24.10.2024
Grabauflösung: Alles zu Ablauf und Kosten
Ein Grab ist für Hinterbliebene ein wichtiger Ort der Erinnerung. Doch mit Ablauf der Ruhezeit läuft das Nutzungsrecht für eine Grabstätte ab – und das Grab muss aufgelöst werden. Wie genau eine Grabauflösung abläuft, wer die Kosten trägt und in welchen Fällen auch eine vorzeitige Grabauflösung möglich ist, fasst dieser Artikel zusammen.
Ruhezeiten beachten: Ab wie viel Jahren kann man ein Grab auflösen?
Bei einer Grabauflösung sind die sogenannten Ruhefristen zu beachten. Dieser Begriff bezeichnet den Zeitraum, in welchem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf.
Ruhefristen sind vorgeschrieben, damit sich Sarg oder Urne mit den sterblichen Überresten in der Erde vollständig zersetzen können. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt unter anderem von der Bodenbeschaffenheit ab. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Ruhezeiten von Friedhof zu Friedhof.
In Deutschland ist eine Grabauflösung in der Regel nach Ablauf folgender Fristen möglich:
- Erdgrab mit Sarg: zwischen 20 und 30 Jahre
- Erdgrab mit Urne: zwischen 10 und 20 Jahre
- Erdgrab bei stark lehmhaltigen Böden: bis zu 40 Jahre
Nach Ablauf der Ruhezeit muss ein Grab jedoch nicht aufgelöst werden. Angehörige können die Grabnutzungsrechte kostenpflichtig verlängern, sofern sie den Ort des Gedenkens noch länger bewahren möchten.
Sonderfall: Grabauflösung bei jüdischen Gräbern
Anders als bei christlichen Grabstätten ist eine Grabauflösung bei jüdischen Gräbern verboten. Diese werden weder aufgelöst, noch wird der auf dem Grab befindliche Grabstein entfernt. Stattdessen werden jüdische Verstorbene übereinander beerdigt.
Checkliste: Was ist bei einer Grabauflösung zu tun?
Entscheiden sich Hinterbliebene für eine Grabauflösung, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Entfernen von Pflanzen, Dekoration und Schmuck
- Entfernen der Einfassung, sofern vorhanden
- Entfernen des Grabsteins
- Einebnung des Grabes durch Friedhofsgärtnerei
Kann man ein Grab vorzeitig auflösen?
Eine Grabauflösung vor Ablauf der Ruhezeit ist in Deutschland nicht vorgesehen. Zum einen soll die Totenruhe nicht verkürzt und gestört werden, zum anderen soll Angehörigen ausreichend Zeit zum Trauen eingeräumt werden.
In Einzelfällen können Angehörige bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt eine vorzeitige Grabauflösung beantragen. Hierfür muss ein wichtiger Grund gegeben sein. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn niemand die Grabpflege betreiben kann. Die Kosten für eine vorzeitige Grabauflösung tragen die Hinterbliebenen. Verweigern diese die Kostenübernahme, sind die Erben zur Zahlung verpflichtet.
Wichtig zu wissen: Eine vorzeitige Grabauflösung ist frühestens 2 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit möglich.
Kann man eine Grabauflösung verhindern bzw. aufschieben?
Möchten Angehörige eine Grabauflösung verhindern, können sie die Nutzungsrechte bereits vor Ablauf der Ruhezeit verlängern. Bei einem Wahlgrab ist dies beliebig oft möglich, bei Reihengräbern jedoch nur in Ausnahmefällen. Die jeweiligen Voraussetzungen sind der Friedhofsordnung zu entnehmen.
Auch eine Umbettung der verstorbenen Person ist denkbar. Diese kommt beispielsweise in Betracht, wenn ein Einzelgrab in ein Familiengrab umgebettet werden soll. Für eine Umbettung sind entsprechende Anträge beim Gesundheitsamt und bei der zuständigen Friedhofsverwaltung zu stellen.
Wie läuft eine Grabauflösung ab?
Vor Ablauf der Ruhezeit erhalten Hinterbliebene eine Benachrichtigung von der zuständigen Trägerschaft. Beispielsweise von der Kirche oder der Gemeinde. Im Anschluss können die Hinterbliebenen entscheiden, ob sie ihre Nutzungsrechte verlängern oder das Grab auflösen möchten.
Soll das Grab aufgelöst werden, ist kein Kündigungsschreiben erforderlich. Die Frist endet nach Ablauf der Ruhezeit automatisch.
Wer trägt die Kosten für eine Grabauflösung?
Die Kosten für eine Grabauflösung sind von den Angehörigen bzw. Hinterbliebenen zu tragen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der Größe sowie dem Fundament der Grabstätte ab. Die Entfernung des Grabsteins kostet – je nach Arbeitsaufwand – zwischen 150 und 400 Euro, die Entsorgung schlägt mit rund 100 Euro zu Buche.
Sollen Pflanzen, Dekoration und Schmuck von Fachkräften entfernt werden, kommen weitere Kosten hinzu. Wird die Grabauflösung vollständig von der zuständigen Friedhofsverwaltung durchgeführt, ist mit Gesamtkosten in Höhe von rund 800 Euro zu rechnen.
Zum Weiterlesen: Wer muss die Bestattungskosten übernehmen?
Alles was Recht ist
Unsere Partnerkanzlei
Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.