Landwirt bei der Arbeit

Klassischer Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe

ALLRECHT … damit Sie Recht behalten!

 

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Rechtsschutzversicherung für Landwirte

Wenn Sie einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, ist es wichtig, dass Sie umfassend abgesichert sind. Schnell kann es im Alltag des Betriebes passieren, dass ein Schadenfall entsteht oder Sie mit Kunden, Verkäufern oder Mitarbeitern Ihres Betriebes in Streitigkeiten geraten, die nicht mehr außergerichtlich geregelt werden können.

Dabei gilt der Rechtsschutz der Marke ALLRECHT nicht nur für Sie als Landwirt oder Forstwirt, sondern auch für Ihren Betrieb und Ihre Familie. Wir unterstützen Sie bei allen Rechtsstreitigkeiten, die unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängen und helfen Ihnen, dass Sie im Falle der Fälle nicht auf einem Berg von Kosten sitzenbleiben. Wir unterstützen Sie bei Anwalts-, Gerichts- oder Prozesskosten. Unser Produkt "Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz" bietet Ihnen die passende Rechtsschutzlösung.

Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

Rechtsschutz für Landwirte im Überblick

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • telefonische Rechtsberatung
  • Rechtsschutz für vorsätzlich begehbare Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mitversichert
  • Steuer-Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzu kommende Risiken
  • Online-Rechtsberatung
  • Musterverträge

Im gewerblichen Bereich:

  •  Sie bzw. Ihren land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb als Versicherungsnehmer sowie
  •  die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen.

 

Im privaten Bereich:

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die im Versicherungsschein genannten, in Ihrem Betrieb tätigen und dort wohnhaften Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler,
  • deren Ehegatten, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die minderjährigen Kinder,
  • die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

 

Versicherungsschutz besteht im gewerblichen Bereich

  • für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Land- oder Forstwirt,
  • für Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie,
  • als Eigentümer oder Verpächter eigenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,
  • als Pächter fremden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,
  • für alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge,
  • für Sie als Benutzer von Drohnen als Arbeitsmittel,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter oder Leasingnehmer von zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugen und Anhängern,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und der oben genannten Mietfahrzeuge.

 

Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich

  • im Privatleben,
  • als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen,
  • für die von Ihnen selbst bewohnte Wohneinheit,
  • als Vermieter oder Mieter von Hofgebäuden oder Wohnungen, die er, seine mitversicherten Familienangehörigen oder die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Personen benutzen,
  • im Beruf als Nichtselbstständige,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf Ihre Familie, und die Familie der Mitinhaber, Hoferben oder Altenteiler zugelassenen PKW, Kombi, Krafträder, Elektroroller und Motorboote/Wasserfahrzeuge bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen,
  • als Mieter oder Leasingnehmer jedes gemieteten Kraftfahrzeuges sowie Anhängers,
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen, als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und Mietfahrzeuge.

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Ihr mit landwirtschaftlichen Produkten beladenes Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfasst. Die Ladung wird zum Teil vernichtet. Ihr Sohn und ein Mitarbeiter werden schwer verletzt. Die Schadenersatz­ansprüche Ihres Sohnes und Ihres Mitarbeiters sowie der Schaden an Ihrem Fahrzeug und an der Ladung müssen mit Unterstützung eines Anwaltes gerichtlich geltend gemacht werden.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Ihr Mitarbeiter erhält von Ihnen ein Darlehen. Nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verweigert der Mitarbeiter die Rückzahlung restlicher Darlehensraten mit der Begründung, er habe gegenüber Ihnen noch Lohnforderungen und Urlaubsgeld­ansprüche. Das Arbeitsgericht wird eingeschaltet.

Arbeits-Rechtsschutz

 

Zu Ihrem eigenen Land haben Sie mehrere Hektar hinzugepachtet. Nach dem Tode Ihres Verpächters bestreiten dessen Erben die Gültigkeit einer Zusage zur Verlängerung des Pachtvertrages und verlangen von Ihnen die Herausgabe des Geländes. Es kommt zum Prozess.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (nur für Wohneinheiten)

 

Sie lassen die Stalleinrichtung renovieren und eine moderne Fütterungsanlage einbauen. Wegen Reparatur­anfälligkeit und wiederholten Ausfalls der Anlage kommt es zwischen Ihnen und der Lieferfirma zu Streitigkeiten aus dem Vertrag und schließlich zum Prozess.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

 

Das Finanzamt erkennt die von Ihnen als Sonderausgaben geltend gemachten Beträge nicht an. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.

Steuer-Rechtsschutz

 

Nach einem Arbeitsunfall Ihres Mitarbeiters verweigert die Berufs­genossenschaft die Zahlung einer Unfallrente wegen angeblich nur geringfügiger Invalidität. Gegen den ablehnenden Bescheid der Berufs­genossenschaft muss Ihr Mitarbeiter vor dem Sozialgericht klagen.

Sozial-Rechtsschutz

 

Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

 

Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen treten Probleme auf. Sie wurden nicht berücksichtigt. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchs­verfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten vorangehen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrs­rechtlichen Angelegen­heiten

 

Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Straf-Rechtsschutz

 

Sie werden der Geschwindigkeits­übertretung bezichtigt. Es droht Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.

Ordnungs­widrigkeiten-Rechtsschutz

 

Sie werden Erbe und wollen von Ihrem Anwalt wissen, ob Sie das Erbe antreten können oder etwa wegen Überschuldung ausschlagen sollten.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens­partnerschafts- und Erbrecht

 

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.

Rechtsschutz für Opfer von Gewalt­straftaten

 

Ihr Kind wird über einen längeren Zeitraum von einem Mitschüler gemobbt. Es wurden peinliche Handyfotos von Ihrem Kind in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Sie möchten eine Strafanzeige gegen den Autor erstatten und benötigen dafür anwaltliche Hilfe

Aktiver Straf-Rechtsschutz (Cyber-RS) im privaten Bereich

Sie sind nach einem schweren Motorradunfall auf Dauer bewegungsunfähig und müssen gepflegt werden. Es wird eine Betreuung durch Ihren Cousin als einzig lebenden Verwandten angeordnet. Sie als immer noch voll geschäftsfähige Person sind der Meinung, die Voraussetzungen einer Betreuung liegen nicht vor und möchten die Anordnung anfechten.

Rechtsschutz in Betreuungs­verfahren

 

Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutz­gesetz, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen.

Daten-Rechtsschutz

Für Strafverfahren, in denen Ihnen im privaten oder beruflichen Lebensbereich ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Als Versicherungsfall gilt hier die Einleitung des Ermittlungs­verfahrens.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

 

Sie sollen angeblich gegen eine EU-Vorschrift verstoßen haben, weil das auf Ihrer Homepage veröffentlichte Formular für das SEPA-Lastschriftmandat nur 22 Stellen für die IBAN vorsieht. Sie werden von einem Verbraucherschutzverein wegen Diskriminierung abgemahnt. Sie benötigen juristische Unterstützung.

ALLRECHT trägt Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro.

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Sie haben angeblich ein Testsiegel ohne die erforderliche Lizenz auf Ihrer Produktbroschüre abgedruckt. Sie werden von dem Urheber/ Testinstitut schriftlich abgemahnt und sollen ein Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Sie benötigen einen anwaltlichen Rat.

ALLRECHT übernimmt je Beratung die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes.

Die Versicherungssumme ist auf insgesamt 1.000 EUR je Kalenderjahr begrenzt.

Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet
  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • im außergerichtlichen Verfahren die übliche Vergütung eines technisch sachkundigen Sachverständigen in
  • Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Kosten einer Mediation bis zu 1.500 Euro
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würden

Drei Monate Wartezeit gelten für Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, ausgenommen es handelt sich allein um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz für Studienplatzklagen

Wertvolle Serviceleistungen im Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe

Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit dem Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten wir ALLRECHT-Kunden die Möglichkeit zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Wir übernehmen Kosten bis zur Höhe von maximal 120 EUR. Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann helfen, Ihre eigene Vorstellung von würdevollem Sterben durchzusetzen. Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für Ihren Vertrauten ausstellen, der Ihre Interessen vertritt.

Rechtsschutz-Service für Sorgerechtsverfügung oder Bestattungsverfügung

Für die Erstellung einer Sorgerechtsverfügung oder einer Bestattungsverfügung für Sie oder eine mitversicherte Person durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar übernehmen wir Kosten bis zur Höhe von maximal 120 EUR. Die Leistung kann einmal im Lauf von drei Kalenderjahren in Anspruch genommen werden.

0800 90 89 900

Rechtsschutz-Service für eine Beratung zu Baurisiken

Für die erste Beratung des Versicherungsnehmers in ursächlichem Zusammenhang mit

  • dem Erwerb eines Baugrundstücks,
  • der Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder
  • der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils

durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar übernehmen wir Kosten bis zur Höhe von maximal 250 EUR.  Die Leistung kann einmal im Lauf von drei Kalenderjahren ausschließlich vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden.

0800 90 89 900

Rechtsschutz-Service für eine Beratung zu Kapitalanlagen

Für die erste Beratung des Versicherungsnehmers in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar übernehmen wir Kosten bis zur Höhe von maximal 250 EUR. Die Leistung kann einmal im Lauf von drei Kalenderjahren ausschließlich vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden.

0800 90 89 900

Musterverträge

Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG bieten wir Ihnen einen Zugang zu dem Service Musterverträge. Dort finden Sie die entsprechenden Links für die Registrierung.

zu den Musterverträgen

Online-Rechtsberatung

Für die Unterstützung bei der Formulierung rechtlich relevanter Sachverhalte in Schriftsätzen stehen kompetente und unabhängige Rechtsanwälte über unseren Kooperationspartner DAHAG Rechtsservices AG für Sie bereit. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Beratung zur Ihren Rechtsfragen. Dieser Service ist in versicherten Fällen nach Erteilung der Deckungszusage durch uns für Sie kostenfrei. Eine Selbstbeteiligung wird nicht erhoben. In nicht versicherten Fällen erhalten Sie ein Angebot. Sie können den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.

Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Service-Leistung finden Sie unter Online-Rechtsberatung:

zur Online-Rechtsberatung

VertragsCheck

Für die Überprüfung der AGB des Verkäufers bei einem Abschluss eines privaten Verbrauchervertrages (zum Beispiel beim Kauf eines Fernsehers) durch einen Rechtsanwalt. Wir vermitteln diesen Service durch einen von uns empfohlenen Rechtsanwalt.

Voraussetzung: Der betroffene Lebensbereich ist versichert (z.B. Privat-Rechtsschutz beim Kauf eines Fernsehers, Verkehrs-Rechtsschutz beim Kauf eines Fahrzeugs).

Zum VertragsCheck

Häufig gestellte Fragen zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz  setzt das Bestehen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes voraus. Sie müssen  Inhaber (oder Pächter) eines solchen Betriebes sein und müssen diesen Betrieb selbst bewirtschaften.

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz können Sie  aber nur dann beantragen, wenn auch die weiteren zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie müssen mit diesem Betrieb entweder einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbau-Berufsgenossenschaft angehören und
  • Sie dürfen mit diesem Betrieb nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

 

Diese Voraussetzungen gelten auch für Weinbau- und Gartenbaubetriebe und für Baumschulen.

Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH etc.) und eingetragene Genossenschaften können sich nicht mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz beantragen.


Bei Ihrem Berater vor Ort

Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schriftliches Angebot
Gerne senden wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot per Post zu. Füllen Sie dazu nur einige wenige Angaben aus und erhalten Sie von uns einen auf Sie maßgeschneiderten Vorschlag für die passende Rechtsschutzversicherung.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin:

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • die Tariffläche,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Sollte ein Schaden entstanden sein, so melden Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung. Nur so können wir uns schnell um Ihr Anliegen kümmern. Sie erreichen uns entweder telefonisch unter der kostenlosen Telefonnummer oder online über Schadenmeldungsformular.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Schadenmeldungsformular

Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich per Rechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Sie können uns sowohl persönlich per Telefon als auch online über das Änderungsformular über eine Reihe von Änderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie eine neue Adresse mitteilen? So einfach setzen Sie sich mit uns in Kontakt:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns das ganz einfach mitteilen. Nutzen Sie dafür das Online-Änderungsformular.

  • Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.
  • Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.

Sollte sich die landwirtschaftliche Fläche Ihres Betriebes durch Zukauf oder Verkauf verändert haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. So können wir Ihren Rechtsschutz aktualisieren, damit Sie auch rundum abgesichert sind. Sprechen Sie uns telefonisch oder online über das Änderungsformular an und teilen Sie uns die Änderung mit.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ein auf dem Hof befindliches Handelsgeschäft (Hofladen) und ebenso das räumlich getrennte Handelsgeschäft sind Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebes, wenn darin ausschließlich Eigenprodukte vertrieben werden. 

Werden in dem Hofladen oder dem Handelsgeschäft zugekaufte Produkte abgesetzt, entsteht neben dem landwirtschaftlichen Betrieb ein selbstständiger Gewerbebetrieb, wenn der Nettoumsatzanteil aus zugekauften Produkten ein Drittel des Nettoumsatzes des Hofladens bzw. Handelgeschäfts oder 51.500 EUR nachhaltig übersteigt. Diese Ausprägungen des Hofladens ist nicht über den Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert.

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Prozesskosten, Bußgeld oder Entschädigung für einen Flugausfall schnell berechnen

Manchmal lassen sich Streitigkeiten nicht mehr außergerichtlich regeln. Damit Sie darauf vorbereitet sind, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits auf Sie zukommen können, nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner. Mögliche Bußgelder können Sie mit unserem Bußgeldrechner berechnen. Oder Sie sind beruflich viel unterwegs und mussten bei der letzten Reise mehrere Stunden am Flughafen warten, weil Ihr Flieger Verspätung hatte? Prüfen Sie hier Ihren Schadenersatzanspruch.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

Kosten eines Rechtsstreits einfach berechnen
Zum Rechner

Sie befürchten durch Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten oder andere kleinere Straftaten ein Bußgeld? Unser Bußgeldrechner verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Bußgelder.

Überblick über mögliche Bußgelder schnell verschaffen
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Ihr Flug hat Verspätung und Sie erreichen nicht wie gewünscht Ihr Ziel? Der Fluggastentschädigungsrechner prüft ganz einfach Ihren Schadenersatzanspruch.

Schadenersatzansprung wegen einer Flugverspätung bequem prüfen
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