07.11.2019

Selbstständig mit einem Weihnachtsmarktstand – Was ist zu beachten?

Ab Ende November öffnen die Weihnachtsmärkte und laden zum Verzehr von Glühwein, Christstollen und gebrannten Mandeln ein. Wer dort einen Stand betreibt, hat Aussicht auf eine finanziell lukrative Zeit. Doch welche Genehmigungen sind nötig, um einen Weihnachtsmarktstand aus der Taufe zu heben, mit welchen Kosten ist zu rechnen und wie meldet man einen Stand überhaupt an?

Stand auf dem Weihnachtsmarkt eröffnen: Ist ein Gewerbeschein erforderlich?

Ob für das Betreiben eines Weihnachtsmarktstandes ein Gewerbeschein erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige und nach außen erkennbare Tätigkeit, welche auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Wer regelmäßig auf Märkten Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, benötigt einen Gewerbeschein. Wer jedoch nur gelegentlich auf Weihnachtsmärkten kleine Stückzahlen verkauft, betreibt im rechtlichen Sinne kein Gewerbe – und benötigt demzufolge keinen Gewerbeschein.

Gewerbeschein, Reisegewerbe und Reisegewerbekarte

Grundsätzlich gilt jedoch: Wer mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt regelmäßig und selbstständig Einnahmen erzielen möchte, muss mindestens ein sogenanntes Reisegewerbe anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige, die bereits im Besitz eines Gewerbescheins sind. Gem. § 55 GewO betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:

• selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen wie handwerkliche Tätigkeiten anbietet oder Aufträge auf Leistungen annimmt oder

• selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Zusätzlich ist eine Erlaubnisurkunde in Form einer Reisegewerbekarte nötig. Diese wird vom örtlichen Gewerbeamt erteilt. Hinweis: Ist der Antragsteller durch Vorstrafen, mangelnde Zuverlässigkeit oder polizeiliche Maßnahmen in Erscheinung getreten, kann die Erteilung der Reisegewerbekarte verweigert werden. Unser Tipp: Im Falle einer Ablehnung des Antrages kann sich ein Widerspruch lohnen, um die Genehmigung zu erhalten. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung hilft Gewerbetreibenden bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.

Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt: Genehmigungspflichtige Dienstleistungen

Nahrungsmittel, Alkohol und Musik: Zusätzliche Genehmigungen notwendig Wer auf dem Weihnachtsmarkt frische (offene) Lebensmittel verkauft oder einen Imbissstand betreibt, muss zwingend die Teilnahme an einer Erstbelehrung i.S.d. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz nachweisen können. Diese kann beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt und absolviert werden.

Selbstständige, die auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein oder andere alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen mit dem zuständigen Ordnungsamt im Vorwege klären, ob der Alkoholausschank gestattet ist. Vorsicht gilt beim Abspielen von Musik. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Lieder an einem öffentlichen Veranstaltungsort ist kosten- und genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion angemeldet werden.

Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt: Wichtige Hinweise zu Kosten, Anmeldung und Versicherung

Kosten beachten

Die Inbetriebnahme eines Weihnachtsmarktstandes ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Wer vier Wochen lang mit Waren handeln möchte, benötigt ausreichend Lagerplatz, um die zu verkaufenden Waren vorrätig zu halten und den Stand täglich neu befüllen zu können. Auch beim Verkauf selbst hergestellter Produkte ist eine frühzeitige Investition in notwendige Rohmaterialien erforderlich.

Wer eine der einheitlichen Weihnachtsmarkthütten mieten möchte, zahlt nicht nur die Standpacht und Stromkosten, er muss sich in der Regel auch selbst um die Ausstattung sowie die Gestaltung der Präsentationsflächen kümmern. Regale, Dekorationsartikel und Lichterketten schaffen eine gute Atmosphäre – belasten jedoch den Geldbeutel. Hinweis: Standpacht und Stromkosten werden selbstverständlich auch dann fällig, wenn der Gewerbetreibende einen eigenen Stand aufbauen möchte. Die Stromkosten werden hierbei in der Regel direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.

Veranstalter recherchieren und Stand anmelden

Weihnachtsmärkte haben üblicherweise einen offiziellen Veranstalter. Das kann die Stadtverwaltung als auch ein externes Unternehmen sein, welches den Weihnachtsmarkt für die Stadt ausrichtet. Gewerbetreibende müssen ihren Stand rechtzeitig beim Veranstalter anmelden. Achtung: Veranstalter haben gem. § 70 Abs. 2 i.V.m. § 70 Abs. 3 GewO das Recht, den Teilnehmerkreis aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu beschränken. Eine Garantie auf eine erfolgreiche Anmeldung gibt es nicht – auch dann nicht, wenn alle erforderlichen Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht wurden.

Standversicherung abschließen

Weihnachtsmarktstände sind in der Regel nur mit einem kleinen Vorhängeschloss gesichert. Es besteht also die Gefahr von Diebstahl, Vandalismus und anderen Schäden. Viele Veranstalter fordern zudem per Vertrag, dass der Aussteller für verursachte Personen- und Sachschäden selbst haftet. Eine Betriebshaftpflichtversicherung hilft Gewerbetreibenden, das finanzielle Risiko zu beschränken.

Alles was Recht ist

Mann arbeitet mit Hund im Arm

Erfolgreich selbstständig machen ✓ Vorteile Selbstständigkeit ✓ Der ideale Ablaufplan ✓ Website-Check ✓ Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten ➤ Hier lesen

MEHR
Mann sitzt am Computer

Wer selbstständig ist, jedoch die meiste Zeit für denselben Arbeitgeber arbeitet, der zählt möglicherweise zu den arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Wann eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung vorliegt und welche Konsequenzen sie hat, ist hier zu lesen.

MEHR

Unsere Partnerkanzlei

Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.
 

Jetzt optimalen Tarif konfigurieren

Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin Unternehmer und möchte meine Firma absichern.
Mitarbeiterzahl: 0

Gesamtsumme mtl.-,--Tarif zusammenstellen