08.11.2021

Demonstrationsrecht in Deutschland: Wer darf wann & wo demonstrieren?

Ob Querdenker, Fridays for Future oder Proteste gegen soziale Ungerechtigkeit: Demonstrationen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Sie sind Ausdruck einer gelebten Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Doch was genau versteht der Gesetzgeber eigentlich unter einer Demonstration? Muss diese genehmigt werden und was ist bei der Anmeldung zu beachten? Ebenfalls wissenswert: Welche Regeln sind bei einer Demonstration einzuhalten?

Was ist eine Demonstration?

Der Begriff „Demonstration“ leitet sich vom lateinischen Wort „demonstrare“ ab und bedeutet so viel wie „zeigen“, „hinweisen“ oder „nachweisen“. Im politischen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort „Demonstration“ üblicherweise eine öffentliche Versammlung oder Kundgebung (meist unter freiem Himmel), welche dem Zweck der Meinungsäußerung dient.

Grundsätzlich hat jeder Bundesbürger auf Grundlage des Versammlungsrechts das Recht zu demonstrieren. Die entsprechenden Grundrechte sind in Art. 2 des Grundgesetzes (kurz: GG), Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 8 GG verankert. Darin heißt es:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ (Persönlichkeitsrecht, Art. 2 GG)

und

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“ (Recht auf Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG)

und

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Versammlungsrecht, Art. 8 GG)

Demonstration planen: Welche Regeln sind zu beachten?

Wer eine Demonstration plant, muss einige Regeln beachten und einhalten:

Demonstration anmelden ist Pflicht

Versammlungen müssen in Deutschland nicht erlaubt oder genehmigt werden. Allerdings sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel – also auch Demonstrationen – bei der Polizei oder beim Ordnungsamt anzumelden. Schriftlich, per Fax oder telefonisch und spätestens bis 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe (§ 14 Versammlungsgesetz (VersG), mit Ausnahme von Spontan- und Eilversammlungen. Für die Anmeldung müssen folgende Daten angegeben werden:

  • Name des Veranstalters oder der Initiative, welche die Demo veranstaltet
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Versammlungsleiters
  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung. Bei einer sich bewegenden Demo ist zusätzlich eine Angabe über die geplante Route erforderlich.
  • Motto bzw. Thema der Demonstration
  • Anzahl der erwarteten Teilnehmer
  • etwaige Lautsprecherwagen müssen ebenfalls angemeldet werden


Die finale Anmeldung erfolgt in Form eines Anmeldegespräches bei der Polizei oder beim Ordnungsamt.

Demonstrationsrecht: Grundgesetz verpflichtet zur Friedlichkeit

Art. 8 GG schützt lediglich Demonstrationen, welche friedlich und ohne Waffen durchgeführt werden. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten (§ 27 VersG). Darüber hinaus dürfen Versammlungsteilnehmer keine Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begehen. Verstößt eine Versammlung in ihrer Gesamtheit (also mehrheitlich) gegen eine der beiden Regeln, gilt die Demonstration nicht mehr als friedlich und ist in der Folge nicht mehr durch Art. 8 GG geschützt.

Friedlich protestieren: Vermummungsverbot beachten

Teilnehmer einer Demonstration dürfen sich weder während der Veranstaltung noch auf dem Weg dorthin vermummen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG). Als Vermummung gelten alle Kleidungsstücke und Gegenstände, welche geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Typische Beispiele sind Sturmhauben, Motorradhelme oder vor das Gesicht gebundene Bandanas.

Umgang mit Polizeipräsenz

Grundsätzlich ist Polizeibeamten freundlich und kooperativ zu begegnen. Etwaigen Anweisungen ist Folge zu leisten. Werden Anweisungen der Polizei von einzelnen Demo-Teilnehmern als unwirksam oder willkürlich gewertet, ist der Versammlungsleiter zu kontaktieren. Dieser setzt sich anschließend mit dem Einsatzleiter der Polizei in Verbindung, um die Sachlage gemeinsam zu klären.

Bei Demonstrationen mit Polizeipräsenz gilt außerdem: Versammlungsteilnehmer dürfen Polizeibeamte filmen, wenn keine Gefahr einer unzulässigen Verbreitung der Aufnahmen besteht. Besondere Beachtung findet in diesem Zusammenhang das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei handelt es sich um das Recht eines jeden Deutschen, selbst entscheiden zu können, welche personenbezogenen Daten er gegenüber Dritten preisgibt. Das bedeutet für Demonstrationen: Teilnehmende dürfen Film- und Bildmaterial von Polizeikräften anfertigen, ohne sich automatisch ausweisen zu müssen (Vgl. AZ 1 BvR 250/13). Umgekehrt dürfen Demonstranten von der Polizei nur dann gefilmt werden, wenn ein bestimmter Anlass – beispielsweise die Ausübung von Gewalt – gegeben ist.

Demonstrationsrecht in Deutschland: Was passiert bei Regelverstößen?

Kleine Verstöße – wie beispielsweise Verstöße gegen das Vermummungsverbot – werden von der Polizei üblicherweise mit einer Ermahnung geahndet. Sollte sich der Teilnehmer weigern, den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten, drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Besonders schwerwiegende Verstöße können zu einer Entfernung aus der Demonstration durch die Polizei führen. Art. 8 GG schützt lediglich friedliche Versammlungen. Wer also auf einer Demonstration beispielsweise gewalttätig wird, kann sich anschließend nicht auf sein Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen.

Wird ein Großteil der Demonstranten gewalttätig oder tun zahlreiche Teilnehmer verfassungsfeindliche Äußerungen kund, kann die Versammlung von der Polizei als „unfriedlich“ gewertet werden. Eine anschließende Auflösung der Versammlung ist zulässig.

Wann kann eine Demo verboten bzw. aufgelöst werden?

Damit Demonstrationen bereits im Vorhinein verboten werden können, müssen einschlägige rechtliche Gründe vorliegen. Es muss eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen. Eine solche Gefahr ist zum Beispiel eine unmittelbare Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmer und Passanten. Auch für den Fall, dass Anmelder einer Demonstration bereits früher eine Versammlung angemeldet haben, welche nicht friedlich verlief, können die Behörden die geplante Demonstration mit Verweis auf die Vergangenheit ablehnen.

Doch wann kann eine bereits gestartete Demonstration aufgelöst werden? Neben dem oben erwähnten Grund der Unfriedlichkeit darf die Polizei auch dann eine Versammlung auflösen, wenn wiederholt gegen nachvollziehbare Auflagen verstoßen wird. In Corona-Zeiten wären dies beispielsweise Verstöße gegen die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot. Auch für den Fall, dass nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, darf die Polizei eine Demonstration auflösen.

Alles was Recht ist

Polizisten führen Zivilisten ab

Das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und die Landesgesetze der öffentlichen Sicherheit definieren die Rechte von Polizeibeamten im Dienst. Was die Polizei darf und was nicht, welche Strafen Beamten im Falle eines Rechtsverstoßes drohen und was passiert, wenn Polizisten selbst Opfer von Gewalt werden, ist hier zusammengefasst.

MEHR
Peinliche Fotos im Internet Mädchen starrt auf Handy

26.02.2018 – zuletzt aktualisiert am: 13.07.2022

Peinliche Fotos im Internet: So können sich Betroffene wehren

Peinliche Bilder löschen? Wie können Persönlichkeitsrechte geschützt werden? ✓ Diese Möglichkeiten haben Betroffene ➤ Jetzt informieren!

MEHR

Unsere Partnerkanzlei

Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Jetzt optimalen Tarif konfigurieren

Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin und möchte absichern.

Gesamtsumme mtl.-,--Tarif zusammenstellen