23.04.2018 – zuletzt aktualisiert am: 31.01.2023

Fehlüberweisung: Überwiesenes Geld zurück holen

Fast täglich haben wir es mit modernem Zahlungsverkehr zu tun. Am häufigsten füllen wir Überweisungen aus, oder nehmen am Lastschriftverfahren teil. Nach der Einführung der IBAN (International Bank Account Number) Kennnummern, einem 22-stelligen Code, sind diese Schritte noch leichter geworden. Doch leider birgt dieses System auch viele Gefahren. Ein Tippfehler, ein Zahlendreher oder ein unleserlicher Code und schon ist das Geld weg.

Geld auf ein falsches Konto überwiesen – was tun?

Im Idealfall ist das Geld auf einem Konto gelandet, das es gar nicht gibt. In diesem Fall wird der Betrag zwar abgebucht, landet aber bereits nach wenigen Tagen wieder zurück auf dem Konto. Der Fall ist erledigt. Viele Zahlendreher können beim Online-Banking bereits während der Eingabe der IBAN aufgedeckt werden, weil die ersten zwei Ziffern nach dem Ländercode (in Deutschland DE) Prüfziffern sind. Das Online-System kann sofort erkennen, ob diesen Ziffern eine entsprechende Bank zugeordnet ist. Bei einem manuell ausgefüllten Überweisungsträger ist die zuständige Bank verpflichtet zu prüfen, ob die IBAN technisch überhaupt existiert.

Falsch überwiesenes Geld zurückholen: So geht es!

Sollte der in der Überweisung angegebenen IBAN ein Konto zugewiesen werden können, nehmen die Dinge ihren unerwünschten Lauf. Hier stehen nun zwei Möglichkeiten zur Wahl, die falsche Abbuchung zurückzuholen:

In diesem Fall reicht es aus, wenn die Hausbank kontaktiert wird. Üblicherweise wickeln die betroffenen Banken die Rückbuchungen untereinander ab. Eine Überweisung kann zwischen wenigen Stunden bis zu zwei Werktagen dauern. In der Zwischenzeit ist das Geld auf einem Sammelkonto, von wo aus es seinem Bestimmungszwecke zukommt. Die meisten Finanzinstitute haben eine Service-Hotline, die auch am Wochenende und an Feiertagen besetzt ist.

In diesem Fall hat die Bank keinen Zugriff mehr auf das Geld. Wenn es sich um einen Irrläufer handelt, wird die Bank die/den Empfänger/in kontaktieren und diese/n um die Rücküberweisung bitten. Ob dieser Aufforderung Taten folgen ist Sache der Empfängerin bzw. des Empfängers folgt. In diesem Fall kann auf die Herausgabe der Adressdaten bestanden werden – das Datenschutzgesetz ist in diesem Fall nicht relevant.

Im schlimmsten Fall müssen Ansprüche nun mit Hilfe eines Anwalts durchgesetzt werden. Eine zuverlässige Privat-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

Kann eine Rückerstattung von der Bank verlangt werden?

Nein ist hier die klare Antwort. Banken sind seit Einführung der SEPA (ein Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosem Zahlungsverkehr) nicht mehr verpflichtet, Kontonummer und Empfängername auf einer Überweisung abzugleichen. Allerdings ist der Kundenservice der meisten Geldinstitute behilflich, eine Rücküberweisung zu begleiten. Die Kosten für einen Rückholauftrag liegen in der Regel zwischen 10 und 15 Euro, können aber auch höher ausfallen. 

Was ist eine ungerechtfertigte Bereicherung?

Empfänger sind dazu verpflichtet, das fälschlich oder zu viel überwiesene Geld zurückzugeben, denn es liegt in einem solchen Fall eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Allerdings: Haben Empfänger das falsch oder zu hoch angewiesene Geld ausgegeben und können beweisen, dass diese keine Kenntnis darüber hatten, dass ihnen das Geld nicht zustand, bleiben Absender auf dem Problem alleine sitzen. 

Gut zu wissen: Eine sog. Entreicherung liegt jedoch nicht vor, wenn Empfänger mit dem erhaltenen Betrag z.B. eigene Schulden getilgt haben, dann besteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung.

Rückbuchung bei Lastschriftverfahren und fehlerhafter Kreditkartenabbuchung

Um den Zahlungsverkehr zu erleichtern, bestehen viele Unternehmen auf das sogenannte Lastschriftverfahren. Hierbei gibt der Kunde/die Kundin die Bankdaten bekannt und gestattet dem Unternehmen, das Geld vom Konto einzuziehen. Auch hier kann es zu Fehlbuchungen kommen – etwa eine unberechtigte oder zu hohe Abbuchung. In diesem Fall haben Kontoinhabende acht Wochen lang das Recht, ihr Geld zurückbuchen zu lassen. Bei Buchungen über PayPal gibt es sogar einen Käuferschutz von bis zu 180 Tagen.

Auch bei einem Missbrauch einer Kreditkarte durch Dritte besteht – je nach Institut – eine Frist von sechs bis acht Wochen, um fehlerhafte Umsätze zurückbuchen zu lassen.

Wie vor einer falschen Überweisung oder Abbuchung schützen?

Um eine falsch eingezogene Lastschrift rechtzeitig ausmachen und Geld zurückverlangen zu können, empfiehlt es sich:

  • Überweisungsträger doppelt zu kontrollieren, bevor diese in Auftrag gegeben werden sowie
  • Bankauszüge und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig auf Kontobewegungen zu prüfen. 

Rechtsschutztipp 

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