05.11.2018 – zuletzt aktualisiert am: 08.04.2024

Anspruch auf Krankengeld: Dauer, Regeln, Höhe und Beantragung

Auf eine nicht absehbare Zeit krankgeschrieben zu sein, kann beim Arbeitnehmer zu Unsicherheiten führen. Anfangs zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt. Doch nach sechs Wochen ist dann Schluss. Wie geht es finanziell weiter? Ab diesem Zeitpunkt springt die Krankenkasse ein und zahlt künftig Krankengeld. Aber hat überhaupt jeder Anspruch auf Krankengeld? Wie lange wird gezahlt und vor allem, wie viel? Alles was es zum Thema Krankengeld zu wissen und zu beachten gibt, erklärt dieser Artikel.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung und wird von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt. Somit haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, sofern Folgendes zutrifft: Die Beschwerden führen zu einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als sechs Wochen anhält oder eine stationäre Behandlung erforderlich macht und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Die Zahlung von Krankengeld ruht übrigens, wenn es der Versicherungsnehmer versäumt, seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von einer Woche nach Ausstellung der Krankenkasse zukommen zu lassen. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Krankmeldung lückenlos datiert ist, um Probleme zu vermeiden.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Jede und jeder Angestellte, der in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, hat Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Diese gesetzlich festgelegte Regelleistung soll sicherstellen, dass der Erkrankte, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wegfällt, weiterhin seinen Verpflichtungen nachkommen kann und finanziell abgesichert ist.

Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld:

  • Nach ärztlicher Feststellung wurde die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
  • Die Behandlung erfolgt stationär oder in einer Vorsorge- oder Rehaeinrichtung.
  • Arbeitslosengeld I wird bezogen. Denn auch dann besteht ein Anspruch auf Krankengeld. Die Agentur für Arbeit zahlt die ersten sechs Wochen weiterhin die Leistungen, danach greift das Krankengeld.
  • Die Krankschreibung muss immer für dieselbe Krankheit gelten.

 

Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aufgrund unterschiedlicher Krankschreibungsgründe länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, bleibt die Lohnauszahlung bestehen. Das Krankengeld greift erst, wenn ein einziger Grund ursächlich für einen verlängerten Arbeitsausfall ist.

Neuer Job und krank? Erkrankt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, ist der Betrieb nicht verpflichtet weiter das Gehalt zu zahlen. Stattdessen kann Krankengeld ausgezahlt werden.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Selbstständige und Personen im Freiberuf, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten nicht automatisch Krankengeld – dafür muss dieser Basisschutz ausdrücklich im Vertrag verankert und mitversichert sein. Für Selbstständige kann es aber von Vorteil sein, stattdessen eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, um für den Notfall abgesichert zu sein.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben ebenfalls:

  • mitversicherte Familienmitglieder
  • pflichtversicherte Studierende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Beziehende von Arbeitslosengeld II und Bürgergeld
  • Beziehende von Vorruhestandsgeld
  • oder Beziehende weiterer Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld

 

Anspruch auf Krankengeld im Urlaub

Ein Anspruch auf Krankengeld macht das Reisen nicht unmöglich. Wer Krankengeld gezahlt bekommt, darf dennoch verreisen. Entscheidend ist jedoch, wohin die Reise geht und unter welchen Bedingungen gereist wird. Unter Umständen besteht dann ein Anspruch auf Krankengeld im Urlaub:

  • Reisen innerhalb Deutschlands: Wer innerhalb Deutschlands reist, kann das nahezu bedenkenlos tun. Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen und die Krankenkasse muss nicht über die Reise informiert werden. Wichtig ist nur, dass Behandlungs- und Untersuchungstermine weiterhin eingehalten und auf Anfragen der Krankenkasse reagiert werden kann. Außerdem darf die Reise der Genesung nicht im Weg stehen.
  • Reisen innerhalb der EU: Auch bei Reisen in der EU kann die Krankenkasse grundsätzlich keinen Einwand erheben. Sofern dieselben Voraussetzungen, wie beim Reisen innerhalb Deutschlands eingehalten werden und kein Missbrauch von Leistungen vorliegt, muss die Krankenkasse dem Reisevorhaben zustimmen.
  • Reisen außerhalb der EU: Bei Reisen außerhalb der EU kann der Anspruch auf Krankengeld revidiert werden. Die Krankenkasse kann geplanten Reisen ins Ausland zustimmen, muss es aber nicht. Hier entscheidet der Einzelfall.

 

Schon gewusst? Falls keine Zustimmung zur Auslandsreise erfolgt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Wann und wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?Für Angestellte gilt: Nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers beginnt die Zahlung des Krankengeldes. Folglich ab der siebten Woche oder auch dem 43. Tag nach Feststellung der Erkrankung – wobei hier Kalender- und nicht Arbeitstage gemeint sind.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die maximale Dauer der Zahlung von Krankengeld ist für ein und dieselbe Erkrankung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (die sogenannte Blockfrist) festgesetzt. Die sechs Wochen der Weiterzahlung des Gehalts seitens des Arbeitgebers werden in diese Rechnung hineingezählt.

Freiwillig versicherte Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse den Bezug von Krankengeld mitversichert haben, besteht ebenfalls ab der siebten bis zur 78. Woche Anspruch auf Krankengeld. Allerdings mit der Ausnahme, dass die Lohnfortzahlung der ersten 6 Wochen nicht stattgefunden hat, da kein Arbeitgeber existiert.

Krankengeld läuft aus, wer zahlt danach?

Was passiert nach dem Krankengeld? Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld. Wer danach immer noch arbeitsunfähig ist, könnte erwerbsunfähig sein und somit einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Spätestens drei Monate vor dem Ende der Zahlungen, fordert die Krankenkasse einen Antrag auf eine medizinische Reha. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb von drei bis sechs Monaten mit einer Reha wiederhergestellt werden kann, wird der Antrag auf Erwerbminderungsrente umgewandelt.

Tipp: Es lohnt sich, frühzeitig Informationen über das Ende des Anspruches auf Krankengeld einzuholen. Grundsätzlich besteht im Anschluss an das Krankengeld ein Anspruch auf ALG I. Für einen nahtlosen Übergang muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes ein Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit eingehen. Mit Unterstützung des Amtes, ist auch eine Krankenversicherung weiterhin abgesichert.

Schon gewusst? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, sollte frühzeitig ein Leistungsantrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld können parallel ausgezahlt werden.

Wann wird Krankengeld ausgezahlt?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Krankengeld immer rückwirkend bis zu dem Datum, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt oder eine Verlängerung dessen ausgesprochen hat. Einen monatlichen Stichtag für die Auszahlung von Krankengeld gibt es nicht.

Höhe des Krankengeldes

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass sich das Krankengeld auf 70 Prozent des Bruttogehalts beläuft, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts betragen darf. Es handelt sich zwar um eine steuerfreie Zahlung, allerdings werden noch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung abgezogen. Die Beiträge für die Krankenversicherung entfallen hingegen. Pro Tag darf das Krankengeld außerdem die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 120,75 Euro nicht übersteigen. Monatlich sind das etwa 3.662,50 Euro brutto.

Da das Krankengeld weit unter dem normalen Verdienst liegen kann, empfiehlt es sich, eine Krankengeld-Zusatzversicherung abzuschließen. Diese stockt dann, je nach vertraglicher Vereinbarung und Tarif, das Krankengeld um bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes auf.

Wie wird Krankengeld beantragt?

Einen gesonderten Antrag, um Krankengeld zu beziehen, gibt es nicht. Trotzdem sollten einige Regeln beachtet werden, damit die Zahlung des Krankengelds reibungslos läuft.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss direkt nach der Ausstellung durch den Arzt an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse geschickt werden. Nur so kann im Fall einer länger währenden Krankheit sichergestellt sein, dass es ohne zeitliche Lücken zur Lohnfortzahlung bzw. zur Zahlung des Krankengelds kommt.

Die Höhe des Krankengelds berechnet die Krankenkasse, nachdem sie vom Arbeitgeber die dafür benötigten Verdienstbescheinigungen erhalten hat.

Ratsam ist es, jeglichen Schriftwechsel mit der Krankenkasse als Einwurf-Einschreiben zu schicken, da oft Fristen eingehalten werden müssen und die kontinuierliche Zahlung des Krankengelds nicht gefährdet werden sollte.

Was ist Kinderkrankengeld?

Wenn sich pflichtversicherte Angestellte um ihre erkrankten Kinder unter 12 Jahren kümmern und ihrer Arbeit nicht nachgehen können, haben sie ein Anrecht auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Dabei wird für einen Zeitraum von jährlich höchstens 15 Tagen pro Kind Krankengeld gezahlt. Dieses beläuft sich ebenfalls auf maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Alleinerziehende erhalten dieses Krankengeld sogar für insgesamt 30 Tage pro Kind pro Jahr. Sonderregelungen bestehen bei Kindern mit Behinderungen. (Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde im Zuge des Pflegestudiumstärkungsgesetz ausgeweitet.)

Wiedereingliederung nach Krankheit: Zurück in den Job

Mit der Wiedereingliederung nach Krankheit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit stufenweise zurück ins Berufsleben zu finden. Um negative Auswirkungen auf die Gesundheit der betreffenden Person zu vermeiden, bietet sich diese Möglichkeit des sanften Einstiegs an und wird von einigen Unternehmen als freiwillige Maßnahme angeboten.

Die erste Stufe der Wiedereingliederung nach Krankheit beginnt bereits, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer noch offiziell arbeitsunfähig ist. Daraufhin folgt ein genauer Plan zu welchen Zeitpunkten die Arbeitszeit sukzessiv aufgestockt wird. Um die volle Arbeitsleistung wiederherzustellen, dauert die Maßnahme in der Regel zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. In Ausnahmefällen kann die Dauer auf 12 Monate verlängert werden.

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