23.07.2018 – zuletzt aktualisiert am: 09.12.2021

Gesetzliche Pausenzeiten: Das gilt für die Pausenregelung

Jeder geht mit Pausen während der Arbeitszeit anders um. Einige powern acht Stunden durch und verspeisen nebenbei ihr mitgebrachtes Brötchen, andere gönnen sich alle paar Stunden eine Pausenzeit. Wiederum andere machen gar keine Pause bei der Arbeit und gehen dafür früher. Aber ist das eigentlich rechtens? Oder schreibt die gesetzliche Pausenzeit etwas anderes vor? Ab wann muss man Pause machen? Dieser Artikel erläutert die Regelungen für gesetzliche Pausenzeiten.

Gesetzliche Pausenzeiten: Das sagt das Gesetz

Gesetzliche Pausenzeiten und -regelungen gibt es nicht ohne Grund: Wenn Beschäftigte ohne Pause den ganzen Tag durcharbeiten würden, führt das nicht nur zu einem Leistungsabfall, sondern auf Dauer auch zur Schädigung der eigenen Gesundheit. Darum sind Arbeitspausen so wichtig.

Deshalb sieht das Arbeitsrecht gesetzlich geregelte Pausenzeiten für Arbeitnehmer vor. Dieses ist im Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) klar geregelt. Vom Gesetz her darf der Arbeitgeber einen Zeitraum festlegen, in dem die Pause, üblicherweise die Mittagspause, genommen werden muss – natürlich unter Einbeziehung eventueller betrieblicher Vereinbarungen und vertraglicher Regelungen.

Ab wie vielen Stunden muss man eine Pause machen?

Sind die gesetzlichen Pausenzeiten für alle gleich? Nein, die gesetzliche Pausenzeit hängt von den täglichen Arbeitsstunden ab:

  • Bei Teilzeit unter 6 Stunden pro Tag besteht gar kein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause
  • Zwischen 6 und 9 Stunden Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer eine gesetzlich geregelte Pause von 30 Minuten
  • Wer länger als 9 Stunden täglich arbeitet, für den sieht das Arbeitszeitgesetz eine Pause von 45 Minuten vor

 

Außerdem beinhalten die gesetzlichen Bestimmungen, dass man nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten darf.

Mehr dazu in unserem Artikel „Arbeitszeit Regelung: Was gehört zur Arbeitszeit?“.

Muss man Pause machen?

Gemäß der Pausenpflicht darf der Beschäftigte seine Pause aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht einfach ausfallen lassen. Die Ruhepausen sollen garantieren, dass der Arbeitnehmer sich erholen und neue Kraft tanken kann, um leistungsfähig zu bleiben.

Die Kontrolle darüber, dass die Pausenpflicht eingehalten wird und nach spätestens sechs Stunden eine Pause gemacht wird, obliegt nicht nur dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmer selbst ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Regelung einzuhalten. Allerdings steht es in den meisten Betrieben den Arbeitnehmern frei, sich ihre Pausenzeit individuell aufzuteilen. Dabei sind mit Blick auf die Pausenregelung folgende Fragen für Arbeitnehmer relevant:

Muss die Pause am Stück genommen werden?

Die gesetzliche Pausenregelung gibt vor, wie viel Pausenzeit insgesamt zur Verfügung steht. Die Pause muss also nicht am Stück genommen werden. Allerdings ist vorgeschrieben, dass die Stückelung in Zeitabschnitten von mindestens 15 Minuten geschehen muss, da es sich um eine Ruhepause handelt, die zur Erholung beitragen soll.

Wann muss man Pause machen?

Oft können Arbeitnehmer zur Mittagszeit, also etwa zwischen 12 und 14 Uhr, ihre Pausenzeit nehmen, solange nicht besondere betriebliche Gründe dagegen sprechen. Es ist allerdings nicht erlaubt, die Pause zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit zu beanspruchen und somit später zu kommen oder früher zu gehen. Bei Jugendlichen greift darüber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz (siehe unten).

Wo darf ich während der Pausenzeit sein?

Laut Pausenregelung dürfen sich Arbeitnehmer während Pause frei bewegen und auch das Betriebsgelände verlassen. Dieses Recht kann allerdings vom Arbeitgeber eingeschränkt werden.

Achtung: Passiert während der Pausenzeit ein Unfall, gilt das nur in bestimmten Fällen als Arbeitsunfall und ist auch nur dann entsprechend versichert.

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Pause im Homeoffice: Appell an die Eigenverantwortung

Kann man im Homeoffice die Pausen oder Arbeitszeiten flexibler festlegen? Theoretisch gelten auch während der Arbeit von zuhause die gleichen Gesetze und Pausenregelungen wie im Büro. Praktisch kann der Arbeitgeber hier aber viel weniger kontrollieren.

Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer deshalb arbeiten können, wie lange und wann sie wollen. Tatsächlich birgt das Arbeiten im Homeoffice sogar die Gefahr, dass Arbeitnehmer weniger oder gar keine Pausen machen oder länger arbeiten, als sie es im Büro tun würden. Um die eigene Gesundheit hier nicht zu riskieren, liegt deshalb die Verantwortung, die gesetzlichen Arbeitspausen einzuhalten, deutlich stärker beim Arbeitnehmer.

Wie sieht es mit Raucherpausen auf der Arbeit aus?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zigarettenpausen. Viele Arbeitgeber tolerieren es jedoch, dass rauchende Mitarbeiter im überschaubaren Rahmen ihre Arbeitszeit für eine Zigarette kurz unterbrechen.

Aber Achtung: Die Raucher müssen darauf achten, dass diese Zeit nachzuholen ist, sonst kann es zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall bei Wiederholung zu einer Kündigung kommen.

Die Ruhepause kann hingegen als Raucherpause genutzt werden – solange nur dort geraucht wird, wo es gestattet ist.

Ist die gesetzliche Pausenzeit im Arbeitsvertrag vorgeschrieben?

Für einen Arbeitsvertrag existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Allerdings müssen spätestens einen Monat nach der Arbeitsaufnahme wesentliche Bedingungen laut § 2 des Nachweisgesetzes schriftlich festgehalten werden. Hier ist die Regelung der Pausenzeiten inhaltlich nicht vorgeschrieben.

Grundsätzlich ist es aber wünschenswert, um einen funktionierenden Arbeitsalltag zu gewährleisten und dem eventuellen Streitfall vorzubeugen. So kann beispielsweise festgelegt werden, ob die Pause von der Arbeitszeit abgezogen wird oder ob die Pause bezahlt wird.

Ruhepause, Betriebspause und Ruhezeit: Was ist der Unterschied?

Die Unterbrechung der Arbeitszeit muss nicht immer die klassische Mittagspause zur Entspannung oder zum Essen bedeuten. Hier wird unterschieden in:

  • Ruhepause meint die gesetzlich geregelte Pause nach maximal sechs Stunden Arbeit, die allgemein nicht vergütet wird.
  • Betriebspause bedeutet eine nicht geplante, überraschende Arbeitsunterbrechung der Arbeitszeit, z. B. aus technischen Gründen. Sie gilt, im Gegensatz zur Ruhepause, als Arbeitszeit und muss bezahlt werden.
  • Ruhezeit bezeichnet die Erholungszeit zwischen zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen. Sie ist nach § 5 des Arbeitszeitgesetzes mit mindestens elf Stunden festgeschrieben.

Pausen im Jugendarbeitsschutzgesetz: Was schreibt das Gesetz vor?

Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, für den greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Auch hier hängen die Pausenzeiten von den Arbeitsstunden ab. Nach § 11 Abs. 1 JArbSchG gilt folgende Pausenregelung:

  • Zwischen 4,5 und 6 Stunden müssen 30 Minuten Ruhepause gemacht werden
  • Bei mehr als 6 Arbeitsstunden sind es 60 Minuten

 

Außerdem dürfen Jugendliche nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Die Arbeitspausen dürfen außerdem nur eine Stunde nach Beginn und eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden. Nach §8 Abs. 1 JArbSchG dürfen Jugendliche außerdem nicht länger als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Gesetzliche Pausenzeit: Keine Regel ohne Ausnahme

Obwohl die Pausenregelung gesetzlich klar verankert ist, gibt es auch hier natürlich Sonderfälle – z. B. in Krankenhäusern oder Gastronomiebetrieben. Hier können im Tarifvertrag durch die sogenannte Tariföffnungsklausel Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften individuell vereinbart werden (vgl. § 7 ArbZG).

Alles was Recht ist

Kollegen mit Kaffee in der Hand im Büro

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