20.07.2020

Verspätete Rückkehr aus dem Urlaub – Was gilt bei Arbeitsausfall?

Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Flugausfälle oder geänderte Reisebestimmungen können Ursache für eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub sein. Was zunächst nach einer willkommenen Verlängerung der Urlaubstage anmutet, bedeutet für Arbeitnehmer unter Umständen, nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz erscheinen zu können und dadurch Vergütungsansprüche zu verlieren. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer im Falle einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub haben und ob das Fernbleiben von der Arbeit ein Kündigungsgrund darstellt, klärt dieser Artikel.

Gestrandet am Urlaubsort - was nun?

Egal ob eingeschneit oder unter Palmen gestrandet, wer nach dem Urlaub nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, verstößt gegen die vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – und zwar auch dann, wenn es sich um einen unverschuldeten Arbeitsausfall etwa durch unvorhersehbare Ereignisse handelt. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer das Wegerisiko und haben dafür Sorge zu tragen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Kristallisiert sich eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub heraus, so dass mit einem Arbeitsausfall zu rechnen ist, haben Arbeitnehmer eine unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber zu richten, auch darüber, wie lange die Rückkehr sich voraussichtlich verzögern wird. Außerdem besteht für Arbeitnehmer die Pflicht, sich um alternative Rückreisemöglichkeiten zu bemühen, zum Beispiel nach Alternativflügen zu suchen oder zu prüfen, ob eine Rückreise auch per Bahn oder Mietwagen möglich ist.

Kann die Fehlzeit mit Resturlaub oder Überstunden ausgeglichen werden?

Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht. Arbeitnehmer sollten mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Urlaub oder Überstunden zu nehmen, um den Arbeitsausfall in Folge einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub aufzufangen, besprechen. Auch die Nachfrage nach unbezahltem Sonderurlaub stellt eine Option dar. Für Arbeitgeber besteht jedoch keine Pflicht, Urlaubstage im Fall einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub zu genehmigen. Auf der anderen Seite dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer aber auch nicht dazu nötigen, für die Fehlzeit Erholungsurlaub zu nehmen.

Besteht Anspruch auf Gehalt trotz Fernbleiben von der Arbeit?

Kommt es zu einem Arbeitsausfall durch eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub, besteht kein Vergütungsanspruch zu Gunsten des Arbeitnehmers. Das gilt auch, wenn die verspätete Rückkehr unverschuldet ist, etwa im Falle von Naturkatastrophen oder Flugausfall. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. (Vgl. § 326 BGB)

Anders ist die Lage beispielsweise, wenn es für Arbeitnehmer unmöglich bzw. unzumutbar ist, der Beschäftigung nachzukommen – zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann eine Ausnahmeregelung gem. § 616 BGB bestehen:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Eine solchermaßen bezeichnete „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ umfasst in der Regel einen bis maximal fünf Tage. Bei einem Fernbleiben von der Arbeit darüber hinaus besteht jedoch ebenfalls kein Vergütungsanspruch.

Flugausfall: Kann der Verdienstausfall bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden?

Liegt der Flugausfall in unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen begründet, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz und Ausgleich des Verdienstausfalls, der durch eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub entsteht.

Anders ist die Lage, wenn eine Fluggesellschaft zum Beispiel in Folge von technischen Defekten dazu gezwungen ist, Flüge zu annullieren. Dann gilt die vertraglich vereinbarte Beförderungspflicht als verletzt und Fluggäste haben einen Anspruch auf Entschädigung, Verpflegung und Betreuung. In der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) ist festgelegt, mit welchen Entschädigungszahlungen Fluggäste bei Flugausfällen oder Verspätungen rechnen können. Eine Einschätzung über die zu erwartende Wiedergutmachung gibt beispielsweise der Fluggastentschädigungsrechner der ALLRECHT.

Ist eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub ein Kündigungsgrund?

Kann der Arbeitnehmer auf Grund eines unvorhergesehenen Ereignisses, etwa einer Naturkatastrophe, nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren und am Arbeitsplatz erscheinen, liegt ein unverschuldeter Arbeitsausfall vor, der per se weder Anlass für eine Abmahnung noch für eine Kündigung gibt.

Wurde die Rückreise jedoch von Beginn an sehr knapp geplant, bewegt sich die verspätete Rückreise, verursacht zum Beispiel durch eine Flugverspätung, im Bereich des allgemeinen Risikos. In dem Fall ist eine Abmahnung  oder auch eine Kündigung im Einzelfall möglich. Gleiches gilt, wenn sich Betroffene weigern, auf einen anderen Flug umzubuchen, obwohl eine rechtzeitige Rückkehr damit möglich wäre und dem Betroffenen durch die Umbuchung kein größerer Schaden entstehen würde.

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