27.03.2019 – zuletzt aktualisiert am: 12.10.2021

Drohnen Regeln 2021: Neue EU-Verordnung im Überblick

Seit dem 31. Dezember 2020 ist in Deutschland die sogenannte neue Drohnen-Verordnung in Kraft. Welche Drohnen-Regelungen gelten demnach seit 2021? Müssen Drohnen registriert und versichert werden? Und welcher Drohnenführerschein wird für welche Drohne benötigt?

Drohnen-Kategorien: Spezielle Betriebskategorien für Drohnen

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947) nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei sogenannte UAS Betriebskategorien ein: die offene, die spezielle und die zulassungspflichtige Kategorie - wobei die Abkürzung UAS für "unmanned aircraft system", also „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“, steht. Die handelsüblichen Drohnen sind der offenen und teilweise der speziellen Kategorie zugeordnet.  

Zudem werden alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen entsprechend ihrem Risiko eingeteilt: C0 bis C4. Das „C“ steht hier für „Klasse“ (Class). Diese Geräte sind aktuell aber noch nicht in Deutschland erhältlich.

Offene Kategorie

In die offene Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen mit einem geringen Risiko.

Dies betrifft den Betrieb von Drohnen, die

  • ein Startgewicht unter 25 Kilogramm haben,
  • bis maximal 120 Meter hoch fliegen (Sichtweite), sofern nicht ein Hindernis überflogen wird und
  • keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.

Spezielle Kategorie

In die Kategorie fallen Drohnen, die eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung der Behörde benötigen.

Dazu gehören Drohnen, die

  • das Startgewicht von 25 Kilogramm überschreiten und/oder
  • außer Reichweite betrieben werden können.

Zulassungspflichtig

Für Drohnen dieser Kategorie ist die

  • Zulassung eines Luftfahrzeugs,
  • eine Fernpiloten-Lizenz sowie
  • ein Zeugnis der Betreibergesellschaft


erforderlich. Die großen und schweren Drohnen werden beispielsweise zur Beförderung von gefährlichen Gütern eingesetzt.

Drohnen-Registrierung: Welche Drohnen müssen registriert werden?

Seit dem 01.05.2021 gilt die Registrierungspflicht für Betreiber von Drohnen, die in der  EU-Verordnung 2019/947 festgehalten ist. Jeder Besitzer einer Drohne, ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm, muss seine Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online registrieren.

Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, müssen ebenso registriert werden, wenn diese mit einer Kamera oder einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind. Die Registrierung beim LBA kostet einmalig zwischen 20 bis 50 Euro.

Nach der Registrierung erhalten Drohnenbesitzer eine Registrierungsnummer (eID), die anschließend an der Drohne sichtbar angebracht werden muss. Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.

Hinweis: Wer eine Drohne ohne Kennzeichen steuert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Drohnen-Versicherung: Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?

Drohnen, Multikopter und UAVs (engl. für „Unmanned Airial Vehicles“) werden nach § 1 Abs. 2 LuftVG als Luftfahrzeuge eingestuft. Drohnenhalter sind laut §43 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetztes dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen, sobald diese vom Boden abhebt.

Wer seine Drohne hobbymäßig nutzt, benötigt nicht unbedingt eine spezielle Drohnenversicherung. Einige Anbieter bieten mittlerweile eine Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz an.

Drohnenführerschein: Ab wann wird dieser benötigt?

Die Führerschein-Pflicht für Drohnen trat am 31.12.2020 in Kraft. Hier wird zwischen zwei Drohnenführerscheinen unterschieden: der kleine Drohnenführerschein, für den ein EU-Kompetenznachweis erbracht werden muss und der große Führerschein, der das EU-Fernpiloten-Zeugnis beinhaltet.

Gibt es ein Mindestalter für den Drohnenführerschein?

Egal ob kleiner oder großer Drohnenführerschein: Für beide Drohnenführerscheine gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Drohnen unter 250 Gramm, für die kein Drohnenführerschein benötigt wird, dürfen ab 16 Jahren selbst und unter 16 Jahren nur unter Aufsicht geflogen werden.

Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?

Der kleine und große Drohnenführerschein sind jeweils fünf Jahre gültig. Danach muss eine Wiederholungsprüfung abgelegt oder ein Auffrischungskurs durchgeführt werden.

Gibt es eine Übergangsregelung für Drohnen?

Gute Nachricht für Besitzer von alten „Bestandsdrohnen“: Es wird kein EU-Drohnenführerschein bis Ende 2022 benötigt, wenn die alte Drohne zwischen 250 bis 499 Gramm wiegt.  Für die Drohnenbesitzer alter und leichter Drohnen und für die Käufer noch nicht klassifizierter neuer Drohnen bis 499 Gramm ergibt sich somit vor­erst kein Hand­lungs­bedarf. Ausgenommen davon ist natürlich die Registrierungs- und Versicherungspflicht.

Welchen Drohnenführerschein brauche ich?

Welcher Führerschein erforderlich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein)

  • alle Bestandsdrohnen über 250 Gramm
  • neue Drohnen unter 500 Gramm
  • Drohnen von 500 bis 2000 Gramm, wenn genug Abstand zu Menschen und ein Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten eingehalten wird.

 

EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein)

  • alle Bestandsdrohnen über 500 Gramm
  • alle neuen Drohnen in den Klassen C2, C3, C4


Wo darf ich eine Drohne fliegen lassen? Und wie hoch darf eine Drohne fliegen?

Nach den neuen Gesetzen ist die erlaubte maximale Flughöhe für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. Generell ist das Fliegen der Drohne außerhalb der Sichtweite verboten. Es sei denn der „Follow-me-Modus“ ist aktiviert und die Drohne folgt automatisch der Person.

Laut der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h sind folgende Dinge beim Fliegen der Drohne verboten:

  • Fliegen über Wohngrundstücken und Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen oder einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km
  • Fliegen in Kontrollzonen

Zudem ist ein 100 Meter seitlicher Abstand einzuhalten zu:

  • Menschenansammlungen (ab 12 Personen)
  • Autobahnen Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Heliports und Helikopter-Landeplätze
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • Militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung

 

Drohnen Foto- und Videoaufnahmen: Privatsphäre respektieren!

Eine Drohne macht es verlockend einfach, Bereiche zu filmen, die von der Straße aus nicht zugänglich sind. Die aktuelle Rechtslage schränkt die Aufnahme von Fotos und Video aus der Luft jedoch ein. So dürfen einzelne Personen unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte lediglich mit deren Genehmigung aufgenommen werden. Andernfalls kann Drohnenpiloten eine Unterlassungsklage wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten drohen.

Auch die Aufnahme von Privatgrundstücken ist, ebenso wie deren Überflug, genehmigungspflichtig. Eine Besonderheit stellt die Fotografie von Gebäuden dar. So ist es zwar zulässig, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk zu privaten Zwecken zu fotografieren, die anschließende Veröffentlichung oder der Verkauf ohne Genehmigung verletzen jedoch das Urheberrecht.

Als Faustregel für Gebäude und Grundstücke gilt: Alles, was mit dem bloßen Auge und von einer normalen Perspektive aus zu sehen ist, darf fotografiert werden.

Rechtsschutztipp 

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