17.05.2021

Selbstständig machen: Erste Schritte in die Selbstständigkeit

Auf eigene Rechnung und eigenverantwortlich zu arbeiten – davon träumen viele. Damit der Weg in die Selbstständigkeit gelingt, fasst dieser Artikel alles Wissenswerte rund um das Thema zusammen: Wie macht man sich selbstständig? Welche Genehmigungen sind erforderlich? Wo gibt es fachliche und finanzielle Unterstützung? Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?

Was genau ist Selbstständigkeit?

Die gesetzliche Grundlage für eine berufliche Selbstständigkeit bildet § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (kurz: GewO). Selbstständig ist, wer:

  • auf eigene Rechnung arbeitet
  • nicht weisungsgebunden ist
  • Arbeitszeit und -ort selbst bestimmt
  • das unternehmerische Risiko selbst trägt

 

Arbeitslos: Selbstständig machen mit staatlicher Unterstützung

Wer Arbeitslosengeld 1 (kurz: ALG 1) bezieht und eine Selbstständigkeit plant, kann den Existenzgründerzuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung ist, dass noch mindestens 150 Tage ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld besteht. Die Förderphase des Zuschusses beträgt insgesamt bis zu 15 Monate und gliedert sich in zwei Phasen. Während der ersten Phase erhalten ALG-1-Empfänger sechs Monate lang das reguläre ALG 1 sowie zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung. In der 2. Phase kann dieser Zuschuss – je nach Einzelfall – bis zu neun Monate verlängert werden.

Wer Arbeitslosengeld 2 (kurz: ALG 2) bezieht, hat Anspruch auf das Einstiegsgeld. Diese Sozialleistung i.H.v. üblicherweise 50 Prozent der ALG-2-Regelleistung wird für maximal 24 Monate gewährt – zusätzlich zur monatlichen Regelleistung.

Nebenberuflich selbständig machen

Gemäß Art. 12 GG i.V.m. § 1 GewO hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer das Recht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Aber: Nebenberufliche, selbstständige Tätigkeiten können – wie auch bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit – einer Erlaubnispflicht unterliegen (§§ 30 ff. GewO). Dies gilt beispielsweise für Tätigkeiten im Bereich der Versicherungsvermittlungen, Privatkrankenanstalten und für Betriebe im Reise- und Bewachungsgewerbe. Die entsprechende Genehmigung erteilt die zuständige Behörde – üblicherweise das örtliche Ordnungsamt oder die IHK.

Der Arbeitgeber sollte rechtzeitig informiert werden, da viele Arbeitsverträge bestimmte Regelungen enthalten, welche Nebentätigkeiten teilweise oder gänzlich verbieten. Weiterführende Informationen liefert der Allrecht-Ratgeber „Nebenberufliche Selbständigkeit“.

Der Weg in die Selbstständigkeit für Studierende

Studierende oder junge Akademiker sollten sich vor dem Start in die Selbstständigkeit umfassend beraten lassen. So bietet beispielsweise die IHK Gründertage an. Auch Existenzgründerseminare vermitteln die Grundlagen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit.

Das EXIST-Programm zählt zu den meistgenutzten Fördermaßnahmen von Studierenden in Deutschland. Das Stipendium richtet sich an Gründer und Gründerteams bis zu 3 Personen. Es unterstützt sie längstens ein Jahr mit monatlich maximal 3.000 Euro zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts und stellt zusätzlich finanzielle Mittel für Sachausgaben und Coachings zur Verfügung.


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Schritt 1: Die Anmeldung der Selbstständigkeit

Ob nebenberuflich oder hauptberuflich: Jede Selbstständigkeit ist beim zuständigen Finanzamt innerhalb von 4 Wochen anzumelden. Bei einer Selbstständigkeit als Einzelunternehmer, Kaufmann, OHG oder KG ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

Wer sich als Handwerker selbstständig machen möchte, muss Mitglied in einer Handwerkskammer werden. Besteht eine Meisterpflicht, ist zusätzlich ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich.

Schritt 2: Notwendige Genehmigungen einholen

Aus §§ 30 ff. GewO ergeben sich eine Reihe erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, für die Gründer die persönliche Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen müssen.

Zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zählen beispielsweise:

  • die Schaustellung von Personen
  • die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten
  • der Betrieb von Spielautomaten
  • die Abhaltung von Versteigerungen
  • die Vermittlung von Versicherungen, Immobilien oder Finanzanlagen
  • der Betrieb einer Gaststätte

 

Bei der Gewerbeanmeldung ist – je nach Branche – entweder ein Handelsregisterauszug, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.

Informationen darüber, welche Genehmigungen im Einzelfall erforderlich sind, erteilt das zuständige Gewerbeamt.

Schritt 3: Businessplan erstellen

Selbstständige unterliegen keiner generellen Pflicht, einen Businessplan zu erstellen. Sind sie jedoch auf Fremdfinanzierungen durch Banken oder private Investoren angewiesen, wird er in der Regel verlangt. Ein strukturierter Businessplan sollte folgende Inhalte aufweisen:

  • Geschäftsidee
  • Geschäftsstrategie und Ziele des Unternehmens
  • Zielgruppe, Marktlage und Konkurrenz
  • betriebliche Organisation und Finanzen
  • SWOT-Analyse

 

Schritt 4: Fördermittel nutzen

Vor der Anmeldung der Selbstständigkeit ist zu überprüfen, welche Fördermittel zur Verfügung stehen. Eine erste Übersicht bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ferner stehen Selbstständigen – je nach Art der Selbstständigkeit – der KfW-Gründerkredit, der Gründungszuschuss sowie der Mikromezzafond zur Verfügung.

Weiterführender Artikel: Alle Fördermittel im Detail erklärt ➤ Der Allrecht-Ratgeber „Förderung zum Start in die Selbstständigkeit“.

Schritt 5: Versicherungen abschließen

Selbstständige sind nicht mehr automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen sich entweder auf Antrag bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiter versichern oder einer privaten Krankenkasse beitreten.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Diese deckt Sach- und Personenschäden ab, welche vom Selbstständigen oder seinen Mitarbeitern verursacht werden.

Um im Falle eines Rechtsstreits abgesichert zu sein, sollten Selbstständige eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt im versicherten Rechtsfall nicht nur entstehende Anwalts- und Gerichtskosten, sondern umfasst in der Regel auch weitere Serviceleistungen wie eine telefonische Rechtsberatung. ALLRECHT Kunden profitieren darüber hinaus beispielsweise von einem Forderungsmanagement-Service, dem Wirtschaftsauskunft-Service oder dem praktischen WebsiteCheck.

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