19.04.2021 – zuletzt aktualisiert am: 15.12.2022

Aktueller Bußgeldkatalog: Bußgelder auf einen Blick

Ein kurzer Blick aufs Handy, zu schnelles Fahren auf der Autobahn oder falsches Parken: Der aktuelle Bußgeldkatalog enthält eine Bandbreite von Bußgeldern, die bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zu entrichten sind. Doch wie hoch ist das Bußgeld für welche Ordnungswidrigkeit und wie viele Punkte erhalten Verkehrssünder bei begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr? Dieser Artikel fasst alle wichtigen Fakten zum Thema Bußgeldkatalog zusammen.

Bußgeldkatalog: Diese Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die StVO

Für den Bußgeldkatalog ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundlegend. Durch diese Rechtsverordnung sind die Verhaltensregeln von Verkehrsteilnehmenden festgeschrieben und können bei einem Verstoß mit einer Strafe geahndet werden. Hierfür sind die Polizei und die deutschen Behörden zuständig. Um die Bestrafung bei Verstößen in Deutschland einheitlich zu regeln, gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Dieser wird regelmäßig im Rahmen von Novellen abgeändert und angepasst – zuletzt mit der vielfach diskutierten StVO-Novelle 2021. Der aktuelle Bußgeldkatalog (Stand 2022) beinhaltet folgende Regelungen:

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.

Es gelten aktuell folgende Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Tempo-Überschreitung Bußgeldkatalog innerorts (Pkw)

Tempo-Überschreitung innerorts (Pkw)

Bußgeld ab 09.11.2021
 

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 30 Euro--
11 - 15 km/h50 Euro--
16 - 20 km/h70 Euro--
21 - 25 km/h115 Euro1-
26 - 30 km/h180 Euro11 Monat°
31 - 40 km/h260 Euro21 Monat

Tempo-Überschreitung Bußgeldkatalog außerorts (Pkw)

Tempo-Überschreitung außerorts (Pkw)Bußgeld ab 09.11.2021
 
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 20 Euro--
11 - 15 km/h40 Euro--
16 - 20 km/h60 Euro--
21 - 25 km/h100 Euro1-
26 - 30 km/h150 Euro11 Monat°
31 - 40 km/h200 Euro11 Monat°

° Ein Fahrverbot gibt es i.d.R. nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Hinweis: In der Probezeit gelten bei Verstößen zum Teil höhere Strafen. Jetzt bei ALLRECHT informieren!

Ausgewählte Bußgelder fürs Falschparken

Das kostet laut aktuellem Bußgeldkatalog Falschparken:

Parkverstoß

Bußgeld

Punkte

an unübersichtlichen / enge Stellen

35 Euro

-

… mit Behinderung

55 Euro

-

… über eine Stunde

55 Euro

-

… über eine Stunde mit Behinderung

55 Euro

-

Parken an engen Stellen, wodurch Rettungsfahrzeuge behindert wurden

100 Euro

1

Parken im eingeschränkten und uneingeschränkten Halteverbot

25 Euro

-

… mit Behinderung

40 Euro

-

… über eine Stunde

40 Euro

-

… über eine Stunde mit Behinderung

50 Euro

-

Parken in 2. Reihe

55 Euro

-

… länger als 15 Minuten

85 Euro

-

… mit Behinderung

80 Euro

1 Punkt

Bußgeld, wenn Rettungsgasse nicht gebildet wird

Mit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle gelten neue bzw. erhöhte Sanktionen, wenn die Rettungsgasse zum Beispiel beim Stau auf der Autobahn nicht bzw. nicht vorschriftsgemäß gebildet oder unzulässig genutzt wird. Hier ein Überblick bei Rettungsgassen-Verstoß:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet200 Euro21 Monat

Unrechtmäßig eine gebildete Rettungsgasse genutzt

240 Euro21 Monat
mit Behinderung280 Euro21 Monat
mit Gefährdung300 Euro21 Monat
– mit Sachbeschädigung320 Euro21 Monat

Halten in zweiter Reihe wird härter geahndet

Mit der Neuerung des Bußgeldkatalogs wurden die Strafen für gesetzeswidriges Halten verschärft und sehen laut aktuellem Bußgeldkatalog wie folgt aus:

HaltenNeue Bußgelder
VerstoßBußgeldPunkte

Unzulässig in zweiter Reihe gehalten

55 Euro-
mit Behinderung70 Euro1
mit Gefährdung80 Euro1
– mit Sachbeschädigung100 Euro1

Jetzt bei ALLRECHT informieren, welche Strafen bei Handy am Steuer drohen.

Halten auf dem Gehweg und Radwegen

Das Halten mit dem PKW auf Geh- und Radwegen ist untersagt, da es Menschen auf dem Gehweg und Radfahrende gefährden kann. Die Bußgelder richten sich nach dieser Tabelle:

VerstoßBußgeldPunkte
Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen55 Euro-
mit Behinderung70 Euro1
länger als 1 Stunde70 Euro1
länger als 1 Stunde mit Behinderung80 Euro1
mit Gefährdung80 Euro1
mit Sachbeschädigung80 Euro1
Unzulässig auf Schutzstreifen für Radfahrer gehalten55 Euro-
mit Behinderung70 Euro1
mit Gefährdung80 Euro1
mit Sachbeschädigung100 Euro1

Darüber hinaus gilt ein Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge für das Überholen von Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie E-Scootern: außerorts mind. 2 Meter, innerorts mind. 1,5 Meter.

Achtung: Auf Straßen, bei denen mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, dürfen rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei Nicht-Beachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Rotlichtverstoß: Bußgeld, wenn rote Ampel überfahren wird

Wird eine rote Ampel überfahren, spricht man von einem sogenannten Rotlichtverstoß. War die Ampel bereits mindestens eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Folgende Bußgelder gelten:

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rote Ampel überfahren

90 Euro

1

-

… mit Gefährdung

200 Euro

2

1 Monat

… mit Sachschaden

240 Euro

2

1 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß

200 Euro

2

1

… mit Gefährdung

320 Euro

2

1

… mit Sachschaden

360 Euro

2

1

beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeil nicht an der roten Ampel gehalten

70 Euro

1

-

… mit Behinderung

100 Euro

1

-

… mit Gefährdung

100 Euro

1

-

… mit Sachschaden

120 Euro

1

-

Hinweis: Was droht laut Bußgeldkatalog bei Alkohol am Steuer? Jetzt bei ALLRECHT informieren!

Drohendes Bußgeld mit wenigen Klicks berechnen

Der Online-Bußgeldrechner der ALLRECHT bietet einen schnellen Überblick über ein zu erwartendes Bußgeld bei Tempoüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstoß.

Jetzt berechnen!

Punkte in Flensburg: Diese Regelungen gelten

Seit Mai 2014 wird Autofahrenden ab 8 Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen. Zuvor waren es 18 Punkte. Seit dieser Reform dürfen für einen Verstoß maximal 3 Punkte verhängt werden. Die Anzahl der Punkte hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab. Folgendes gilt:

Art des Verstoßes

Punkte in Flensburg

Einfache Ordnungswidrigkeit

-

Verkehrsgefährdende und beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit

1

Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug

2

Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

3

Drei Punkte in Flensburg werden beispielsweise für folgende Verstöße fällig:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss von über 1,1 Promille
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Fahrerflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Überqueren von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken

 

Welche Strafe droht, wenn man Punkte in Flensburg bekommt?

Punktanzahl

Strafe

Bis zu 3 Punkte

Fahrer oder Fahrerin wird vorgemerkt, Strafe droht nicht

4 oder 5 Punkte

Kostenpflichtige Verwarnung wird versandt. Es wird die Empfehlung für eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ausgesprochen. Durch das Seminar können Punkte abgebaut werden.

6 oder 7 Punkte

Ab 6 Punkten kommt es zu einer kostenpflichtigen Verwarnung. Der Punktabbau ist nicht mehr möglich.

8 Punkte

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach mindestens 6 Monaten kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Die in Flensburg gesammelten Punkte verfallen nicht gemeinsam, sondern werden je nach Schwere des Verstoßes einzeln betrachtet. Dabei gilt:

  • Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit verfällt nach 2,5 Jahren
  • Zwei Punkte für Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten verfallen nach 5 Jahren
  • Drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug verfallen nach 10 Jahren

 

Dabei ist es alle 5 Jahre einmal möglich, durch ein Fahreignungsseminar 1 Punkt zu liquidieren, solange die gesammelte Punktzahl 6 Punkte nicht übersteigt.

Rechtsschutztipp

  • Geblitzt worden? Der ALLRECHT Bußgeldrechner gibt eine schnelle Einschätzung, welche Sanktionen bei einer Tempoüberschreitung zu erwarten sind.
  • Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft im Schadenfall bei der Klärung von strittigen Schadenersatzansprüchen und schützt Betroffene vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

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