07.01.2019 – zuletzt aktualisiert am: 09.12.2021

Abmahnung wegen Zuspätkommens: Ist das gerechtfertigt?

Mist! Schon wieder zu spät. Droht jetzt eine Abmahnung wegen Zuspätkommens? Wann kann Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz unangenehme Folgen haben? Ist eine solche Abmahnung wirksam? Alles zum Thema Abmahnung wegen Zuspätkommens fasst dieser Artikel zusammen.

Abmahnung wegen Zuspätkommens: Die Rechtsgrundlage

Arbeitsleistung ist eine Bringschuld und im Arbeitsvertrag ist geregelt, um wie viel Uhr die Arbeitszeit beginnt und wann sie endet. Wenn hier keine Gleitzeit vereinbart ist, sodass verlorene Arbeitszeit nachgeholt werden kann, muss der Arbeitnehmer pünktlich im Unternehmen erscheinen und seine Arbeit verrichten.

Ist eine Verspätung ein Abmahnungsgrund?

Grundsätzlich ja ­– Kommt der Arbeitnehmer nicht pünktlich, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen. Mit einer Abmahnung kann unmissverständlich gezeigt werden, dass Pünktlichkeit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist. Doch wann ist die Abmahnung auch gerechtfertigt?

Wann droht eine Abmahnung wegen Zuspätkommens?

Ein langjähriger Mitarbeiter erscheint einmal zu spät zur Arbeit – ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund ist das sicher nicht. Sollten sich die selbst verschuldeten Verspätungen allerdings häufen und ist auch nach eindringlichen Gesprächen keine positive Entwicklung im Hinblick auf seine Pünktlichkeit zu erkennen, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen. Ausreden für Verspätungen oder Arbeit, die liegen bleibt, haben negative Auswirkungen auf die Stimmung im Unternehmen und können mit dem deutlichen Warnhinweis einer Abmahnung geahndet werden.

Verspätung wegen Stau oder schlechtem Wetter: Gilt diese Entschuldigung?

Entschuldigt sich der Mitarbeiter damit, dass er wegen Stau zu spät zur Arbeit kommt oder wegen schlechter Wetterverhältnisse unpünktlich ist, muss der Arbeitgeber diese Gründe nicht gelten lassen und kann für die entgangene Arbeitszeit sogar den Lohn kürzen. Denn: Der Arbeitnehmer allein trägt das Wegerisiko.

Unverschuldetes Zuspätkommen: Kann dies abgemahnt werden?

Anders verhält es sich bei nicht angekündigten Streiks, zum Beispiel bei der Bahn, oder überraschend einsetzenden Unwettern. Unpünktlichkeit aufgrund von Ereignissen, die unvorhersehbar sind und nicht vom Arbeitnehmer verursacht wurden, kann diesem nicht angelastet werden. Ebenso ist das Zuspätkommen zur Arbeit wegen eines Unfalls, in den der Arbeitnehmer verwickelt ist, nicht seine Schuld und deshalb vom Arbeitgeber zu entschuldigen. § 616, Abs. 1 BGB bietet hierfür die Rechtsgrundlage.

Was muss eine Abmahnung enthalten?

In einer Abmahnung wegen Verspätungen wird folgendes genau dokumentiert:

  • An welchen konkreten Daten der Mitarbeiter unpünktlich war.
  • Wie lange die Verspätung betrug.
  • Ein Verweis darauf, dass nach dem Arbeitsrecht Pünktlichkeit ein wichtiger Aspekt des Arbeitsvertrags und unbedingt einzuhalten ist.

 

Begeht der Mitarbeiter auch zukünftig diese Pflichtverletzung, so sollte die Ankündigung von möglichen Konsequenzen wie einer Kündigung nicht fehlen.

Ist eine mündliche Abmahnung rechtskräftig?

Eine mündlich ausgesprochene Abmahnung hat arbeitsrechtlich Bestand, jedoch ist die Schriftform zu empfehlen, da der Empfang vom Arbeitnehmer quittiert werden muss und eine Kopie in der Personalakte landet. Diverse Muster für eine schriftliche Abmahnung finden sich im Internet.

Zu spät kommen: Grund für eine Kündigung?

Der Arbeitnehmer sollte eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit nicht als Bagatelle abtun, denn wenn er sich nach Erhalt nicht bessert und weiterhin zu spät zum Job kommt, droht die ordentliche Kündigung. Dabei ist es irrelevant, ob der ersten eine zweite Abmahnung wegen Zuspätkommen oder gar ein dritte folgt.

Zeigt der Mitarbeiter keine Einsicht, kann das Arbeitsgericht der Kündigung stattgeben. Besonders negativ für den notorischen Zuspätkommer wirkt es sich aus, wenn das Gericht urteilt, dass durch die Unpünktlichkeit betriebliche Abläufe erheblich leiden.

Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Unpünktlichkeit gerechtfertigt?

Zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung kann es gem. §626 BGB aufgrund von Verstößen in der Arbeitszeiterfassung kommen. Manipuliert ein Mitarbeiter die Stechuhr oder stempelt sich anwesend, obwohl er in der Pause ist, wird das als vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug gewertet und rechtfertigt die fristlose Kündigung.

Wie kann man eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit vermeiden?

Ist abzusehen, dass man zu spät kommen wird, sollte man seinen Betrieb unverzüglich über die anstehende Verspätung informieren, um keine Abmahnung zu riskieren. So kann Arbeit, die sonst liegenbleiben würde, an andere Mitarbeiter delegiert werden. Auch das Angebot des Arbeitnehmers, wegen seiner Verspätung Arbeit nachzuholen, entlastet die Situation.

Warum ist Pünktlichkeit am Arbeitsplatz wichtig?

Wenn ein Arbeitnehmer ständig zu spät kommt, zieht er nicht nur den Unwillen seiner Kollegen auf sich, denn im ungünstigsten Fall müssen diese seine Arbeit mitübernehmen. Regelmäßiges Zuspätkommen gilt vor allem in den Augen der Arbeitgeber als unzuverlässig, denn Arbeitnehmer signalisieren mit ihrer Unpünktlichkeit mangelndes Interesse und fehlendes Engagement im Job.

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