15.06.2020 – zuletzt aktualisiert am: 10.09.2021

Handy am Steuer: Bußgeld und Strafen

Wer das Handy am Steuer benutzt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber allen Fahrzeugführern die Bedienung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt. Doch was heißt das im Detail? Ist das Handyverbot lediglich auf das Telefonieren beschränkt? Gelten die aktuellen Vorschriften auch für Radfahrer und welche Strafen drohen Verkehrssündern mit einem Handy am Steuer?

Handy am Steuer: StVO im Überblick

Die Vorschriften zur Handynutzung im Straßenverkehr sind in § 23 der Straßenverkehrsordnung  (kurz: StVO) definiert. Darin heißt es:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Diese Regelung gilt sowohl für Auto- als auch für Radfahrer. Der gesetzliche Begriff des „Fahrzeugführers“ umfasst nicht nur Führer eines Kraftfahrzeuges, sondern auch Radfahrer.

Wann ist das Handy am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?

Bei der Handynutzung am Steuer gibt es ein paar Ausnahmen. Doch was genau ist verboten und was ist erlaubt? Wann zieht das Handy am Steuer Strafen mit sich? Das kommt ganz auf die Situation an:

Handy am Steuer bedienen - Das ist verboten

Es ist verboten, das Handy während der Fahrt oder bei laufendem Motor in die Hand zu nehmen und zu bedienen. Im Detail verbietet der § 23 StVO das:

  • Erstellen, Lesen und Verschicken von Kurznachrichten (SMS, WhatsApp)
  • Surfen im Internet
  • Abrufen der Uhrzeit auf dem Display
  • Starten und Stoppen einer Musikwiedergabe

 

Handynutzung im Verkehr - Wann ist es erlaubt?

  • Wer mit abgeschaltetem Motor am Fahrbahnrand, auf dem Parkplatz oder an einer roten Ampel steht, darf das Handy nach geltendem Recht verwenden.
  • Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur bedienen, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad während der Verwendung schieben.
  • Verfassen von Nachrichten, Telefonieren und andere Tätigkeiten sind nur erlaubt, wenn hierfür eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird.

 

Ist die Benutzung einer Navigationsapp erlaubt?

Die Verwendung einer Navigationsapp ist – sowohl im Auto als auch auf dem Fahrrad – grundsätzlich erlaubt. Jedoch nur dann, wenn sich das Handy in einer Halterung befindet. Zudem muss das Ziel bereits vor Fahrtantritt (bei Autofahrten sogar vor dem Motorstart) eingegeben werden, da das Display während der Fahrt gem. § 23 StVO nicht berührt werden darf.

Ist das Musikhören im Straßenverkehr gestattet?

Das Musikhören über das Smartphone ist per Gesetz nicht verboten – weder für Auto-, noch für Radfahrer. Auch das Tragen von Kopfhörern ist grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt jedoch: Das Gehör darf durch die Lautstärke nicht beeinträchtigt sein. Können beispielsweise das Klingeln anderer Radfahrer, ein Hupen oder ein Martinshorn nicht mehr wahrgenommen werden, stellt das Musikhören eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Köln im Jahr 1987 gefällt (Az.: SS 12/87).

Blitzer-Apps: Verboten oder erlaubt?

Verbot für die Nutzung von sogenannten Blitzer-Apps. Dabei handelt es sich um Applikationen, welche Autofahrer während der Fahrt mittels eines optischen oder akustischen Signals vor Radarmessgeräten warnen. In § 23 Abs. 1 S. 1c StVO heißt es:

„[...] Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Die Verwendung solcher Applikationen ist also verboten und wird mit einem Bußgeld i.H.v. bis zu 75 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister bestraft.

Handy am Steuer: Kosten laut Bußgeldkatalog in Deutschland

Wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird, kann das Strafen nach sich ziehen. Wie teuer ist die Handynutzung am Steuer? Wie viele Punkte gibt es dafür? Und was passiert, wenn man das Handy am Steuer nutzt und einen Unfall baut? Der Bußgeldkatalog klärt auf.

Vergehen

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Handynutzung am Steuer (Kraftfahrzeug)

100 Euro

1

 

… mit Gefährdung*

150 Euro

2

1 Monat

… mit Sachbeschädigung

200 Euro

2

1 Monat

Verwendung einer Blitzer-App

75 Euro

1

 

Handynutzung beim Radfahren

55 Euro

 

 

Zu lautes Musik hören (Rad)

10 Euro

 

 

Zu lautes Musik hören (Rad) mit Gefährdung*

15 Euro

 

 

* Die Rechtsprechung bejaht eine Gefährdung üblicherweise dann, wenn mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Fahrweise des Auto- oder Radfahrers zu einem Schaden an Eigentum oder Personen führt. Wer beispielsweise während der Fahrt sein Smartphone bedient und aufgrund dessen einen Fußgängerüberweg übersieht oder die Vorfahrt missachtet, gefährdet den Straßenverkehr – und wird mit einem erhöhten Bußgeld belangt.

Mit dem Handy am Steuer geblitzt: Was sind die Konsequenzen?

Wer mit dem Handy am Ohr oder in der Hand geblitzt wird, begeht gleich zwei Verstöße. Zum einen das erhöhte Fahrtempo und zum anderen die ordnungswidrige Handynutzung am Steuer. Wird man also während der Verwendung des Mobiltelefons geblitzt, erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Dies erfolgt gemäß § 3 der Bußgeldkatalog-Verordnung. Meist wird zusätzlich die Hälfte des geringen Bußgelds veranschlagt. Einfacher gesagt: In den meisten Fällen muss das höhere Bußgeld vollständig und das geringere zur Hälfte gezahlt werden.

Handy am Steuer: Strafe in der Probezeit

Wird man in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt, drohen neben dem regulären Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg weitere Sanktionen. Werden Fahranfänger etwa mit dem Handy am Steuer geblitzt, handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird dann um zwei Jahre verlängert. Zudem müssen die Verkehrssünder ein Aufbauseminar besuchen.

Rechtsschutztipp 

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