge beachten:

  • Belege/Nachweise (Zahlungsausgänge) sammeln und chronologisch sortieren
  • Belege/Nachweise (Zahlungsausgänge) gemäß gesetzlichen Fristen aufbewahren
  • erstellte Rechnungen/Quittungen (Zahlungseingänge) mit fortlaufenden Nummern versehen (Rechnungsnummer)
  • zusätzlich für Gewerbetreibende: doppelte Buchführung

Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit lässt sich die Krankenversicherung über die gesetzliche oder die private Krankenversicherung abwickeln. Welche Krankenversicherung sich eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. die Höhe des Einkommens oder die familiäre Situation.

Gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständiger

Die Höhe der Beiträge wird bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prozentual anhand des Einkommens berechnet, beträgt bei einer der größten gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise mindestens 219,17 Euro monatlich. Das liegt daran, dass bei der Berechnung des Beitrags bei selbstständigen Tätigkeiten ein Einkommen von monatlich 1.178,33 Euro nicht unterschritten werden darf. Ist das Einkommen recht hoch, können auch Beiträge von etwa 817 Euro anfallen. Dabei ist zu beachten, dass der Beitrag mit dem (schwankenden) Einkommen steigt und sinkt. Zusätzlich können bei der GKV Eheleute und Kinder mitversichert werden.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Für Einzelunternehmen mit hohen Einkünften könnte eher eine private Krankenversicherung (PKV) in Frage kommen. Die PKV-Beiträge beginnen bei ca.  378 Euro und die Bemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge liegt bei 5.175 Euro im Monat. Das Einkommen, das über diesen Betrag hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Leistungen der PKV können im Hinblick auf Alter oder eventuelle Vorerkrankungen ausgerichtet werden. Für Eheleute und Kinder muss jedoch eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.

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