24.06.2019

Haushaltsnahe Dienstleistungen – In die Selbstständigkeit mit wenig Kapital

Im Haushalt, im Garten oder bei der Betreuung von Angehörigen – immer mehr Menschen benötigen Hilfe im so genannten haushaltsnahen Bereich. In Deutschland wird in fast jedem 10. Privathaushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach Fachkräften. Doch welche Probleme und Behördengänge sind auf dem Weg zur Selbstständigkeit zu bewältigen?

Selbstständige Haushaltshilfe: Probleme und Potenziale

Die Tätigkeit als professionelle Haushaltshilfe bietet Selbstständigen die Möglichkeit, nach ihren eigenen Stärken und Vorlieben zu arbeiten. Dabei gilt: Je größer das Leistungsspektrum einer Haushaltshilfe ist, desto größer ist die potenzielle Zielgruppe. Es ist jedoch darauf zu achten, dass alle angebotenen Dienstleistungen einen haushaltsnahen Charakter aufweisen, da das Aufgabengebiet im Zuge der Gewerbeanmeldung dargelegt werden muss. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind per Definition Arbeiten, welche normalerweise von den Haushaltsangehörigen selbst ausgeführt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten, wie Fenster putzen, Wischen und Staubsaugen
  • Gartenarbeiten
  • Übernahme von Behördengängen
  • Betreuung und/oder Pflege von Haustieren
  • Kinderbetreuung
  • Pflege und/oder Betreuung von kranken oder älteren Menschen

 

Je nach Standort und Nachfrage kann es sinnvoll sein, sich in einigen Bereichen zu spezialisieren und entsprechende Zusatzqualifikationen zu erwerben.

Preisgestaltung und Steuerabgaben

Das Ziel der Selbstständigkeit sollte es sein, zufriedenstellende Einnahmen zu erzielen. Bei der Preisgestaltung sind neben den marktüblichen Preisen alle Kosten für den Stundenlohn mit einzubeziehen. Ein aktueller Marktüberblick zeigt, dass Haushaltshilfen einen Stundenlohn zwischen 12 und 14 Euro aufrufen. Je nach Anfahrtsweg, den verwendeten Gerätschaften sowie etwaigen Reinigungsmitteln kann dieser Wert im Einzelfall abweichen.

Selbstständige sollten alle kontrollierbaren Kosten so gering wie möglich halten. Hierzu zählen:

  • Fahrtkosten
  • Kosten für die eingesetzten Reinigungsmittel
  • Kosten der persönlichen Absicherung

 

Professionelle Dienstleister profitieren zudem davon, dass ihre Kunden haushaltsnahe Dienstleistungen in der Regel von der Steuer absetzen können. Diese werden mit 20 %, maximal jedoch mit 4.000 € von der tariflichen Einkommenssteuer abgezogen.

Prüfung der Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Eine direkte Zusammenarbeit mit örtlichen Krankenkassen hilft Selbstständigen bei der Auftragsakquise. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Krankenkasse den Kontakt zum Kunden lediglich vermitteln darf, um den Status der Selbstständigkeit des Dienstleisters zu wahren. Selbstständige sollten ihre Kunden zudem darauf hinweisen, dass Krankenkassen eine Haushaltshilfe zu großen Teilen bezahlen, wenn die familiäre Situation keine andere Lösung zulässt. Leben im Haushalt beispielsweise viele Kinder oder erkrankt ein Familienmitglied schwer, kann eine Haushaltshilfe wertvolle Unterstützung bringen.

Rechtliche Stolperfallen: Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit

Am 1. August 2004 trat in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in Kraft. Wer gemäß § 1 Abs. 2 SchwarzArbG:

  • als versicherungspflichtiger Selbständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seine Anzeigepflicht vom Beginn des selbständigen Gewerbes nicht erfüllt,

 

verstößt gegen geltendes Recht und macht sich der Schwarzarbeit strafbar.

Auch die Scheinselbständigkeit kann eine große Gefahr für Selbstständige sein. Nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI unterliegen selbständig tätige Personen, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, der Rentenversicherungspflicht. Eine Scheinselbstständigkeit liegt aller Wahrscheinlichkeit nach vor, wenn insbesondere:

  • für einen einzigen Auftraggeber gearbeitet wird
  • anfallende Arbeiten weisungsgebunden ausgeführt werden müssen
  • eine Präsenzpflicht im Betrieb des Auftraggebers besteht und dessen Betriebsmittel genutzt werden

 

Selbstständige sollten sich also unbedingt informieren, um Konsequenzen vorzubeugen. Eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt und schützt im Fall der Fälle vor den Kosten eines Rechtsstreits.

Checkliste Behördengänge: Gewerbe anmelden für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Anmeldung des Gewerbes

Bevor die Arbeit als selbständige Haushaltshilfe aufgenommen werden kann, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Welches Gewerbeamt zuständig ist, kann dem BMWi Behördenwegweiser entnommen werden. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen, je nach Gemeinde, zwischen 10 und 65 Euro.

  • Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch das Ausfüllen des Formulars zur steuerrechtlichen Erfassung. Einige Gemeinden versenden den Fragebogen direkt mit dem Gewerbeschein, andernfalls muss das Formular beim Finanzamt beantragt oder online heruntergeladen werden. Im Formular zur steuerrechtlichen Erfassung geben Selbstständige an, wann sie ihre Tätigkeiten in welchem Umfang ausführen und welche Einkünfte zunächst zu erwarten sind. Nach der Anmeldung erhält der Selbstständige eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, welche zukünftig auf Rechnungen oder im Impressum der Webseite angegeben werden muss.

Alles was Recht ist

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