28.09.2018 – zuletzt aktualisiert am: 24.06.2026

Winterreifenpflicht: Rechtliche Leitplanken für die kalte Jahreszeit

Sinken die Temperaturen und verwandelt sich Regen in gefrierende Nässe, stellt die Wahl der richtigen Bereifung weit mehr als nur eine Frage des Fahrkomforts dar. Für die Verkehrssicherheit und die rechtliche Absicherung im Falle eines Unfalls ist die passende Reifenausstattung der Kraftfahrzeuge elementar. Da der Gesetzgeber die Anforderungen an die Bereifung verschärft hat, sollten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, sowie Fahrerinnen und Fahrer die aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau kennen, um weder Punkte in Flensburg noch den Versicherungsschutz zu riskieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Situationsabhängigkeit: Die Pflicht zur Nutzung von Winterreifen tritt in Kraft, sobald winterliche Straßenverhältnisse (Eis, Schnee, Reif) vorliegen.
  • Verschärfte Kennzeichnung: Seit dem 1. Oktober 2024 gelten Reifen ohne das Alpin Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) rechtlich nicht mehr als Winterreifen. Reifen, die nur das M+S Symbol tragen, sind nicht mehr zulässig.
  • Finanzielle Risiken: Verstöße ziehen Bußgelder nach sich; bei Unfällen drohen zudem Leistungskürzungen der Kaskoversicherung.
  • Sicherheitsstandard: Eine Profiltiefe von 4 mm wird für eine ordentliche Haftung empfohlen, 1,6 mm gelten als Mindestprofiltiefe.

Die gesetzliche Lage: Was schreibt die StVO vor?

In Deutschland herrscht eine situative Winterreifenpflicht (gemäß § 2 Abs. 3a StVO)Das bedeutet: Es gibt keinen festen Stichtag für die Montage von Winterreifen. Die Nutzung spezieller Reifen wird immer dann zwingend erforderlich, sobald die konkrete Wetterlage durch Glatteis, Schneematsch oder Eisglätte gefährlich wird.

Das Ende der M+S-Übergangsfrist:

Ein kritischer Punkt für viele Autofahrerinnen und Autofahrer ist die Art der Kennzeichnung. Während früher die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) ausreichte, hat sich die Rechtslage am 1. Oktober 2024 final gefestigt: Nur noch Reifen mit Alpin Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – erfüllen die gesetzlichen Kriterien. 

Wichtig: Wer noch mit alten M+S-Reifen ohne das Alpin Symbol bei winterlichem Wetter unterwegs ist, fährt rechtlich gesehen mit Sommerreifen.

Technische Anforderungen und Fahrzeugtypen

Zwar markiert die gesetzliche Grenze von 1,6 mm die absolute Unterkante der Profiltiefe, doch im Sinne der Unfallprävention raten Expertinnen und Experten dringend zu einem tieferen Profil. Abgenutzte Reifen verlängern den Bremsweg auf Schnee massiv und erhöhen das Risiko für Aquaplaning bei Tauwetter. Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Vorgaben:

  • Pkw & Krafträder: Hier gilt das gesetzliche Minimum von 1,6 mm Profiltiefe. Für Motorräder werden mindestens 2 mm und für Pkw 4 mm empfohlen, um eine ausreichende Verzahnung mit dem Untergrund zu gewährleisten.
  • Lkw & Busse: Bei schweren Fahrzeugen (über 3,5 t) ist eine Profiltiefe von mindestens 2 mm auf den angetriebenen Achsen vorgeschrieben. Auch hier liegt die Empfehlung für sicheres Vorankommen im Winter deutlich höher.
  • Anhänger: Für Anhänger gilt die 1,6-mm-Grenze. Da Anhänger bei geringem Profil schneller zum Ausbrechen neigen, ist ein regelmäßiger Check der Gummimischung hier besonders wichtig.
  • Ganzjahresreifen: Diese gelten rechtlich nur mit dem Alpin Symbol als wintertauglich. Da sie im Sommer schneller verschleißen, ist eine regelmäßige Kontrolle der Profiltiefe für die Sicherheit und den Versicherungsschutz unerlässlich.

Konsequenzen bei Missachtung der Winterreifenpflicht

Verstöße gegen die vorgeschriebene Bereifung werden im Bußgeldkatalog streng sanktioniert. Dabei steht nicht nur die bloße Nutzung im Fokus, sondern auch die damit verbundene Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender. Achtung: Sowohl Fahrerinnen und Fahrer als auch Fahrzeughalterinnen und -halter werden hier zur Verantwortung gezogen.

TatbestandBußgeld beim FahrenBußgeld für FahrzeughaltungPunkte
Fahren mit unzulässiger Bereifung60€75€1
… mit Behinderung anderer80€75€1
… mit Gefährdung anderer100€75€1
… mit Verursachung eines Unfalls120€75€1

Besonderheit parkende Fahrzeuge: Die Winterreifenpflicht gilt nur für das Führen eines Fahrzeugs. Ein Auto, das mit Sommerreifen auf einer verschneiten Straße korrekt parkt, riskiert kein Bußgeld.

Fährt die Fahrzeughaltung den Kraftwagen, so muss diese bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kein doppeltes Bußgeld befürchten; es wird lediglich die jeweils höhere Strafe (z. B. 75 € für die Haltung oder bis zu 120 € für die Fahrerin oder den Fahrer bei einem Unfall) sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Die Rolle der Versicherung im Schadensfall

Die Wahl der Bereifung ist ein entscheidender Faktor für den Umfang der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung: Bei winterlichen Straßenverhältnissen entfällt oder reduziert sich der Versicherungsschutz, sofern die genutzten Reifen nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

Besonders bei einem Unfall mit dem Firmenwagen spielt die korrekte Bereifung eine zentrale Rolle bei der Haftungsfrage. 

  • Kaskoversicherung: Kommt es zu einem Unfall mit Sommerreifen auf Schnee, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.
  • Haftpflichtversicherung: Der Schaden der Gegnerin oder des Gegners wird reguliert, die Versicherung kann jedoch Regressansprüche (bis zu 5.000 €) gegen die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter stellen, wenn die falsche Bereifung ursächlich war.
  • Mischbereifung: Die Kombination aus Sommer- und Winterreifen auf verschiedenen Achsen ist zwar nicht explizit verboten, führt aber zu instabilem Fahrverhalten und kann im Schadensfall ebenfalls als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Winterreifenverordnungen im Ausland – was gilt wo?

Wer im Winter ins umliegende Ausland fahren möchte, sollte die dortigen Regelungen beachten, um Bußgelder o. Ä. zu vermeiden. Die beliebtesten Länder zum Skifahren im Überblick:

LandWinterreifenpflicht
Österreich

Situative Pflicht (1. Nov. – 15. April) bei Winterwetter. Mindestprofiltiefe: 4 mm. Nur Reifen mit Alpine-Symbol sind zulässig.

Italien

Regionale Pflicht, meist 15. Nov. – 15. April. Aostatal bereits ab 15. Okt. Schilder beachten; alternativ Schneeketten mitführen.

Frankreich

Regionale Pflicht (1. Nov. – 31. März) in Bergregionen. Nur Alpine-Symbol oder Schneeketten/Socken im Fahrzeug sind erlaubt.

Schweiz

Keine generelle Pflicht, aber Haftung bei Verkehrsbehinderung oder Unfall durch Sommerreifen. Empfehlung: 4 mm Profiltiefe.

Tschechien

Witterungsabhängige Pflicht (1. Nov. – 31. März) bei Eis, Schnee oder unter 4 °C. Mindestprofiltiefe: 4 mm.

Seit Oktober 2024 sind Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung bei Winterwetter europaweit nicht mehr zulässig. Erforderlich ist das Alpin-Symbol (Berg mit Schneeflocke), um Bußgelder und Kaskokürzungen zu vermeiden.

Tipps, die Autofahrerinnen und -fahrer sicher durch den Winter bringen

Ein verkehrssicheres Fahrzeug erfordert in der kalten Jahreszeit eine gezielte Vorbereitung der technischen Komponenten:

  • Scheibenwischer und Sicht: Die Wischerblätter sind auf Risse zu prüfen, während die gesamte Lichtanlage inklusive der Nebelscheinwerfer von Schmutz befreit werden muss.
  • Frostschutz: Das Auffüllen von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage und im Kühlsystem verhindert folgenschwere Frostschäden an Leitungen und Motor.
  • Batteriewartung: Da niedrige Temperaturen die Kapazität einschränken, sollte die Autobatterie geprüft und bei unzureichender Spannung zeitnah ersetzt werden.
  • Dichtungspflege: Die Behandlung der Türgummis mit Glycerin, Talkumpuder oder speziellen Pflegestiften verhindert das Festfrieren und Materialschäden an den Dichtungen.
  • Sicherheitsausrüstung: Das Mitführen von Schneeketten im Kofferraum stellt sicher, dass auch bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen die notwendige Traktion gewährleistet ist.

Wie lässt sich das Kostenrisiko minimieren?

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Häufige Fragen und Antworten zur Winterreifenpflicht

Welche Fahrzeuge benötigen Winterreifen?

Die Winterreifenpflicht gilt grundsätzlich für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge, was Pkw, Lkw und Busse umfasst. Diese Verordnung schließt ausdrücklich auch Mietwagen mit ein, weshalb Kunden bei Autovermietungen auf die korrekte Bereifung achten sollten. Eine gesetzliche Ausnahme besteht für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder: Da für diese oft keine entsprechenden Winterreifen am Markt verfügbar sind, sind sie von der Pflicht befreit.

Wie wird das Alter eines Reifens bestimmt und wann sollte man wechseln?

Das Alter lässt sich an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen. Die letzten vier Ziffern (z. B. 1223) stehen für die 12. Kalenderwoche im Jahr 2023. Reifen sollten nach spätestens sechs Jahren ersetzt werden, da die Gummimischung aushärtet.

Gilt die "O-bis-O"-Regel gesetzlich?

Nein. Die Faustformel "Oktober bis Ostern" ist zwar eine gute Orientierungshilfe, hat aber keine rechtliche Bindung. Maßgeblich ist allein die aktuelle Wetterlage.

Was tun, wenn ein Bußgeld wegen fehlender Winterreifen verhängt wurde?

Zunächst sollte geprüft werden, ob zum Tatzeitpunkt tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse vorlagen. Ist der Bescheid fehlerhaft, können Betroffene innerhalb der Frist den vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeiten widersprechen. Ein spezialisierter Fahrgast- oder Verkehrsrechtsschutz hilft dabei, die Situation rechtlich zu bewerten.


Weiterführende Quellen: 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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