01.02.2024

Umsatzsteuervoranmeldung: Was Selbstständige wissen müssen

Sie ist für fast alle unternehmerisch Tätigen monatlich oder quartalsweise fällig: Die Umsatzsteuervoranmeldung. Dieser Artikel erklärt, was Selbstständige, freiberuflich tätige Personen und Unternehmen in diesem Zusammenhang beachten müssen.

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmende sammeln mit jedem umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsvorfall Werte zur Umsatzsteuer. Diese werden zunächst von der Kundschaft eingezogen, sind jedoch an das Finanzamt abzuführen.

Um die gesamte jährliche Steuerlast für Unternehmende zu senken, teilt das Finanzamt die Umsatzsteuerzahlung in einzelne Teilzahlungen auf. Im Rahmen der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung müssen sie diese selbst errechnen und an das Finanzamt abführen.

Welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Die steuerpflichtigen Umsätze eines Unternehmens sind in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (kurz: UStG) definiert. Demnach sind: „Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“ umsatzsteuerpflichtig (19 Prozent).

Für einige Umsätze – z.B. Lebensmittel, Bücher und Konzerttickets – gilt gem. § 12 Abs. 2 UStG eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent.

Wer muss die Umsatzsteuer anmelden?

Wer selbstständig tätig ist und für seine Leistungen bzw. Lieferungen Geld verlangt, muss für diese Umsätze eine Umsatzsteuer abführen. Dies gilt für:

  • Unternehmen jeder Rechtsform sowie
  • freiberuflich tätige Personen

 

Ausgenommen sind Selbstständige, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen. Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige, die im Vorjahr weniger als 22.000 EUR Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz erzielen werden.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, muss keine Umsatzsteuervoranmeldung vorgenommen werden. Mit dieser Sonderregelung möchte das Finanzamt umsatzschwächere Unternehmen unterstützen. Allerdings muss die Kleinunternehmerregelung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Interessant: Welche Steuerersparnisse können Unternehmen geltend machen?

In welchen Abständen hat die Abgabe der Umsatzsteueranmeldung zu erfolgen?

In welchen Abständen die Umsatzsteueranmeldung zu leisten ist, bestimmt das Finanzamt auf Grundlage der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.

Lag diese zwischen 1.001 EUR und 7.500 EUR, muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich eingereicht werden.

Bei einer vorjährigen Umsatzsteuerzahllast von mehr als 7.500 EUR ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu leisten.

Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast von weniger als 1.000 EUR sind von der Umsatzsteuervoranmeldung ausgenommen. Sie müssen jedoch eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben.

Von der o.g. Regelung gibt es jedoch Ausnahmen. So müssen Unternehmen, die:

  • Waren aus der EU kaufen
  • als Leistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie sonstige Leistungen aus einem EU-Staat beziehen bzw. Werkleistungen aus dem Ausland erhalten
  • an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder
  • Fahrzeuge in die EU liefern

ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise abgeben.

Auch neu gegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer im Gründungs- sowie im Folgejahr monatlich einreichen – unabhängig von der jeweiligen Zahllast.

Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung

Die monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ist dem zuständigen Finanzamt gem. § 18 Abs. 1 UStG bis zum 10. Tag des Folgemonats zu übermitteln. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Beispiel: Ein Unternehmen ist zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Im November 2023 generiert das Unternehmen einen Umsatz i.H.v. 399 EUR. Die Umsatzsteuervoranmeldung wäre bis zum 10. Dezember 2023 einzureichen. Da dieses Datum auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist bis zum 11. Dezember 2023.

Umsatzsteuervoranmeldung: Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Da die 10-tägige Meldefrist vergleichsweise knapp bemessen ist, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine dauerhafte Fristverlängerung. Eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Der entsprechende Antrag ist für Unternehmen:

  • mit monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Februar des Jahres
  • mit vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. April des Jahres

 

einzureichen. Wird der Antrag genehmigt, verlängert sich die Meldefrist jeweils um einen Monat.

Wichtig: Betriebe, die Dauerfristverlängerung beantragen und zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, müssen eine Sondervorauszahlung i.H.v. 1/11 der gesamten Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres vornehmen. Diese Vorauszahlung wird jedoch mit der Umsatzsteuerzahllast des aktuellen Jahres verrechnet. Für Betriebe, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise vornehmen, besteht die Pflicht zur Sondervorauszahlung nicht.

Umsatzsteuervoranmeldung berechnen: So geht es

Um die Umsatzsteueranmeldung zu berechnen, müssen Unternehmen lediglich die Umsätze und Ausgaben aus vorsteuerwirksamen Leistungen bzw. Lieferungen innerhalb des Abrechnungszeitraums gegenüberstellen. Die Differenz ergibt die Umsatzsteuerzahllast.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen verschickt im Januar Rechnungen im Gesamtwert von 1.300 EUR an seine Kundschaft. Die ausgewiesene Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, also 247 EUR. Im gleichen Zeitraum kauft das Unternehmen mit einer 19-prozentigen Umsatzsteuer Waren im Wert von 200 EUR ein. Das Unternehmen schuldet dem Finanzamt folglich zunächst 247 EUR, kann jedoch gleichzeitig 38 EUR als Vorsteuer geltend machen. Folglich ist die Differenz i.H.v. 209 EUR für Januar im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung abzuführen.

Umsatzsteuererklärung mit ELSTER

Die Umsatzsteuervoranmeldung kann seit 2006 nur noch über das ELSTER-Portal erfolgen. Für die Anmeldung sind die Steuernummer sowie die persönliche Identifikationsnummer erforderlich. Nach erfolgreicher Anmeldung verschickt das Finanzamt postalisch den Freischaltcode für das ELSTER-Portal.

Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgegeben: Diese Strafen drohen

Wer die Frist zur Umsatzsteuervoranmeldung verpasst, erhält üblicherweise ein Mahnschreiben. Erfolgt daraufhin immer noch keine entsprechende Meldung, folgt eine Strafe in Form eines Verspätungszuschlags. Dieser darf nicht höher sein als 10 Prozent der angemeldeten Umsatzsteuer, wobei hier eine Höchstgrenze von 25.000 EUR gilt.

Weiterführende Informationen liefert unser Artikel zum Thema Steuerhinterziehung bei Selbstständigen.

Wird die Umsatzsteuervoranmeldung wiederholt nicht geleistet, droht darüber hinaus ein Verzögerungsgeld Dieses kann – je nach Schwere des Verstoßes – zwischen 2.500 EUR und 250.000 EUR betragen.

Gut zu wissen: Bei Streitigkeiten mit Finanzbehörden ist schnelle Hilfe gefragt. Der ALLRECHT-Firmenrechtsschutz bietet Unternehmenden und Selbstständigen die passende Lösung für ihren individuellen Fall.

Rechtsschutztipp 

  • Als Selbstständiger und Unternehmer sind Sie in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Im Falle eines Rechtsstreits hilft Ihnen der umfangreiche Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Alles was Recht ist

Person steckt Geld in die Jacke

Wer seine Steuererklärung macht, sollte sorgfältig sein – schon kleine Fehler können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Worauf Selbstständige im Detail achten sollten, welche Strafen drohen und mit welcher Hilfe Selbstständige ihre Steuererklärung fachgerecht anfertigen, ist hier zu lesen.

MEHR
Steuerersparnisse: Geldstapel und Rechner

Besteuerung von Personengesellschaften: Neue KöMoG ✓ Das gilt ab 2022 ✓ Folgen für Gesellschaftende ✓ Vor- und Nachteile ➤ hier informieren!

MEHR

Unsere Partnerkanzlei

Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Jetzt optimalen Tarif konfigurieren

Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin Unternehmer und möchte meine Firma absichern.
Mitarbeiterzahl: 0

Gesamtsumme mtl.-,--Tarif zusammenstellen