15.02.2024

Grundstück einfrieden: Was muss beachtet werden?

Streitigkeiten am und um den Gartenzaun bringen regelmäßig Unfrieden in nachbarschaftliche Verhältnisse. Vor allem, wenn man sich nicht über Art, Höhe und Gestaltung von Zaun, Mauer und Co. einigen kann. Da hilft es zu wissen, wie das sensible Thema gesetzlich geregelt ist. Alle wichtigen Informationen und Pflichten zum Thema „Einfriedung“ fasst dieser Artikel zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine bundesweite Einfriedungspflicht existiert in Deutschland nicht.
  • Die Einfriedung eines Grundstücks ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig.
  • Einfriedungen müssen in vielen Bundesländern "ortsüblich" gestaltet sein.
  • Instandhaltung und Reparaturen sind von den Eigentümern des Grundstücks durchzuführen.

 

Was versteht man unter Einfriedung?

Der Begriff „Einfriedung“ bezeichnet eine Anlage auf oder an einer Grundstücksgrenze, die das Grundstück nach außen abgrenzt. Dies kann beispielsweise ein Zaun oder eine Hecke sein.

Einfriedungen erfüllen – je nach Beschaffenheit – verschiedene Zwecke. Sie können beispielsweise dazu dienen, Unbefugten den Zutritt zum Grundstück zu verwehren, Haustiere in ihrem Bewegungsradius einzugrenzen oder verkehrsbedingte Einflüsse zu minimieren. Darüber hinaus werden Einfriedungen als Sichtschutz genutzt.

Es wird zwischen verschiedenen Arten der Einfriedung unterschieden:

  • tote Einfriedung: Mauern, Zäune, Schranken, Erdwälle
  • lebende Einfriedung: Hecken, Sträucher, Bäume
  • geschlossene Einfriedung: bietet Sichtschutz, zum Beispiel in Form einer Mauer
  • offene Einfriedung: ist im Gegensatz zur geschlossenen Einfriedung lichtdurchlässig (z.B. ein Zaun, der aus Holzlatten mit entsprechenden Abständen besteht)

Gibt es eine Einfriedungspflicht?

Die Einfriedung ist in den jeweiligen Bau- und Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Entsprechend existiert keine bundesweite Einfriedungspflicht. Allerdings besteht eine konkrete Einfriedungspflicht in folgenden Bundesländern:

  • Berlin und Brandenburg
  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Grundstück einzäunen: Ist eine Genehmigung erforderlich?

Ob für die Einfriedung eine Genehmigung notwendig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Üblicherweise wird für eine Einfriedung keine Genehmigung benötigt. Allerdings muss die Einfriedung den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Sie darf beispielsweise weder zu hoch sein noch die Straßensicht behindern. Eine Abstimmung mit der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde ist daher empfehlenswert.

Wissenswert: Welche Strafen drohen beim Bauen ohne Baugenehmigung?

Was gilt für die optische Gestaltung?

Grundsätzlich ermöglicht der § 903 BGB Grundstücksbesitzenden die Einfriedung ihres Grundstücks, sofern dieser Einfriedung „nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen“.

Einfriedungen müssen den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Das bedeutet zum einen, dass die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden müssen, zum anderen verlangen viele Bundesländer, dass eine Einfriedung „ortsüblich“ ist. Sie muss sich hinsichtlich Höhe, Material und Farbe in das Gesamtbild der jeweiligen Nachbarschaft einfügen und den Gebietscharakter nicht verletzen . Wer also in einer Umgebung wohnt, in der ausschließlich kleine Hecken stehen, sollte auf den Bau einer massiven, hohen Steinmauer besser verzichten.

Ortsübliche Orientierungswerte sind:

  • Zäune, Mauern und Hecken als symbolische Grundstücksgrenze zwischen 40 und 90 cm Höhe
  • Zäune, Mauern und Hecken als Sichtschutz zwischen 170 cm und 190 cm Höhe

Hinweis: Zwar dürfen Einfriedungen grundsätzlich als Sichtschutz dienen, allerdings haben Nebenanwohnende gleichzeitig ein Recht auf Lichteinfall und Luftzirkulation. Ist eine Einfriedung zu hoch bzw. zu dicht, kann es zu nachbarschaftlichen Konflikten kommen.

Darf man einen Zaun auf einer Grundstücksgrenze setzen?

Ob eine Einfriedung direkt auf eine Grundstücksgrenze gesetzt werden darf, ist von den Umständen im Einzelfall abhängig. Je nach örtlichen Gegebenheiten kommen entweder das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht oder das Nachbarrecht zur Geltung.

Als grobe Orientierung gilt: In vielen Bundesländern ist die Einfriedung direkt auf der Grundstücksgrenze nicht untersagt. Allerdings ist es im Sinne eines guten Zusammenlebens empfehlenswert, sich in den Vorwegen mit den Nebenanwohnenden abzustimmen.

Mehr Informationen zum Thema liefert unser Artikel über die Grenzbebauung.

Grundstücksgrenze: Zaun falsch gesetzt – was nun?

Wurde ein Zaun an der Grundstücksgrenze falsch gesetzt, gilt es, folgendes zu klären:

  • Wo genau verläuft die Grundstücksgrenze?
  • Wie groß ist die Abweichung?
  • Wann wurde der Zaun gebaut?

 

Einfriedungen, die über viele Jahre geduldet oder sogar schriftlich genehmigt wurden, genießen einen Bestandsschutz. Sie müssen nicht entfernt werden. Anders sieht es aus, wenn der Nebenanwohnende einen Beseitigungsanspruch geltend macht. Beispielsweise, weil der Zaun zu weit auf seinem Grundstück steht. Ein solcher Anspruch kann zur Folge haben, dass die errichtete Einfriedung entfernt werden muss.

Derartige Fälle sind sehr komplex und können häufig nur mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Der ALLRECHT Vermieter-Rechtsschutz stellt Vermietenden einen kompetenten Rechtsbeistand zur Seite.

Grundstück einzäunen: Wer trägt die Kosten?

Auch hier unterscheiden sich die Bundesländer in ihren Regelungen. In Fällen einer gemeinsamen Einfriedung sind Nebenanwohnende üblicherweise angehalten, sich die Kosten für die Einfriedung zu teilen.

Besondere Regelungen existieren in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. In diesen Bundesländern muss derjenige für die Kosten aufkommen, dessen Grundstück von der Straße aus gesehen links liegt.

Einfriedung eines Grundstücks: Wer muss Instandhaltung und Reparaturen übernehmen?

Für die Instandhaltung sowie die Reparatur einer Einfriedung ist die das Grundstück besitzende Person zuständig. Sie muss dafür sorgen, dass Zaun, Mauer oder Hecke in einem ordnungsgemäßen Zustand bleiben und Schäden umgehend beseitigt werden. Steht eine Einfriedung auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken, können beide die Grundstücke besitzenden Personen diese Verantwortung übernehmen.

Rechtsschutztipp 

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