Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe

Idealer Rechtsschutz für Heilberufe

ALLRECHT … damit Sie Recht behalten!

 

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Rechtsschutzversicherung für Ärzte und andere Heilberufe

Wenn Sie in Heilberufen als Arzt, Geburtshelfer oder Krankenpfleger selbstständig tätig sind, übernehmen Sie große Verantwortung. Daher sollten Sie darauf bedacht sein, genau die richtige Absicherung für sich zu wählen. Damit können Sie Ihrer Tätigkeit ruhigen Gewissens nachgehen, denn ein Rechtsstreit kann gerade in medizinischen Bereichen schnell zur Existenzbedrohung für Sie werden. Ein Patient ist beispielsweise nicht mit Ihrer Behandlung zufrieden und möchte die entstandenen Kosten nicht übernehmen?

Der Rechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe schützt Sie bei strafrechtlichen Folgen eines Rechtsstreits und sorgt dafür, dass Sie nicht auf einem Berg von Kosten sitzenbleiben. Mit unserem Produkt „Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe“ erhalten Sie das passende Produkt für diese Risiken.

Versichern können sich mit der Rechtsschutzversicherung beispielsweise selbstständige

  • Ärzte,
  • Geburtshelfer/innen, 
  • Krankenpfleger/innen,
  • Heilpraktiker/innen,
  • Apotheker/innen,
  • Optiker/innen,
  • und Hörgeräteakustiker/innnen.

 

Mit dieser Zusatzversicherung kann der Firmen-Rechtsschutz sinnvoll ergänzt werden. Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

Oder möchten Sie für eine umfassende Beratung lieber persönlich mit einem Berater sprechen?

Berater vor Ort
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Rechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe im Überblick

  • 300.000 Euro Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • gerichtliche Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmen, Herstellern, Kreditinstituten und sonstigen Dienstleistern mitversichert
  • Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids mitversichert
  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit

Versicherungsschutz besteht:

  • für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen.

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Ein Patient ist mit Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden und weigert sich zu zahlen. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos; gegen den Mahnbescheid legt er Widerspruch ein. Es kommt zum Prozess.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würden

Drei Monate Wartezeit gelten für Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:

  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Häufig gestellte Fragen zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe

Bei Ihren Berater vor Ort
Sie möchten lieber mit einem Berater vor Ort sprechen und sich umfassend beraten lassen? Hier finden Sie kompetente Fachberater in Ihrer Nähe, die für Sie gerne alle Fragen klären.

Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schriftliches Angebot
Gerne senden wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot per Post zu. Füllen Sie dazu nur einige wenige Angaben aus und erhalten Sie von uns einen auf Sie maßgeschneiderten Vorschlag für die passende Rechtsschutzversicherung.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin:

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • die Anzahl der Beschäftigten,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Sollte es doch zu einem Schaden kommen, melden Sie dies so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. So können wir uns unverzüglich um Ihr Anliegen kümmern und Sie in jeder Lebenslage unterstützen. Sie erreichen uns persönlich über die kostenlose Telefonnummer oder online über das Schadenmeldungsformular.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Schadenmeldungsformular

Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich per Rechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Sie können uns sowohl persönlich per Telefon als auch online über das Änderungsformular über eine Reihe von Änderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie eine neue Adresse mitteilen? So einfach setzen Sie sich mit uns in Kontakt:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns das ganz einfach mitteilen. Nutzen Sie dafür das Online-Änderungsformular.

  • Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.
  • Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.

Ein Beschäftigter im Sinne des „Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe“ ist jeder Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers.

Als nur 1 Beschäftigter zählen

  • je 4 geringfügig Beschäftigte (= Pauschalbesteuerte, 450 Euro-Kräfte), Heimarbeiter, Teilzeit-, Saison-, Leiharbeiter, Auszubildende

 

Unberücksichtigt bleiben

  • die im Betrieb des Versicherungsnehmers tätigen Familienangehörigen,
  • der Inhaber bzw., wenn eine Firma mehrere Inhaber hat, die im Betrieb tätig sind, ein Inhaber.

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Im Falle eines Rechtsstreits bei Heilberufen: Prozesskosten oder Bußgeld schnell berechnen

Manchmal lassen sich Streitigkeiten nicht mehr außergerichtlich regeln. Damit Sie darauf vorbereitet sind, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits auf Sie zukommen können, nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner. Mögliche Bußgelder können Sie mit unserem Bußgeldrechner berechnen.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

Kosten eines Rechtsstreits einfach berechnen
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Sie befürchten durch Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten oder andere kleinere Straftaten ein Bußgeld? Unser Bußgeldrechner verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Bußgelder.

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