Firmenrechtsschutz

Umfangreicher Rechtsschutz für Unternehmer und Selbstständige

ALLRECHT Firmenrechtsschutz … damit Sie Recht behalten!

 

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Firmenrechtsschutz

In Ihrem Alltag als Unternehmer müssen Sie täglich existenzielle Entscheidung treffen. Da können Streitigkeiten mit Behörden, Mitarbeitern oder Nachbarn schnell vor Gericht landen. Der Firmenrechtsschutz schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten.

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Die maßgeschneiderte Lösung für Unternehmen – der ALLRECHT Firmenrechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz der Marke ALLRECHT ist eine maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung für Unternehmen verschiedener Größenordnungen. Wenn beispielsweise Mitarbeiter entlassen werden, kann es zu Kündigungsschutzklagen kommen. Für das Unternehmen ist daher eine umfassende Rechtsschutzversicherung sinnvoll.  Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen in Streitigkeiten rund um die Themen:

  • Schadenersatz
  • Personalangelegenheiten
  • Sozialrecht
  • Versicherungsverträge
  • Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften
     

Mit unserem Produkt "Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe" bieten wir Ihnen die passende Rechtsschutzlösung für Ihre Risikosituation. Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

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Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin Unternehmer und möchte meine Firma absichern.
Mitarbeiterzahl: 0

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Der Firmenrechtsschutz im Überblick

Der Firmenrechtsschutz der ALLRECHT zeichnet sich durch ihr umfangreiches Serviceangebot aus. Dieses bietet Ihnen viele Vorteile und sorgt dafür, dass Ihnen im Fall der Fälle schnell und unkompliziert geholfen wird. Folgende Service-Leistungen sind in unserer Firmenrechtsschutzversicherung enthalten:

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • telefonische Rechtsberatung, auch für Wettbewerbs- und Urheberrecht
  • Rechtsschutz für vorsätzlich begehbare Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mitversichert
  • Aufhebungsverträge im Arbeits-Rechtsschutz bis 1.250 EUR mitversichert
  • Steuer-Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzu kommende Risiken
  • Forderungsmanagement-Service
  • Wirtschaftsauskunfts-Service
  • Online-Rechtsberatung
  • Musterverträge
  • zusätzlich absicherbarer Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Forderungs- und andere Vertragsstreitigkeiten

Unser Firmenrechtschutz richtet sich an Selbstständige, die sich selbst, ihr Unternehmen sowie ihre Beschäftigten hinsichtlich Streitigkeiten und Risikosituationen absichern möchten. Die ALLRECHT Rechtschutzversicherung für Firmen ist daher genau das richtige für:

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit sowie
  • die von Ihnen bzw. Ihrem Betrieb beschäftigten Personen

 

Im Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige:

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit

 

Im erweitertem Straf-Rechtsschutz für Unternehmen:

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit sowie
  • die gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers
  • sämtliche Betriebsangehörige

Versicherungsschutz besteht (wenn jeweils vereinbart):

  • für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit,
  • für Sie als Arbeitgeber für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen,
  • für Sie als Arbeitgeber für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsauseinandersetzungen im kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht bis zu 1.250 EUR je Versicherungsfall,
  • für Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie,
  • für alle von Ihnen selbst genutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland,
  • für alle auf den Betrieb zugelassenen Kraftfahrzeuge und Anhänger,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen und Anhängern,
  • für Sie als Benutzer von Drohnen als Arbeitsmittel,
  • für die im Versicherungsschein genannte Person als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden Kraftfahrzeugen sowie als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und der oben genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger,
  • für alle von Ihnen in Ihrem Kfz-Betrieb Beschäftigten im Straßenverkehr während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (Obhutsfahrzeuge).

 

Im Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige:

  • für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung, Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung).

 

Im erweitertem Straf-Rechtsschutz für Unternehmen:

  • für die Verteidigung in im Zusammenhang mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren.

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT Firmenrechtsschutz hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Nach einer Sachbeschädigung, beispielsweise an einer Arbeitsmaschine, müssen die Reparaturkosten, die Wiederherstellungs­kosten und die Kosten der Betriebsunterbrechung gegen den Verursacher durchgesetzt werden.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Sie kündigen einem Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung. Dieser möchte die  Kündigung durch einen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht aufheben lassen.

Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einem Aufhebungs­vertrag. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Aufhebungs­vereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Arbeits-Rechtsschutz

 

Sie möchten eine Betriebsvereinbarungüber eine „flexible Arbeitszeit“ mit dem Betriebsrat vereinbaren. Sie benötigen zum dem Inhalt der Vereinbarung einen rechtlichen Rat. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Versicherungsfall. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

 

Arbeits-Rechtsschutz (im kolletiven Arbeits- und Dienstrecht)

Die Finanzbehörde verlangt, dass Sie ab sofort für jeden übernommenen Auftrag eine erhebliche Steuervorauszahlung abführen müssen. Sie halten die geforderten Beträge für zu hoch.

 

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchs­verfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.

Steuer-Rechtsschutz

 

Vor einem deutschen Sozialgericht muss gestritten werden, weil Sie arbeitnehmerähnlich selbstständig sind und angeblich die Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt haben.

 

Oder:

Sie sind selbstständig und schwanger und stellen beim Sozialamt einen Antrag auf finanzielle Hilfe in besonderen Lebenslagen für die Dauer des Mutterschutzes. Da dieser abgelehnt wird, möchten Sie rechtliche Schritte einleiten.

 

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchs­verfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.

Sozial-Rechtsschutz

 

Ihnen wird die Gewerbeerlaubnis entzogen. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und  Verwaltungsgerichten vorangehen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrs­rechtlichen Angelegen­heiten

 

Durch Unachtsamkeit eines Ihrer Mitarbeiter kommt es bei Arbeiten im Haus eines Kunden zu einem Feuer, bei dem Hausbewohner Brandverletzungen und Rauchvergiftungen erleiden. Gegen Sie und den verantwortlichen Mitarbeiter wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Straf-Rechtsschutz

 

Sie müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen, Sie hätten gegen die gegen die das Arbeitsschutzgesetz ergänzenden Vorschriften zur Unfallverhütung verstoßen.

Ordnungs­widrigkeiten-Rechtsschutz

 

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.

Rechtsschutz für Opfer von Gewalt­straftaten

 

Sie sollen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben. Zur gerichtlichen Abwehr benötigen Sie den Rat oder die Auskunft eines Fachanwaltes.

Daten-Rechtsschutz

Mögliche Schadenfälle im Straßenverkehr

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Sie werden mit Ihrem PKW in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Schuldfrage ist strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatz­ansprüche (Schmerzensgeld, Heilbehandlungs­kosten, Verdienstausfall) vor Gericht geltend machen.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Kurz nach einer Inspektion Ihres PKW frisst sich der Motor wegen Ölmangels fest. Er muss repariert werden. Wegen der erforderlich gewordenen Reparatur verklagen Sie die Inspektions-Werkstatt auf Ersatz Ihres Schadens.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Nachdem Sie Ihr Kfz veräußert haben und der Käufer dieses ordnungsgemäß verschrottet hat, werden Sie auf Zahlung weiterer Kfz-Steuer verklagt. Sie müssen sich vor dem Finanzgericht gegen die Klage zur Wehr setzen.

Steuer-Rechtsschutz

 

Ihnen droht der Führerscheinentzug. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Ein Mitarbeiter soll einen Unfall mit dem Firmenwagen verursacht haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Straf-Rechtsschutz

Sie werden der Geschwindigkeits­übertretung bezichtigt. Ihnen droht angesichts der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit die Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.

Ordnungs­widrigkeiten-Rechtsschutz

Fallbeispiele, bei denen die Versicherung für Gewerbeeinheiten greift:

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Streitigkeiten hinsichtlich Ihrer eigenen selbst genutzten Gewerbeeinheit (auch mit Nachbarn) oder der eigenen selbst genutzten Gewerbeeinheit Ihrer Firma.

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst genutzten Gewerbeeinheiten.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Streitigkeiten vor Finanzgerichten um Grundsteuer oder Anerkennung von Absetzungs­möglichkeiten.

Steuer-Rechtsschutz

Spezial-Leistungen der Firmen-Rechtsschutzversicherung

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Sie sind selbstständig mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt. In Folge eines Sachschadens (z. B.: Feuer, Diebstahl, Leitungswasser) möchte Ihre Betriebs­unterbrechungs­versicherung nicht zahlen. Sie müssen die Leistung einklagen.

Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige

Nach einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt erstattet dieses Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Steuerhinterziehung. Es wird ein Ermittlungs­verfahren gegen Sie eingeleitet. Sie benötigen einen Spezial-Anwalt, um sich zu wehren.

 

Oder:

Gegen Sie wird ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften zur Unfallverhütung (oder das Ladenschluss­gesetz, Lebensmittel­gesetze, das Abfallbeseitigungs­gesetz, Umweltschutz­gesetze, die Feuerpolizei­verordnung etc.) eingeleitet. Mit Hilfe eines Anwaltes versuchen Sie den Erlass des Ordnungs­widrigkeiten­bescheides zu verhindern.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Sie sollen angeblich gegen eine EU-Vorschrift verstoßen haben, weil das auf Ihrer Homepage veröffentlichte Formular für das SEPA-Lastschriftmandat nur 22 Stellen für die IBAN vorsieht. Sie werden von einem Verbraucherschutzverein wegen Diskriminierung abgemahnt. Sie benötigen juristische Unterstützung.

ALLRECHT trägt Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro.

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Sie haben angeblich ein Bild ohne die erforderliche Lizenz auf Ihrer Produktbroschüre abgedruckt. Sie werden von dem Urheber wegen einer Urheberrechtsverletzung schriftlich abgemahnt und sollen ein Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Sie benötigen einen anwaltlichen Rat.

ALLRECHT übernimmt je Beratung die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes.

Die Versicherungssumme ist auf insgesamt 1.000 EUR je Kalenderjahr begrenzt.

Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet

Damit Sie sich ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren können, kommt die Firmenrechtsschutzversicherung der ALLRECHT prinzipiell für alle Kosten auf, die aus geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Im Detail übernimmt die Versicherung folgende Positionen:

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung eines technisch sachkundigen Sachverständigen in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Kosten einer Mediation bis zu 1.500 Euro
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden

Für den ALLRECHT Firmenrechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeiten gelten für folgende Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, ausgenommen es handelt sich allein um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige

Wertvolle Service-Leistungen im Firmenrechtsschutz

Wirtschaftsauskunft-Service

für präventive Auskünfte über die Bonität Ihrer zukünftigen Geschäftspartner. Hier hilft Ihnen unser Partner First Debit. So schützen Sie sich bei sich anbahnenden Geschäftsbeziehungen durch gezielte Bonitätsabfragen vor künftigen Zahlungsausfällen.

Forderungsmanagement-Service

für das außergerichtliche Inkasso Ihrer fälligen, unbezahlten und unstreitigen Forderungen durch unseren erfahrenen Inkassopartner First Debit. Sie verdienen bares Geld am Schreibtisch. Gleichzeitig bleibt durch die Zwischenschaltung eines Inkasso-Dienstleisters Ihr Image beim Kunden gewahrt.

Rechtsschutz-Service für Unternehmervorsorgevollmacht

Für die Erstellung einer rechtswirksamen Unternehmervorsorgevollmacht. Je nach Organisationsstruktur oder Gesellschaftsform erhalten Sie durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar eine Handlungs-, Stimmrechts- oder Generalvollmacht. Wir übernehmen die Kosten bis zur Höhe von maximal 120 EUR. Die Leistung kann einmal im Lauf von drei Kalenderjahren in Anspruch genommen werden.

0800 90 89 900

Musterverträge

Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service Musterverträge. Dort finden Sie die entsprechenden Links für die Registrierung.

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Online-Rechtsberatung

Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.

Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Service-Leistung finden Sie unter Online-Rechtsberatung:

Zur Online-Rechtsberatung

WebsiteCheck

Für die Überprüfung Ihrer neu erstellten und letztmalig vor mehr als einem Jahr geprüften gewerblichen Website. Der Service beinhaltet ausschließlich die Prüfung,

  • ob Impressum und Datenschutzbelehrung mit dem Telemediengesetz und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung übereinstimmen,
  • ob die Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung mit §§ 312 ff. BGB vereinbar ist oder
  • ob wegen Verlinkungen zu externen Seiten Haftungsrisiken bestehen,

durch einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt.

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AGBCheck


Für die Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des versicherten Unternehmens durch einen Rechtsanwalt. Wir übernehmen diese Leistung ausschließlich dann, wenn sie durch einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt erbracht wird. Der Service umfasst eine erste Einschätzung auf offensichtlich unwirksame oder zweifelhafte Klauseln, z. B. in Haftungsklauseln, Preisanpassungsklauseln, der Verwendung von Vertragsstrafen zu Gunsten des Verwenders, und Ähnliches.

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Häufig gestellte Fragen zum Firmenrechtsschutz

Einfach online abschließen über den Tarifrechner
Wir haben genau die richtige Firmen-Rechtsschutzversicherung für Sie. In wenigen Schritten können Sie mithilfe des Tarifrechners den Beitrag berechnen und die Versicherung online beantragen.

Bei Ihren Berater vor Ort
Für eine umfassende Beratung rund um das Thema Firmenrechtsschutz möchten Sie lieber persönlich mit einem Berater sprechen? Finden Sie hier einen kompetenten Berater vor Ort.

Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Firmenrechtsschutz und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schriftliches Angebot
Sie möchten das Angebot lieber per Post bekommen und nochmal in Ruhe durchlesen? Gerne schicken wir Ihnen unser schriftliches Angebot zu.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • die nicht beantragten Versicherungsbausteine,
  • die Anzahl der Beschäftigten,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Sobald Sie alle Daten zum Schadenfall zusammengetragen haben, gibt es zwei Wege, uns darüber in Kenntnis zu setzen. Sie erreichen uns persönlich am Telefon oder lassen uns Ihre Informationen schnell und einfach online über das Schadenmeldungsformular zukommen.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Schadenmeldungsformular

Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich per Rechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, können Sie uns sowohl persönlich am Telefon als auch online über das Änderungsformular darüber in Kenntnis setzen. So nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Ihre neue Bankverbindung können Sie uns ganz einfach über das Online-Änderungsformular mitteilen. Beachten Sie:

  • Wenn Sie bei der gleichen Bank geblieben sind, füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert? Dann laden Sie sich bitte das Formular über ein neues SEPA-Lastschriftmandat hier herunter und senden Sie es uns ausgefüllt zurück.
  •  
  • Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.

Die Anzahl Ihrer Beschäftigten im Betrieb hat sich geändert? Teilen Sie uns diese Änderung ganz einfach mit. Sie erreichen uns entweder persönlich per Telefon oder kontaktieren uns online über das Änderungsformular. Gerne beraten wir Sie bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Ein Beschäftigter im Sinne des „Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe“ ist jeder Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers.

Als nur 1 Beschäftigter zählen

  • je 4 geringfügig Beschäftigte (= Pauschalbesteuerte, 450 Euro-Kräfte), Heimarbeiter, Teilzeit-, Saison-, Leiharbeiter, Auszubildende.

 

Unberücksichtigt bleiben

  • die im Betrieb des Versicherungsnehmers tätigen Familienangehörigen,
  • der Inhaber bzw., wenn eine Firma mehrere Inhaber hat, die im Betrieb tätig sind, ein Inhaber.

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Rechtsstreit mit der Firma? Prozesskosten oder Bußgeld schnell berechnen

Sollte es doch einmal zu einem Rechtsstreit kommen, ist es gut zu wissen, welche Kosten auf einen zukommen. Unsere Rechner sagen Ihnen, mit welchen Beträgen Sie im Falle eines Rechtsstreits rechnen müssen.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

Kosten eines Rechtsstreits einfach berechnen
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Sie befürchten durch Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten oder andere kleinere Straftaten ein Bußgeld? Unser Bußgeldrechner verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Bußgelder.

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