02.05.2024

Kündigungsschutz ab 55 Jahren

Dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz ab 55 Jahren genießen, ist ein Irrglaube. Allerdings sind sie in einigen Fällen jüngeren Kolleginnen und Kollegen gegenüber tatsächlich bessergestellt. Welche das sind, was für Abfindungen im Alter gilt und wie Betroffene bei einer Kündigung vorgehen sollten, klärt dieser Artikel.

Kündigung älterer Arbeitnehmer: Ab wann gibt es einen Kündigungsschutz?

Ein besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer existiert in Deutschland zunächst nicht. Dieser gilt lediglich für:

  • Schwangere und Mütter
  • Mitglieder der Personalvertretung
  • Schwerbehinderte
  • Auszubildende und dual Studierende

Kündigungsschutz ab 55: Darf man im Alter betriebsbedingt gekündigt werden?

Ein in ähnlichem Sinne „besonderer“ Kündigungsschutz kann sich jedoch bei einer betriebsbedingten Kündigung ergeben. Sie ist gem. § 1 Abs. 1 KSchG nur dann rechtmäßig, wenn Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl treffen. Dabei muss unter anderem die Schutzwürdigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den Kriterien der:

  • Schwerbehinderung,
  • des Alters,
  • ihrer Unterhaltspflichten und
  • der Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • bewertet werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Alters bereits lange im Unternehmen sind und ggf. Unterhaltsverpflichtungen haben, sind hier im Vorteil. Darüber hinaus ist auch das Alter selbst Teil der Prüfung.

Altersschutz: Ab wann ist man unkündbar?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 58 sind nicht grundsätzlich unkündbar. Zwar sind sie besser vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt, gänzlich ausgeschlossen ist eine Entlassung jedoch nicht. Sowohl eine verhaltensbedingte Kündigung (z.B. wegen ständigen Zuspätkommens) und eine personenbedingte Kündigung (z.B. wegen dauerhafter Krankheit) sind weiterhin möglich.

Allerdings müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch hier ihre Interessen gegen die der betroffenen Teamkraft abwägen. Das Alter hat dabei eine große Bedeutung, da die Kündigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entsprechend aufwändiger begründet werden muss. Insbesondere dann, wenn sie schon lange tadellos im Unternehmen tätig waren.

Altersschutz: Welche Regelungen gelten in Tarifverträgen?

Häufig finden sich auch in Tarifverträgen Regelungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter einen besonderen Kündigungsschutz im Alter stellen. Dies ist beispielsweise bei der IG Metall der Fall, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem Alter von 54 Jahren nicht mehr gekündigt werden dürfen.

Auch die Tarifverträge mit der Gewerkschaft Verdi sehen Sonderregelungen vor. Wer das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Abfindung ab 55 Jahren: Was gilt für die Auszahlung?

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gute Chancen auf eine vergleichsweise hohe Abfindung. Sie sind durch die Sozialauswahl und Interessenabwägung schlichtweg schwerer zu kündigen – oder per Tarifvertrag sogar unkündbar. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern können die betroffene Arbeitskraft dann nur zur freiwilligen Auflösung des Arbeitsvertrags überreden, welche dann an eine entsprechend hohe Abfindung gekoppelt ist.

„Bei der Frage einer möglichen Abfindung ist darauf hinzuweisen, dass diese - je näher der Rentenbeginn kommt – bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch geringer ausfallen kann als bei jüngeren Betroffenen. Der Grund dafür ist der nahende Rentenbeginn, aus dem eine geringe wirtschaftliche Schutzwürdigkeit abgeleitet wird“ 

(Rechtsanwalt, Roland Kirsten von der Kanzlei ALEGOS Rechtsanwälte).

Kündigung mit 60: Was gilt für das Arbeitslosengeld bei Arbeitnehmern ab 55?

Auch bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld haben ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorteile. Die Bezugsdauer hängt gem. 147 SGB III sowohl vom Lebensalter als auch von der Beschäftigungsdauer ab. Während jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maximal für 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, gilt im Alter:

  • eine Bezugsdauer von bis zu 15 Monaten bei einer Beschäftigung von mindestens 30 Monaten und einem Lebensalter von 50 Jahren
  • eine Bezugsdauer von bis zu 18 Monaten bei einer Beschäftigung von mindestens 36 Monaten und einem Lebensalter von 55 Jahren
  • eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 48 Monaten und einem Lebensalter von 58 Jahren

Kündigungsschutz ab 55: Was tun, wenn man die Kündigung erhält?

Wer in dem Alter eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhält, kann gegen diese vorgehen. Hierfür gilt eine Frist von 3 Wochen – ansonsten gilt sie als wirksam. Auch eine Abfindungszahlung ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr realistisch.

Die Allrecht-Privatrechtsschutz hilft betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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