03.09.2020 – zuletzt aktualisiert am: 08.05.2023

Nebenberufliche Selbstständigkeit: Das gilt es zu beachten

Die nebenberufliche Selbstständigkeit boomt. Laut KfW-Gründungsmonitors entfielen im Jahr 2019 überproportional viele Existenzgründungen (605.000) auf Nebenerwerbsgründer (377.000). Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, steht jedoch vor vielen Fragen: Muss der Arbeitgeber über die geplante Selbstständigkeit informiert werden? Welche behördlichen Genehmigungen sind einzuholen und wie sieht es mit den Steuern aus? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit: Wann liegt sie vor?

Ob ein Arbeitnehmer als haupt- oder nebenberuflich selbstständig gilt, hängt davon ab, welche Beschäftigung den Arbeitsmittelpunkt bildet. Eine Selbstständigkeit wird nur dann als nebenberuflich erachtet, wenn für diese eine Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden pro Woche aufgewendet werden muss. Zusätzlich darf das Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht höher ausfallen als das Angestelltengehalt.

Hinweis: Wer selbstständig ist und Mitarbeiter beschäftigt, dem wird regelmäßig eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstellt.

Nebenberufliche Tätigkeit: Arbeitgeber informieren!

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Das ergibt sich aus Artikel 12 Grundgesetz i.V.m. § 1 Gewerbeordnung (kurz: GewO).

Es ist jedoch empfehlenswert, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Viele Arbeitsverträge enthalten Regelungen, die bestimmte Nebentätigkeiten verbieten. Das gilt vor allem für Nebentätigkeiten, die gegen die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstoßen. Dazu zählen Nebenjobs bei konkurrierenden Unternehmen, welche durch das Konkurrenzverbot i.S.d. § 60 Handelsgesetzbuch (kurz: HGB) zulässig verboten werden dürfen. Zudem dürfen Arbeitgeber Nebentätigkeiten untersagen, durch deren Ausübung der Arbeitnehmer seinen Hauptarbeitsvertrag nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit häufig nicht erreichbar oder übermüdet ist. Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, sollte sicherstellen, dass:

  • die Selbstständigkeit das Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt
  • dem Arbeitgeber durch die Selbstständigkeit keine direkte Konkurrenz entsteht
  • der Arbeitsvertrag keine einschränkenden Regelungen zu einer nebenberuflichen Selbstständigkeit enthält
     

Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Ob haupt- oder nebenberuflich: Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss dies anmelden. Freiberufler und Kleinunternehmer melden sich innerhalb von 4 Wochen beim zuständigen Finanzamt an. Bei der Selbstständigkeit als Einzelunternehmer, Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Für selbstständige Handwerker gilt zusätzlich eine Pflichtmitgliedschaft in einer Handwerkskammer.

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Nebenberuflich gründen: Genehmigungen für nebenberufliche Selbstständigkeit

Nebenberufliche, selbstständige Tätigkeiten können gem. § 29 ff GewO einer Erlaubnispflicht unterliegen. Dazu zählen beispielsweise der Betrieb von Versicherungsvermittlungen, Immobilienvermittlungen, Privatkrankenanstalten, Spielhallen sowie Tätigkeiten im Reise- und Bewachungsgewerbe. Für die Erlaubniserteilung durch die zuständige Behörde – üblicherweise das Ordnungsamt oder die IHK – sind folgende Dokumente erforderlich:


Hinweis: Wer eine nicht genehmigungspflichtige Selbstständigkeit ausüben möchte, kann sich direkt an das zuständige Gewerbeamt wenden.

Nebenberufliche Tätigkeiten: Sind diese sozialversicherungspflicht?

Nebenberuflich Selbstständige müssen in der Regel keine zusätzlichen Abgaben zur Sozialversicherung entrichten, da diese bereits über das Hauptarbeitsverhältnis abgegolten werden. Allerdings ist eine Rücksprache mit der Krankenversicherung erforderlich. Das Entgelt aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit wird für die Beitragszahlungen berücksichtigt. Dies kann in einigen Fällen Nachforderungen zur Folge haben.

Steuern für nebenberuflich Selbstständige

Die Besteuerung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gleicht der Besteuerung bei einer Gründung im Vollerwerb.

Steuer

Wer zahlt die Steuer?

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer

Jedes Unternehmen. Kleinunternehmer müssen jedoch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen

Einkommenssteuer

Kleingewerbetreibende und GbR

Körperschaftssteuer

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und Genossenschaft

Gewerbesteuer

Alle Gewerbetreibende. Ausnahme: Freiberufler

Vorsteuerabzug

Kann von allen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen vorgenommen werden

Lohnsteuer

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern bzw. der Gründung einer GmbH (Geschäftsführergehalt)

Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, sollte sich bewusst sein, dass diese Tätigkeit nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken mit sich bringt.

Die Vorteile:

  • Das Einkommen aus dem Hauptjob sichert in vielen Fällen die Finanzierung der nebenberuflichen Selbstständigkeit.
  • Es besteht die Möglichkeit die nebenberufliche Selbstständigkeit beim Verlust des Haupteinkommens in eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu überführen.
  • Bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit wird die eigene Geschäftsidee getestet. Besteht genügend Potential, kann diese mit weniger Risiko die Grundlage für eine hundertprozentige Selbstständigkeit werden.
  • Der Druck erfolgreich selbstständig zu sein, ist mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit geringer. So können Gründer entspannter entscheiden, wie viel Zeit und Arbeitsaufwand sie zu welchem Zeitpunkt investieren möchten.
  • Bestenfalls erhöht sich das monatliche Einkommen.
  • Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet viel Potential zu lernen und sich zu entfalten und ist auch für zukünftige Arbeitgeber attraktiv.


Hinweis: Wer die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht durch das Haupteinkommen finanzieren möchte, hat die Möglichkeit Förderungen für die Selbstständigkeit zu beantragen.

Die Nachteile:

  • Die Doppelbelastung geht mit einem Verzicht auf private Freizeit einher.
  • Der Umstand einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann von einigen Kunden als nachteilig ausgelegt werden.
  • Wer nebenberuflich selbstständig arbeitet, ist zeitlich weniger flexibel, um auf dringende Kundenwünsche zu reagieren.
  • Im Falle eines Scheiterns, müssen entstandene Schulden durch das hauptberufliche Einkommen abgezahlt werden.

Nebenberuflich Selbstständig ohne Hauptberuf: Geht das?

Wer sich ohne ein hauptberufliches Angestelltenverhältnis nebenberuflich selbstständig machen möchte, vielleicht neben der Kindererziehung oder dem Studium, dem stehen dafür alle Türen offen. Es gibt nur ein wenig mehr Kriterien dabei zu beachten.

Arbeitslos und selbstständig im Nebenerwerb

Während der Arbeitssuche ist es durchaus möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Wichtig ist, dass das zuständige Arbeitsamt direkt darüber in Kenntnis gesetzt wird, eine Arbeitszeit von 15 Stunden die Woche und ein Einkommen von über 165 Euro monatlich nicht überschritten wird. Denn der Anspruch auf das Arbeitslosengeld kann bei Nichteinhaltung gesenkt oder ganz gestrichen werden.

Studium und Arbeit: Nebenberufliche Selbstständigkeit

Neben dem Studium erste Erfahrungen im Berufsleben sammeln und sich selbstständig in Teilzeit machen: Bis zu einem Grundfreibetrag von 10.908  Euro (Stand 2023) kein Problem. Dieser gilt sowohl für Studenten als auch für Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen möchten. Abzüglich der Betriebsausgaben darf der jährliche Gewinn diese Summe nicht übersteigen. So muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Für den Bezug von BAföG beträgt die jährliche Einkommensgrenze 6251,04 Euro.

Hinweis: Wer ein Einkommen über 520 Euro erzielt oder das 25. Lebensjahr vollendet hat, muss sich selbst krankenversichern.

Rechtsschutztipp 

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