17.09.2020

Patientenrechte im Krankenhaus

Die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen der deutschen Gesundheitspolitik. Das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz bündelt dabei alle Rechte, die in einem Behandlungsverhältnis entstehen. Doch welche sind dies genau? Wozu sind Ärzte und medizinisches Personal verpflichtet und wie können Patienten ihre Rechte durchsetzen? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

Was versteht man unter Patientenrechten?

Der Begriff „Patientenrechte“ bezeichnet die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, welche ihnen in einem Behandlungsverhältnis zustehen. Patientenrechte gelten sowohl gegenüber einer Ärztin oder einem Arzt, als auch in jedem anderen Behandlungsverhältnis – beispielsweise gegenüber Heilpraktikern und Psychotherapeuten. Zu den Patientenrechten gehören unter anderem:

  • das Recht auf Information und Aufklärung
  • das Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen
  • das Recht auf Selbstbestimmung, welches besagt, dass eine medizinische Maßnahme nur nach vorheriger Einwilligung des Patienten erfolgen darf

 

Zudem stehen Patienten sogenannte Kollektivrechte zu. Dazu zählt z.B. das Recht, sich über eine Interessenvertretung beraten zu lassen und bei etwaigen Behandlungsfehlern Beschwerde einzureichen.

Welche Rechte sind im Patientenrechtegesetz festgehalten?

Um die in vielen Gesetzen verstreuten Rechte für Patientinnen und Patienten zusammenzufassen, wurde im Jahr 2013 das Patientenrechtegesetz eingeführt. Es beinhaltet beispielsweise das Recht auf eine freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie das Recht auf eine umfassende und verständliche Aufklärung durch den behandelnden Arzt. Wer sich unsicher in Bezug auf eine geplante Behandlung ist, hat zudem das Recht, sich eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einzuholen.

Auch die Rechte bei Behandlungsfehlern sind Teil des Patientenrechtegesetzes. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, Behandlungsfehler zu dokumentieren, auszuwerten und dem Patienten umgehend mitzuteilen. Das Verfahren bei Behandlungsfehlern wurde zusätzlich zugunsten der Patienten vereinfacht – Länder sowie die ärztliche Selbstverwaltung sind aufgefordert, etwaige Schlichtungsverfahren zu vereinheitlichen.

Ein weiteres Patientenrecht stellt die sogenannte Patientenverfügung dar. Sie ist dann von Bedeutung, wenn der Patient aufgrund einer schwerwiegenden Krankheitssituation nicht (mehr) in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen. In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche Behandlungen in einer bestimmten Situation erfolgen sollen – und welche nicht. Mit dem Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet die ALLRECHT ihren Kunden die Möglichkeit zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Patientenrechte im Krankenhaus: Besteht ein Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten?

Laut einer aktuellen Statistik waren im Jahr 2019 rund 73 Prozent aller Deutschen über die gesetzlichen Krankenkassen versichert. Kassenpatienten müssen für eine Behandlung im Krankenhaus – mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen – nichts bezahlen. Die Bezahlung der Ärzte erfolgt durch die Krankenkassen. Dieser Geldtransfer begründet ein Behandlungsverhältnis, durch welches wiederum die Patientenrechte in Kraft treten.

Auch bei Privatpatienten entsteht ein Behandlungsverhältnis. Zwar zahlen diese das Ärztehonorar direkt an den Arzt, sie erhalten das Geld jedoch anschließend von ihrer privaten Krankenversicherung zurück.

Das in beiden Fällen existente Behandlungsverhältnis räumt gesetzlich und privat Versicherten dieselben Patientenrechte ein. Ein Unterschied besteht lediglich in den sogenannten Zusatzleistungen, von denen ausschließlich Privatpatienten profitieren. Sie können sich frei aussuchen, von welchem Arzt und in welchem Krankenhaus sie behandelt werden wollen. Zudem haben Privatpatienten bei einem Krankenhausaufenthalt die Wahl zwischen einem Doppel- oder Einbettzimmer, während gesetzliche Versicherte in der Regel in einem Drei- oder Vierbettzimmer untergebracht werden.

Wie können Patienten ihre Rechte durchsetzen?

Halten sich Ärzte oder behandelndes Personal nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Patientenrechte, sollten sich Betroffene Hilfe von außerhalb holen. Patientenberatungsstellen bieten eine ausführliche Beratung, Medizinrechtsanwälte sowie Ärztekammern und Krankenkassen helfen Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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