25.11.2019

Selbstständig als Musiker – Wo anmelden?

Castingshows und die Bekanntheit musikalischer Youtube-Stars wecken bei vielen Menschen den Traum, sich als Musiker selbstständig zu machen. Doch bevor die Karriere startet, steht zunächst die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt an. In welchen Fällen ein Gewerbeschein notwendig ist, wann selbstständige Musiker als Freiberufler gelten und welche Versicherungen für den Start in die Selbstständigkeit empfehlenswert sind, wird hier erläutert.

Freiberuflicher Musiker oder Musiker mit Gewerbe? Das sind die Unterschiede

Grundsätzlich gilt: Musiker müssen ihre selbstständige Tätigkeit bei den Behörden anmelden. Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Arten der Selbstständigkeit zu unterscheiden. Wer ein eigenes Tonstudio eröffnet oder ein Label gründet, der betreibt in der Regel ein Gewerbe. Als solches gilt jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit. Gem. § 14 GewO muss für diese Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbeschein beantragt werden.

Ausübende Musiker, beispielsweise Straßenmusiker oder Künstler, die auf verschiedenen Veranstaltungen spielen, benötigen üblicherweise keinen Gewerbeschein. Sie betreiben eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG und müssen ihre selbstständige Tätigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt anmelden. Auch Musiker, die nur für bestimmte Aufgaben im Rundfunk oder bei Schallplattenaufnahmen beauftragt werden, sowie Künstler, welche in einem Orchester ohne vertragliche Bindung aushelfen, gelten als Freiberufler (vgl. BFH v. 25.11.1971 – IV R 126/70, BstBI. II 1972, 212).

Was ist dem Freiberufler alles gestattet?

Im Gegensatz zu einem gewerbetreibenden Musiker unterliegt ein freiberuflicher Musiker bestimmten Einschränkungen in seiner Handlungsfreiheit. Zwar darf er selber Musik machen, und das sowohl live als auch im Studio, jedoch ist es Freiberuflern grundsätzlich nicht gestattet, Handel zu treiben.

Freiberufliche Musiker dürfen also zwar Tonträger aufnehmen und produzieren, diese jedoch nicht verkaufen. Für den Verkauf ist eine gewerbliche Zulassung erforderlich. Selbiges gilt für den Verkauf von Fanartikeln, den sogenannten Merchandising-Produkten. Jeglicher Verkauf von T-Shirts, Armbändern, Tellern oder ähnlichem gilt als gewerbliche Tätigkeit und muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.

Freiberuflichkeit: Die Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt kann persönlich oder per Brief erfolgen. Beim persönlichen Besuch ist die Vorlage des Personalausweises notwendig, wird die Anmeldung schriftlich vorgenommen, muss der Brief zwingend folgende Informationen beinhalten:

  • das Datum des Beginns der selbstständigen Tätigkeit
  • die Form der selbstständigen Tätigkeit
  • die persönliche Anschrift des Anmeldenden
  • die Unterschrift des Anmeldenden

 

Nach der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Wurde dieser vom Finanzamt geprüft, erhält der Anmeldende eine Bestätigung in Form einer Steuernummer und, wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, Informationen darüber, wie die Umsatzsteuer monatlich anzugeben ist.

Musiker: Selbstständig versichern ist Pflicht!

Die Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist eine Form der gesetzlichen Sozialversicherung und ermöglicht freischaffenden Musikern und anderen Künstlern den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die KSV selbst ist kein Leistungsträger, vielmehr ist sie für die Prüfung der Versicherungsanträge zuständig und zieht die Künstlersozialabgabe ein. Die eigentliche Krankenversicherung erfolgt bei einer gesetzlichen Krankenkasse eigener Wahl.

Hinweis: Über die KSV versicherte Musiker müssen lediglich die Hälfte der Beiträge aus eigener Tasche zahlen. Die andere Hälfte wird über einen Bundeszuschuss sowie die Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische Leistungen vermarkten.

Die private Grundfähigkeitsversicherung

Selbstständige Musiker haben in der Regel keine Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Viele BU-Versicherer lehnen die Anträge unter Hinweis auf ein zu hohes Risiko ab. Die Grundfähigkeitsversicherung, kurz GFV, ist eine interessante Alternative. Sie sichert den Verlust bestimmter, im Vertrag bezeichnete Grundfähigkeiten ab, welche für den gewerblichen Erfolg eines selbstständigen Musikers unabdingbar sind. Diese können sein:

  • Sehen
  • Sprechen/Singen
  • der Gebrauch der Hände
  • die Bewegungen der Arme

 

Eine Grundfähigkeitsversicherung greift, wenn eine oder mehrere dieser Fähigkeiten über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nicht ausgeführt werden können und zahlt dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente.

Die Rechtsschutzversicherung

Der Verlust von Equipment und Instrumenten durch Defekt oder Diebstahl kann für selbstständige Musiker schwere finanzielle Konsequenzen haben. Auch der Ausfall von Auftritten, nicht gezahlte Gagen sowie ein Rechtsstreit um Lizenzen führt schnell zu enormen Kosten. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, sollten selbstständige Musiker eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese steht im Fall der Fälle beratend zur Seite und hilft bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.

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