09.03.2023

Tierhaltungskennzeichnung für Lebensmittel: Diese Rechte und Pflichten haben Landwirte

Die Pflicht zu Tierhaltungskennzeichen kommt und damit neue Auflagen für die Landwirtschaft. Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen diese in ihrem Betrieb neu integrieren oder anpassen. Welche Haltungskennzeichnungen wann benutzt werden können, wie sie geprüft werden und welche in 2023 dazu kommen sollen, erläutert dieser Artikel.

Vorgeschriebene Kennzeichnungen und Gütesiegel: Das ist der Unterschied

Lebensmittel müssen in Deutschland gekennzeichnet sein. Hier ist jedoch zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen und freiwilligen Gütesiegeln und Herkunftszeichen zu unterscheiden.

Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Fleischprodukten unter anderem:

  • eine Herkunftskennzeichnung des Fleisches (Aufzucht- und Schlachtland)
  • Angaben zur Mindesthaltbarkeit
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers

 

Ein Gütesiegel bzw. Qualitätssiegel bezeichnet eine grafische oder schriftliche Kennzeichnung, die Informationen über Qualität und Güte vermitteln soll. Die Angabe von Informationen darüber, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten und geschlachtet wurden, ist bislang jedoch nicht verpflichtend.

Tierhaltung 1 – 4: Welche Auflagen müssen für Tierhaltungskennzeichen erfüllt werden?

Auf vielen Fleischprodukten in Supermärkten befindet sich seit 2019 das Label „Haltungsform“. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung, an der sich viele Supermarkt-Ketten beteiligen. Das Label Tierhaltung 1 – 4 unterscheidet vier Kategorien von Haltungsbedingungen.

  • Schwein: mind. 0,75 m² pro Tier.
  • Hähnchen: max. 39 kg/m² , trockene Einstreu, welche zum Picken und Scharren geeignet ist
  • Puten: max. 58 kg/m², ständiger Zugang zu trockener Einstreu
  • Milchkühe: Laufstall mit Liegeboxen, Tier-Liegeplatz-Verhältnis 1:1
  • Schwein: mind. 0,825 m² pro Tier, jedoch mind. 10 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. Organisches Beschäftigungsmaterial
  • Hähnchen: max. 35 kg/m², organisches Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh)
  • Puten: max. 53 kg/m², organisches Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh)
  • Milchkühe: Tier-Liegeplatz-Verhältnis 1:1, über 350 kg mindestens 4 m² / Tier. Laufstall- oder Kombinationshaltung mit Laufhof oder Bewegungsbucht mit mind. 4,5 m² / Tier.
  • Schwein: mind. 1,05 m² pro Tier, mind. 40 Prozent mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Außenklimareize, organisches Beschäftigungsmaterial
  • Hähnchen: max. 25 kg/m² , Stallhaltung mit ständigem Zugang zum Außenklimabereich. Mind. zwei organische Beschäftigungsmaterialien
  • Puten: max. 41 kg/m², Stallhaltung mit ständigem Zugang zum Außenklimabereich. Mind. zwei organische Beschäftigungsmaterialien
  • Milchkühe: Tier-Liegeplatz-Verhältnis 1:1, über 350 kg mind. 5 m² / Tier. Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof oder Weidegang. Keine Anbindung.
  • Schwein: mind. 1,5 m² pro Tier und 100 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. Stallhaltung mit ständigem Zugang zur Außenfläche.
  • Hähnchen: max. 21 kg / m². Stallhaltung mit Zugang zum Freigelände (mind. 1/3 der Lebenszeit), ständige Verfügbarkeit von organischem Beschäftigungsmaterial.
  • Puten: mind. 60 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. Zugang zum Freigelände (mind. 1/3 der Lebenszeit). Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen oder Sand.
  • Milchkühe: Tier-Liegeplatz-Verhältnis 1:1, über 350 kg mind. 6 m² pro Tier. Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof oder Weidegang

Auflagen und Nachweise für das EU-Bio-Label

Die Begriffe „kontrolliert biologischer Anbau“ und „kontrolliert ökologischer Anbau“ sind geschützt. Sie dürfen auf Verpackungen nur dann verwendet werden, wenn Fleischerzeugnisse den Kriterien des EU-Bio-Labels entsprechen. Dazu zählen unter anderem:

  • der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • artgerechte Haltungsformen
  • biologische Futtermittel

 

Erzeugerbetriebe müssen sich für eine Bio-Bescheinigung bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden und nachweisen, dass sie tatsächlich kontrolliert biologischen Anbau betreiben. Dies wird von einer zugelassenen, kontrollierenden Person überprüft. Die Überprüfung wird mindestens einmal jährlich wiederholt.

Wie werden Landwirte kontrolliert?

Die Lebensmittelkontrolle obliegt in Deutschland staatlich anerkannten sowie privaten Kontrollstellen. Sie werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (kurz: BLE) zugelassen und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht.

Fleischerzeugende Unternehmen werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Zusätzlich werden stichprobenartige – und bei Verdachtsfällen unangemeldete - Zusatzkontrollen vorgenommen.

Werden alle Vorgaben eingehalten, erhält der Betrieb einen entsprechenden Prüfbericht sowie eine Bescheinigung.

Haltungskennzeichnung: Was droht bei Verstößen?

Seit Oktober 2001 gilt die „Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung" (kurz: TierSchNutztV). Es definiert allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege. Bei Verstößen gegen die Haltungsvorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach Ausmaß, Schwere und Dauer des Verstoßes.

Diese ergeben sich unter Umständen auch aus dem Tierschutzgesetz. Wer beispielsweise einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Bei ungerechtfertigten Sanktionen können Landwirte sich schützen, indem sie Widerspruch einlegen. Der ALLRECHT Rechtsschutz für Landwirte unterstützt dabei.

Haltungskennzeichnung: Wie soll die Tierkennzeichnung 2023 verändert werden?

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll es zukünftig verpflichtende Tierhaltungskennzeichnungen geben – allerdings nur auf Lebensmitteln mit Schweinefleisch. Diese sollen für Verbraucher beim Kauf einen verlässlichen, transparenten Rahmen schaffen.

Folgende Haltungskennzeichnungen sollen voraussichtlich in 2023 eingeführt werden:

  • Stall: Gesetzliche Mindestanforderungen
  • Stall und Platz: mind. 20 Prozent mehr Platz als bei den gesetzlichen Mindestanforderungen, Elemente für Beschäftigung und Abwechslung
  • Frischluftstall: wie „Stall und Platz“, zusätzlich dauerhafter Zugang zum Außenklima
  • Auslauf / Freiland: täglich mind. acht Stunden Auslauf. Dauerhaft Zugang zu Stroh oder ähnlicher Einstreu
  • Bio: wie „Auslauf / Freiland“, zusätzlich müssen Anforderungen der EU-Ökoverordnung erfüllt sein

Welche Informationsrechte haben Verbraucher?

Informationen unter anderem zur Zusammensetzung, chemischen Zusatzstoffen oder Inhaltsstoffen von Lebensmitteln können sich Verbraucher grundsätzlich über die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einholen.

Auf Bundesebene können  hierzu das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kontaktiert werden. Auskünfte bis zu 250 Euro Verwaltungsaufwand sind dabei kostenfrei.

Über die gesetzlich geforderte Lebensmittel-Kennzeichnung hinaus und darüber, welche Hinweise zu Lebensmitteln existieren und was verpflichtend auf dem Lebensmitteletikett stehen muss, gibt auch die Verbraucherzentrale Auskunft.

Rechtsschutztipp 

  • Wenn Sie einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, ist es wichtig, dass Sie umfassend abgesichert sind. Im Falle eines Rechtsstreits hilft Ihnen der Rechtsschutz für Landwirte, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

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