20.04.2020

Bergrettung bei Skiunfall – Wer zahlt den Helikopter Transport?

Winterzeit und Schneefall bedeuten für viele, endlich die Gelegenheit zum Skifahren wieder nutzen zu können. Doch der beliebte Wintersport birgt neben einem großen Spaßfaktor auch Gefahren: So gab es in der Saison 2018/2019 etwa 44.000 bis 46.000 verletzte deutsche Skifahrerinnen und Skifahrern, die eine ärztliche Behandlung benötigten. Dabei wurden laut der Erhebung der Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) über 17% aller Verletzungen durch Kollisionen (mit)verursacht.

Was tun bei einem Skiunfall?

Wer Zeuge eines Skiunfalls wird, oder einen Sturz auf der Skipiste mit verschuldet hat, sollte zunächst versuchen, einen „kühlen Kopf“ zu bewahren, nicht in Panik zu geraten und auf gar keinen Fall einfach weiter zu fahren, denn: Jeder Skifahrer ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Das geben die sogenannten FIS-Pistenregeln vor, die vom Internationalen Ski-Verband FIS für Skifahrer und Snowboarder aufgestellt wurden und als maßgebliche Verhaltensregeln gelten, um Unfälle auf Skipisten zu vermeiden.

Unfallstelle markieren und Verletzte absichern

Um Folgeunfälle durch heranfahrende Ski- oder Snowboardfahrer zu verhindern, sollte die Unfallstelle zunächst abgesichert werden: Skier und Skistöcke leisten hierzu gute Dienste. Sie sollten in Kreuzform hangaufwärts oberhalb der Unfallstelle in den Schnee gesteckt werden, um Verletzte abzusichern und andere Wintersportler auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.

Info: Heranfahrende Skifahrer können bei der Absicherung der Unfallstelle Hilfe leisten und sofern notwendig parallel einen Notruf absetzen.

Bergrettung anrufen oder Erste Hilfe leisten?

Sind Skifahrer allein mit dem Verletzten, sollten diese vor der Kontaktaufnahme mit der Bergrettung zunächst Maßnahmen zur Ersten Hilfe ergreifen: Lebenszeichen und Atmung sollten als erstes kontrolliert werden. Atmet die Person, sollte diese wenn möglich in eine stabile Seitenlage gebracht werden, danach sollte der Notruf abgesetzt werden. Atmet die Person nicht, sollte zuerst ein Notruf erfolgen und dann bzw. parallel dazu sind Wiederbelebungsmaßnahmen nach der Faustregel 30:2 zu ergreifen.

Tipp: Ist der Unfall in der Nähe einer Berg- oder Liftstation passiert, können hinzugekommene helfende Skifahrer die dortigen Mitarbeiter informieren und hier Hilfe holen. Diese können gegebenenfalls Unfallopfer selbst mit einem Rettungsschlitten (Akia) ins Tal oder zur nächsten Liftstation transportieren.

Wie ist die Nummer der Bergrettung und wie den Unfallort auf der Piste beschreiben?

Die Telefonnummer der Bergrettung ist je nach Destination unterschiedlich. Über die nationalen Alpin-Notrufnummern  - beispielsweise in Österreich die 140, in der Schweiz die 144 - kann die Bergrettung kontaktiert werden. Haben Skifahrer diese Nummer gerade nicht parat, kann alternativ immer die 112, der in Europa geltende Euronotruf, gewählt werden. Dieser funktioniert im Übrigen auch, wenn das Handyguthaben leer ist. Für Notrufe dienen die sogenannten W-Fragen als Orientierung:

  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Warten auf Rückfragen!

 

Info: Sollte der Handy-Akku leer sein oder Skifahrer ohne Telefon unterwegs sein, kann ein alpines Notsignal abgesetzt werden.

Auf der schneeweißen Piste dienen als Orientierungspunkte für die Standortbeschreibung an den Rettungsdienst die Pistennummer, auf der gefahren wird, oder der Name der Liftstation, die zuletzt passiert wurde. Nachdem der Notruf abgesetzt wurde, gilt es, auf die Rettungskräfte zu warten. Der Verletzte sollte am Unfallort verbleiben, es sei denn, derjenige kann sich selbstständig bewegen. In diesem Fall können sich Verunfallter und Helfer an den Rand der Piste begeben.

Übrigens: Wer einem Verunfallten nicht zur Hilfe kommt oder nach einem Skiunfall einfach weiterfährt, kann sich strafbar machen.

Skiunfall im Ausland – Wer übernimmt die Kosten?

Wer im Skiurlaub auf der Skipiste im Ausland verunglückt und mit dem Hubschrauber von der Piste transportiert werden muss, sollte sich darauf einstellen, Kosten für den Abtransport ganz oder teilweise selbst tragen zu müssen, denn: Die Krankenkassen zahlen nicht zwingend alle Kosten, die bei einem Hubschrauber-Einsatz entstehen können.

Hubschrauber-Transport: Bergung oder Rettung?

Medizinisch notwendige Hubschrauber-Einsätze zum Abtransport von der Skipiste, die z.B. der Schwere der Verletzung geschuldet sind, werden als Rettung bezeichnet. Die Kosten, die hierfür entstehen, werden von der Krankenkasse insoweit übernommen, wie sie zur Kassenleistung des jeweiligen Urlaubslandes gehören – ansonsten nicht.

Erfolgt der Hubschrauber Einsatz jedoch nur, um leicht Verletzte aus einem schwer oder nicht anders als mit dem Hubschrauber erreichbaren Gebiet zu holen, handelt es sich um eine Maßnahme der Bergung.  Diese werden von der Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung oder eine private Unfallversicherung können das finanzielle Risiko minimieren und für die Kosten eines Ab- oder Rücktransportes einspringen.

Wer zahlt bei Helikopter Transport ins Krankenhaus in Deutschland?

Auch bei einem Skiunfall innerhalb von Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine Rettung, also für einen medizinisch notwendigen Krankentransport. Da in Deutschland jedoch der Transport mit dem Rettungshubschrauber als Leistung inkludiert ist, sofern ein sogenannter  krankenbehandlungsbedürftiger Hintergrund vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Kosten.

Rechtsschutztipp 

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