24.09.2018 – zuletzt aktualisiert am: 24.02.2023

Selbstständig und schwanger – Darauf sollten werdende Mütter achten

Neben der Suche nach dem passenden Vornamen und der Anschaffung der Grundausstattung ist für werdende Mütter, die selbstständig sind, auch die finanzielle Absicherung eine grundlegende Frage. Denn anders als bei angestellten Frauen, entfällt der Mutterschutz, der bei Angestellten automatisch sechs Wochen vor der Geburt einsetzt und acht Wochen nach der Entbindung endet. Aber auch selbstständige Arbeitnehmerinnen sollten sich in dieser Zeit schonen. Um dem damit verbundenen Verdienstausfall entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge und Absicherung, die eine finanzielle Unterstützung bieten.

Mutterschaftsgeld – rechtzeitig die Krankenversicherung anpassen

Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten ihren Versicherungsschutz zu Beginn der Familienplanung – also vor Beginn der Schwangerschaft – anpassen, sodass ihnen Krankentagegeld zusteht. Viele Kassen bieten den Selbständigen dafür einen etwas teureren Wahltarif an. Die Krankenkasse zahlt der Selbstständigen dann im Krankheitsfall das Krankentagegeld und in der Schwangerschaft Mutterschaftsgeld. Es beträgt 70 Prozent des bisherigen Einkommens. Privat versicherte Schwangere bekommen kein Mutterschaftsgeld, haben aber eventuell Anspruch auf andere Leistungen ihrer Krankenkasse. Auch sie sollten sich daher möglichst vor Beginn der Schwangerschaft informieren und bestehende Verträge anpassen.

Verdienstausfall nach der Geburt: Der Gang zum Sozialamt kann sich lohnen

Wer sich als Selbstständige um sein Baby kümmern möchte und in dieser Zeit nicht arbeiten kann oder will, riskiert damit eine Verdienstminderung oder sogar einen kompletten Verdienstausfall. In diesem Fall können Selbstständige beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen und finanzielle Unterstützung bekommen.

Elterngeld – auch Selbstständige haben einen Anspruch

Die gute Nachricht ist: Selbstständige haben auch einen Anspruch auf das Elterngeld. Da es aber einkommensabhängig ist, müssen auch Nicht-Angestellte das Einkommen nachweisen. Grundlage dafür ist der Steuerbescheid, der sich auf das Jahr vor der Geburt des Kindes bezieht. Als Einkommen zählt dabei der Gewinn abzüglich der Steuern. Liegt dieser Steuerbescheid noch nicht vor, wird das Elterngeld vorläufig anhand einer Gewinn-/Verlustrechnung oder eines Vorauszahlungsbescheids errechnet. Selbstständige Mütter erhalten dann, genau wie Angestellte, Elterngeld in Höhe von 65 bis 100 Prozent des Einkommens. Der Höchstbetrag liegt auch bei Selbstständigen bei 1.800 Euro monatlich. Abhängig von der Art der Krankenversicherung wird das Elterngeld entweder direkt nach der Geburt bezahlt oder nach Ablauf der Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch eine gesetzliche Krankenkasse.

Bekommen Selbstständige Kindergeld?

Das Kindergeld steht jedem zu – unabhängig von Anstellungs- und Einkommensverhältnissen, da es sich als ein Teil des Familienleistungsausgleiches versteht. Es ist eine staatliche Leistung für Erziehungsberechtigte und soll die finanzielle Belastung durch Kinder mildern. Für diese Leistung muss allerdings ein Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz gestellt werden. Voraussetzung, um Kindergeld zu beziehen, ist also ein Wohnsitz in Deutschland.

Diese Zusatzversicherungen sind sinnvoll

Jeder, der selbstständig ist, sollte eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. Gerade in der Schwangerschaft oder in der Zeit nach der Geburt kommt ihr jedoch eine besondere Bedeutung zu. Diese Police, auch Betriebsrechtsschutzversicherung genannt oder gewerblicher Rechtsschutz, deckt Kosten ab, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeiten bei möglichen Rechtsstreitigkeiten anfallen. Sie sichert eine einzelne Unternehmerin (oder ihre Firma als juristische Person) gegen das Risiko ab, bei einem Rechtsstreit Anwalts- und Prozesskosten tragen zu müssen.

Versicherungsgesellschaften bieten diese Form des Rechtsschutzes in verschiedenem Umfang und mit unterschiedlicher Leistungsbreite an. Kommt es zu einem Rechtsstreit werden die Anwalts- und Gerichtskosten, und im Fall einer Niederlage auch die Kosten des Prozessgegners, übernommen.

Diese Versicherungsbeiträge können herabgesetzt werden

Die finanzielle Belastung, die durch die Geburt eines Kindes entstehen kann, ist groß. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einige Zahlungen für einen gewissen Zeitraum herabzusetzen. Dazu zählen beispielsweise die Beiträge für private Lebens- und Rentenversicherungen. Hier empfiehlt sich, den jeweiligen Versicherer frühzeitig anzusprechen und die Details genau zu klären. Später können die Beitragszahlungen dann wieder im vollen Umfang aufgenommen werden.

Wo finde ich Unterstützung von Gleichgesinnten?

Frauen, die Mütter und gleichzeitig Unternehmerinnen sind, werden als MomPreneurs, zusammengesetzt aus den englischen „Mom“ und dem französischen „Entrepreneur“, bezeichnet. Unter mompreneurs.de finden Frauen, die sich selbstständig machen möchten oder es bereits sind, ein Netzwerk und Wegweiser für das richtige Gleichgewicht zwischen Selbstverwirklichung und Familienleben.

Rechtsschutztipp 

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