30.03.2023

Rentenbescheid: Informationen zu Beantragung, Prüfung & Widerspruch

Wer nach einem langen Berufsleben in den Ruhestand geht, möchte den neuen Lebensabschnitt wohlverdient genießen. Doch was, wenn der Rentenbescheid fehlerhaft ist? Was Betroffene in diesem Fall tun können, wie man einen Rentenbescheid richtig überprüft und welche Informationen der Bescheid beinhaltet, zeigt dieser Artikel.

Was ist der Rentenbescheid?

Wer eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, erhält einen schriftlichen Rentenbescheid. Dieses Dokument gibt Auskunft darüber, welche Rente der antragstellenden Person zusteht und wie sich diese errechnet.

Der Rentenbescheid informiert über:

  • Rentenart: Welche Rente erhält die antragstellende Person (z.B. Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Altersrente)?
  • Rentenhöhe: Wie hoch fallen die monatlichen Rentenzahlungen aus?
  • Rentenbeginn: Wann beginnt die Rentenzahlung?
  • Rentendauer: Wie lange wird die Rente gezahlt?
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Rentenzahlung berücksichtigt?
  • Versicherung: Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung

 

In diesem Zusammenhang: Wissenswertes über den Kauf von Rentenpunkten, um früher in Rente gehen.

Auch, wenn die beantragte Rente abgelehnt wird, erfolgt die Zustellung eines Rentenbescheides. In diesem Fall enthält das Schreiben Gründe, warum die Rente nicht bewilligt wird, etwa Formfehler, Lücken in der Renteneinzahlung oder medizinische Gründe, die entgegen dem Antrag keine Erwerbsunfähigkeit herbeiführen.

Rentenbescheid anfordern: So geht's

Eine Rente kann im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dabei werden die erforderlichen Informationen elektronisch aufgenommen und weitergeleitet.

Darüber hinaus kann der Rentenbescheid online angefordert werden. Hierfür stehen die Onlinedienste der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid?

In der Regel vergehen drei bis vier Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem man den Rentenbescheid beantragt hat. Ist der Antrag unvollständig, kann die Bearbeitung auch länger dauern. Sind vier Monate seit der Beantragung verstrichen, sollten sich Betroffene formlos an die Rentenversicherung wenden, im besten Fall schriftlich.

Rentenbescheid prüfen: Darauf gilt es zu achten

Es kommt regelmäßig vor, dass Rentenbescheide fehlerhaft sind. Das kann die Rentenhöhe, aber auch den Rentenbeginn oder die Beitragsnummern betreffen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Rentenbescheid nach Erhalt richtig zu lesen. Auch können Personen ihren Rentenbescheid von einem juristischen Beistand überprüfen lassen.

Checkliste: Aktuellen Rentenbescheid überprüfen

Von Bedeutung sind vor allem folgende Inhalte:

  • Wurde die richtige Rentenart angegeben?
  • Wurden die Beitragszeiten richtig und vollständig erfasst?
  • Wurden alle Schul- und Studienzeiten eingetragen?
  • Stimmen die im Versicherungsverlauf aufgelisteten Beiträge?
  • Wurde eine etwaige Elternschaft anerkannt?
  • Wurden die Kindererziehungszeiten korrekt vermerkt?
  • Fehlen Pflegezeiten für die Pflege von Angehörigen?
  • Liegen Zahlendreher oder andere Tippfehler vor?

Gründe für einen Widerspruch gegen Rentenbescheid

Der Widerspruch gegen einen zugestellten Rentenbescheid ist aus vielerlei Gründen möglich.

  • Beispielsweise dann, wenn die angegebene Rentenart falsch oder unvollständig ist.
  • Auch begründen fehlende bzw. falsche Beitragszeiten oder unvollständige Daten in Bezug auf Erziehungs- und Pflegezeiten einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid.
  • Besonders relevant ist der Widerspruch bei einem abgelehnten Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall wird die Rentenversicherung einen Gutachter einschalten, um den Bescheid noch einmal zu überprüfen.

 

Rentenbescheid: Widerspruch richtig einlegen

Der Widerspruch gegen einen Rentenbescheid ist kostenlos und formlos möglich. Es genügt ein einfaches Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung. Damit dieser gute Erfolgsaussichten hat, sollte er umfassend begründet werden. Dazu gehört, etwaige Fehlberechnungen oder -einschätzungen aufzuzeigen. Darüber hinaus können Informationen, die bei der Antragstellung fehlten, zur Begründung des Widerspruches nachgereicht werden.

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Rentenbescheides bei der Rentenversicherung eingehen. Um die Frist zu wahren, reicht es zunächst aus, den Widerspruch ohne Begründung einzureichen. Für die anschließende, detaillierte Begründung und die Übermittlung relevanter Unterlagen setzt die Deutsche Rentenversicherung Betroffenen eine Frist von 2 Wochen.

Wichtig: Fehlt im Rentenbescheid ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht, haben Versicherte ein Jahr lang Zeit, um dem Rentenbescheid zu widersprechen.

Wird der Widerspruch anerkannt, erhalten Betroffene rückwirkend eine Nachzahlung der Rente – für einen Zeitraum von maximal vier Jahren. In unserem Blog gibt es weitere Informationen zur Rentennachzahlung und in welchen Fällen sie sich lohnt.

Bei einer Ablehnung des Widerspruchs bleibt nur noch eine Klage beim zuständigen Sozialgericht. Diese muss binnen 1 Monats nach Zustellung des Widerspruchbescheids eingereicht werden. Die ALLRECHT Privat-Rechtsschutzversicherung hilft Betroffenen, berechtigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Rechtsschutztipp 

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