19.03.2018 – zuletzt aktualisiert am: 13.07.2022

Unfall mit dem Firmenwagen: Was passiert, wenn’s kracht?

Personen, die beruflich viel unterwegs sind, wird häufig ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Gerade für Personen, die viel im Außendienst tätig sind, ist so ein Fahrzeug im Arbeitsalltag unverzichtbar. Hier gibt es allerdings einige Fallstricke zu beachten. Vor allem, wenn es um Privatfahrten mit dem Dienstwagen oder einen möglichen Unfall geht.

Privatnutzung vom Firmenwagen – was ist erlaubt?

Ob man den Firmenwagen privat nutzen darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zu treffen und sich strikt daran zu halten. Wenn das Unternehmen darin beispielsweise festlegt, dass das Auto nicht privat genutzt werden darf, schließt das auch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aus.

Ist die Privatnutzung vom Firmenwagen dagegen erlaubt, sollten am besten alle Details hierzu festgeschrieben werden: Darf nur die angestellte Person selbst am Steuer sitzen oder dürfen auch Dritte, zum Beispiel Eheleute, mit dem Firmenwagen fahren? Was ist mit Urlaubsreisen ins Ausland? Wer wählt das Fahrzeug aus? Gibt es eine Preisgrenze?

Zusätzlich gibt es bei privater Nutzung auch steuerliche Themen zu berücksichtigen. In diesem Beitrag wird alles zu Privatfahrten mit dem Firmenwagen erklärt.

Rückgabe des Firmenwagens – wer zahlt für Schäden?

Sobald die angestellte Person das Unternehmen verlässt, muss natürlich auch der Firmenwagen zurückgeben werden. Die Reparatur von dann festgestellten Schäden, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind, zahlt in diesem Fall das arbeitgebende Unternehmen. Hat dagegen die angestellte Person die Schäden selbst verursacht, müssen die Kosten von dieser übernommen werden.

Unfall mit dem Dienstwagen – das gilt es zu beachten

Die Wahrscheinlichkeit, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist bei Personen, die viel mit dem Auto unterwegs sind, schon rein statistisch höher – auch wenn sie erfahrungsgemäß besonders routiniert sind. Aber kritische Situationen können ja auch von anderen Verkehrsteilnehmenden verursacht werden. Die wichtigsten Fragen zum Unfall mit dem Firmenwagen im Überblick:

Wer für einen Unfallschaden aufkommen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem davon, wer den Unfall verursacht hat und ob die fahrende Person dienstlich oder privat mit dem Firmenwagen unterwegs war:

Grundsätzlich kommt die KFZ-Versicherung des arbeitgebenden Unternehmens für Unfallschäden auf. Bei Unfällen während Privatfahrten kann die angestellte Person zu einer Selbstbeteiligung herangezogen werden, falls dies vereinbart wurde.

Übrigens: Zum entstandenen Schaden gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern eventuell auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld der Personen im Firmenwagen und in anderen Fahrzeugen, die im Unfall verwickelt sind!

Wurde der Unfall allerdings selbst verursacht, kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an, inwieweit der entstandene Schaden selbst gezahlt werden muss. Hier kann es sein, dass der Schaden komplett oder teilweise bzw. in Höhe der mit dem Unternehmen vereinbarten Selbstbeteiligung gezahlt werden muss.

Fahrlässiges Verhalten wäre beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren oder – und das gilt als grob fahrlässig – Alkohol am Steuer.

Kommt eine ebenfalls im Unternehmen beschäftigte Person zu Schaden und es handelt sich um eine Dienstfahrt, so gilt das Ganze als Arbeitsunfall und die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt – ganz egal, wer den Unfall verursacht hat.

Wird beim Unfall beispielsweise ein privates Notebook der mitfahrenden Person beschädigt, kommt die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person zum Tragen.

Firmenwagen-Versicherung: Das gilt es zu beachten

Versicherungsnehmer ist in jedem Fall das arbeitgebende Unternehmen, ganz unabhängig davon, ob die angestellte Person den Wagen auch privat nutzen darf oder nicht. Deshalb trägt es auch die Kosten, von KFZ-Steuer bis Inspektion und natürlich Versicherung.

Gewerbliche KFZ-Versicherungen sollten „wasserdicht“ sein und am besten folgende Elemente enthalten:

  • Teil- bzw. Vollkaskoversicherung
    Wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, wird in der Regel die Variante Vollkasko gewählt.
  • Fahrerunfallversicherung
    Sie kommt zum Tragen, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht hat und dabei selbst zu Schaden kommt.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
    Wenn es nach einem Unfall zum Rechtsstreit kommt, ist eine solche Versicherung extrem hilfreich.

Verkehrsrechtsschutzversicherung für Firmenwägen

Gerade für Unternehmen ist es wichtig, genau zu beachten, was alles von der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Leistungsbausteine wie z. B. Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Über diese Bausteine sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen oder Verkehrsunfällen abgesichert, solange es sich nicht um Vorsatzdelikte handelt.

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