22.10.2020

Rechtsschutz für Handwerksbetriebe – Berufsrisiken absichern

Als Selbstständige kommen Handwerker tagtäglich mit den unterschiedlichsten Vorschriften und Gesetzen in Berührung. Ein Verstoß gegen geltendes Recht kann nicht nur zu persönlichen Sanktionen, sondern auch zu hohen Kosten für das Unternehmen führen. Eine Rechtsschutzversicherung steht im Falle der Fälle zur Seite und übernimmt die Schadensregulierung. Doch wen schützt eine solche Versicherung und welche Kosten werden im Detail übernommen? Dieser Artikel fasst alles Wissenswerte rund um das Thema „Rechtsschutz für Handwerksbetriebe“ zusammen.

Versicherung fürs Handwerk: Wen schützt eine Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe?

Eine Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe schützt den Unternehmer bzw. dessen Betrieb als Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen der vereinbarten allgemeinen Rechtsschutzbedingungen..

Risiken im Handwerk und welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung übernimmt

Konflikte, die das Arbeitsrecht betreffen, schlagen regelmäßig mit hohen Rechnungen zu Buche. Klagt ein Mitarbeiter beispielsweise vor dem Arbeitsgericht, kommen insbesondere bei Kündigungsschutzklagen schnell Prozesskosten von über 1500 Euro zusammen. Wichtig: In der ersten Instanz zahlt jede Partei ihre Kosten selbst. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebeschließt diese finanzielle Lücke und deckt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht, ab.

Neben Arbeitsstreitigkeiten sehen sich Handwerksbetriebe regelmäßig auch mit Kosten für Verkehrsdelikte konfrontiert. Beispielsweise dann, wenn geblitzt wurde. Bei Unfällen ist ein Sachverständigengutachten notwendig, dessen Kosten sich auf bis zu 3.000 Euro belaufen können. Eine Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsbeistandes, sondern auch die Kosten, die für Zeugen und Sachverständige, welche das Gericht heranzieht, anfallen.

Streitigkeiten wegen verursachter Beschädigung der Arbeitsausstattung auf der Baustelle durch Dritte treffen Handwerkbetriebe ebenfalls regelmäßig. Es müssen Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger durchgesetzt werden: Nach einer Sachbeschädigung, beispielsweise an einer Arbeitsmaschine, müssen die Reparaturkosten, die Wiederherstellungskosten und die Kosten der Betriebsunterbrechung gegen den Verursacher durchgesetzt werden. Hier hilft die ALLRECHT mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz.

Sonderfall Vertragsrechtsschutz

Viele Handwerksbetriebe sind davon betroffen: Der Auftraggeber kommt aufgrund angeblicher Mängel seiner Zahlungspflicht nicht nach. Verlegt ein Handwerksbetrieb beispielsweise einen neuen Boden und verweigert der Kunde die Zahlung wegen vermeintlicher Mängel an den Fußleisten, übernimmt ein Vertrags-Rechtsschutz die anfallenden Kosten für einen Mahnbescheid sowie die Kosten für eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung.

Soll die Rechtsschutzversicherung auch solche vertraglichen Streitigkeiten wie Werklohnforderungen oder Gewährleistungsfragen umfassen, ist Sorgfalt geboten. Denn: Bei einigen Versicherungen ist der Vertragsrechtsschutz kein automatischer Bestandteil der Rechtsschutzversicherung. Dieser muss ausdrücklich mit dem Versicherungsanbieter vereinbart werden.

Rechtsschutz für Handwerker: Wartezeiten beachten

Bei Neuverträgen greift der Versicherungsschutz häufig erst nach einer festgelegten Zeitspanne zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem ersten Tag, ab dem der Versicherungsnehmer – also der Handwerksbetrieb – die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann. Diese als Wartezeit bezeichnete Zeitspanne beträgt üblicherweise 3 Monate. Rechtsschutzfälle, die vorher eintreten, sind in diesen Fällen nicht versichert.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Handwerker?

Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe variieren je nach Ausstattung der Police und der Höhe des Selbstbehalts. Ein Unternehmen mit drei Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von ca. 120.000 Euro muss im Schnitt mit einer Jahresprämie zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Unser Tipp: Für viele Betriebe ist es von Vorteil, ein Komplettpaket mit höherer Selbstbeteiligung abzuschließen, um im Fall der Fälle einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Checkliste: Rechtsschutz für Selbstständige

  • Auswahl überprüfen: Die Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe deckt umfänglich Rechtsrisiken rund um das Unternehmen ab und enthält zudem einen Vertragsrechtsschutz
  • Schutz festlegen: Die kombinierbaren Bausteine erstrecken sich vom Rechtsschutz für den Betrieb über Rechtsschutzbereiche für Arbeitgeber, für den Straßenverkehrsbereich, für die gewerblichen Immobilien, für Versicherungsverträge, für vorsätzliche Vergehen bis hin zum Zusatzprodukt für Firmen-Verträge z. B. Kauf- und Werkverträge.
  • Ausschlüsse beachten: Streitigkeiten aus dem gewerblichen Handel mit Kfz sind bei einigen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ähnliches gilt bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen im Straßenverkehr.
  • Leistung: Die Versicherung übernimmt nicht nur anfallende Prozesskosten, sondern auch die Kosten für einen Anwalt sowie den Anwalt der Gegenseite, sofern ein Gerichtsprozess verloren wurde.
  • Deckungssumme: Die Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den eine Versicherung im Schadenfall erstattet. Überschreitet ein Schaden die vertraglich vereinbarte Deckungssumme, muss der Versicherungsnehmer die Differenz selbst begleichen.
  • Selbstbehalt: Als Selbstbehalt wird der Anteil bezeichnet, welchen ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Üblich sind Selbstbehalte zwischen 150 und 500 Euro. Einige Versicherungsanbieter erlassen den Selbstbehalt im Schadensfall, sofern der Vertrag über mehrere Jahre hinweg schadenfrei lief.
  • Besonders günstige Konditionen für das Handwerk checken: Zum Beispiel auf der Homepage der Versorgungswerke.

Rechtsschutztipp 

  • Als Selbstständiger und Unternehmer sind Sie in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Im Falle eines Rechtsstreits hilft Ihnen der umfangreiche Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Für Handwerksbetriebe bietet die Marke ALLRECHT mit dem Firmen-Vertrags-Rechtsschutz eine maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

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