14.02.2018 – zuletzt aktualisiert am: 27.01.2022

Probezeit beim Führerschein: Dauer, Regeln und Verstöße

Fahrer, die gerade den Führerschein gemacht haben, sind oft unerfahren, manchmal leichtsinnig und daher überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt. Deshalb wurde Mitte der 1980er Jahre in Deutschland die Führerschein-Probezeit eingeführt. Diese gilt für die meisten Führerscheinklassen, unabhängig vom Lebensalter der jeweiligen Person. Wie lange man den Führerschein auf Probe hat und welche Verstöße man als Fahranfänger oder Fahranfängerin kennen sollte, zeigt dieser Artikel.

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag, an dem die praktische Prüfung bestanden und die Fahrerlaubnis erteilt wurde (§ 2a Abs. 1 StVG). Diese Dauer kann man auch nicht verkürzen.

Allerdings bekommt man den Führerschein auf Probe nur bei der ersten Fahrerlaubnis, die man erwirbt. Einige Fahranfänger haben, wenn sie mit 18 erstmals allein im Auto unterwegs sind, ihre Probezeit schon hinter sich – wenn sie mit 16 schon den Führerschein Klasse A1 (Leichtkrafträder) gemacht haben.

Probezeit für Fahranfänger könnte verlängert werden

Um das Unfallrisiko von jungen Autofahrenden zu senken, sollen bis zum Frühjahr 2022 Vorschläge für eine Reform für Fahranfänger gemäß der aktuellen Empfehlung der Verkehrsministerkonferenz erarbeitet werden. Eine mögliche Maßnahme könnte demnach die Verlängerung der Probezeit von derzeit zwei auf drei Jahre darstellen. Auch eine Einführung von Feedbackfahrten oder Fahrsicherheitstrainings steht zur Diskussion.

Wann gibt es eine Probezeitverlängerung?

Verkürzen geht zwar nicht, allerdings kann unter Umständen die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Das passiert, wenn die Fahranfängerin oder der Fahranfänger einen schwerwiegenden Verstoß begeht. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung müssen Führerscheinneulinge dann außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen.

A-Verstöße und B-Verstöße: Wann droht der Führerscheinentzug?

Zu schnelles Fahren, ungesicherte Ladung, Nötigung … das alles ist auch alten Hasen im Straßenverkehr verboten. Doch bei Führerscheinneulingen werden diese Verstöße besonders streng geahndet, manchmal sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Grundsätzlich sind die möglichen Verkehrssünden in zwei Klassen untergliedert: in A-Verstöße, die als besonders schwerwiegend gelten, und B-Verstöße, die nicht ganz so gravierend sind.

Beispiele für A-VerstößeBeispiele für B-Verstöße
  • Stoppschild missachten
  • Fahren ohne Licht bei schlechter Sicht
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Kinder mitnehmen ohne Kindersitz

 

 

 

Wie viele Verstöße darf man in der Probezeit haben?

Begehen Fahrneulinge einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Nimmt man an diesem Seminar nicht erfolgreich teil, wird der Führerschein direkt entzogen.

Nimmt man hingegen teil, behält man die Fahrerlaubnis. Passiert ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, folgt eine Verwarnung. Außerdem wird der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, das ist allerdings nicht verpflichtend.

Kommt es auch nach der Verwarnung zu einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, wird auch hier der Führerschein entzogen.

Was passiert, wenn in der Probezeit der Führerschein entzogen wird?

Wird einem der Führerschein entzogen, darf man natürlich erst einmal kein Auto mehr fahren. Je nach Situation kann das mindestens 6 Monate bis maximal 5 Jahre dauern. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden und ggf. noch ein Verkehrseignungsseminar belegt werden.

In der Probezeit geblitzt: Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Auch zu schnelles Fahren gehört zu den A-Verstößen, sobald man 21 km/h schneller als erlaubt fährt! Lkw-Fahrer sind schon dran, wenn sie nur 15 km/h zu schnell sind. Je nachdem, ob man sich bereits andere Verstöße geleistet hat und wie viele Punkte man bereits in Flensburg hat, kann die Geschwindigkeitsübertretung zu einem Führerscheinentzug führen.

Unfall in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen?

Unfälle, die von Fahranfängern verursacht werden, haben oft mit überhöhter Geschwindigkeit, missachteter Vorfahrt oder zu geringem Sicherheitsabstand zu tun. Überholvorgänge werden falsch eingeschätzt oder die jungen Fahrer haben ihr Auto einfach nicht im Griff – und fliegen aus der Kurve.

Fahrer, die während der Probezeit in einen Unfall verwickelt werden, fürchten natürlich um ihren Führerschein. Doch ob der in Gefahr ist, hängt vom jeweiligen Fall ab: Was war tatsächlich die Ursache? Welche Schäden sind entstanden? Und falls der Fahranfänger die Schuld trägt: Liegt ein A-Verstoß oder vielleicht doch nur ein B-Verstoß vor?

Unfall in der Probezeit: Diese Strafen drohen

Unfall ohne Personenschaden

Wer mehr als 20 km/h innerorts zu schnell war und dadurch einen Unfall ausgelöst hat, zahlt 115 Euro Bußgeld, bekommt einen Punkt in Flensburg und kann mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen, denn dabei handelt es sich um einen A-Verstoß. Ähnliches gilt bei den anderen A-Verstößen.

Unfall mit Personenschaden

Noch schlimmer ist es, wenn bei dem Unfall Menschen zu Schaden kamen. Dann steht womöglich eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ins Haus. Spätestens in so einem Fall empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Rechtsschutztipp 

  • Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft im Schadensfall bei der Klärung von Haftungsfragen und schützt Betroffene vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Geblitzt, zu dicht aufgefahren oder über eine rote Ampel überfahren? Unser Bußgeldrechner verrät, welche Konsequenzen für den Verstoß drohen.

Brauchen Fahranfänger eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Ganz gleich, ob routinierte Autofahrer oder Fahranfänger: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt sich in jedem Fall. Denn: Der Verkehrsrechtsschutz greift nicht nur bei eigenen Verkehrsverstößen, sondern auch bei Ärger mit anderen Unfallbeteiligten oder bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf oder einer Reparatur. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für Gutachten, eine Rechtsvertretung und das Gericht.

Unser Tipp: Falls die Eltern eines Fahranfängers oder einer Fahranfängerin bereits entsprechend abgesichert sind, beantwortet ein Blick in die Police die Frage, ob ein eigener Vertrag nötig ist. Liegt eine Familienpolice vor, sind Kinder ebenfalls geschützt – jedenfalls solange sie sich in der Ausbildung befinden.

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