02.12.2021

Weihnachten und Silvester: Urlaubstag oder Arbeitszeit?

Das Weihnachtsfest besinnlich mit der Familie genießen oder ausgelassen den Jahreswechsel feiern, ohne zu arbeiten. Für viele Arbeitnehmer ist klar: Zwischen den Jahren muss nicht gearbeitet werden. Doch stimmt das wirklich? Gelten Heiligabend und Silvester als Feiertage oder müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen? Und wie sieht es mit Feiertagszuschlägen aus? Ebenfalls wissenswert: Existiert eine Urlaubspflicht für Mitarbeiter, wenn ihr Arbeitgeber Betriebsferien macht?

Was ist ein Feiertag? Die Rechtslage

Die Bestimmung gesetzlicher Feiertage ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Die Ausnahme bildet der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Dieser wurde durch den Einigungsvertrag vom Bund als nationaler Feiertag festgelegt.

Zusätzlich sind durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer bundesweit acht weitere Feiertage einheitlich geschützt:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • 1. Mai
  • erster Weihnachtstag
  • zweiter Weihnachtstag
     

Sind Heiligabend und Silvester Feiertage?

Gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) sind Sonntage und gesetzliche Feiertage grundsätzlich frei, sofern keine Ausnahme gem. § 10 ArbZG vorliegt.

Das bedeutet: Heiligabend und Silvester sind rein rechtlich gesehen keine gesetzlichen Feiertage, sondern ganz normale Werktage. Folglich sind Angestellte zum Arbeiten verpflichtet.

Besonderer Urlaubstag: Ausnahmen für Weihnachten und Silvester

In einigen Fällen können Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester frei haben, ohne einen Urlaubstag opfern zu müssen. Beispielsweise kann ein Tarifvertrag regeln, dass Mitarbeiter eines Unternehmens an beiden Tagen nicht arbeiten müssen. Darüber hinaus ist es möglich, dass ein Arbeitgeber seiner Belegschaft freiwillig an Heiligabend und Silvester frei gibt.

Urlaub an Weihnachten und Silvester: Die gesetzliche Regelung für Feiertagszuschläge

Wer an Weihnachten und/oder Silvester arbeiten muss, steht häufig vor der Frage: Habe ich gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag? Nein, hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2006 entschieden (Az.: 5 AZR 97/05). Ob Mitarbeiter für das Arbeiten an Heiligabend oder Silvester einen Feiertagszuschlag erhalten, entscheidet ihr Arbeitgeber. Für den Fall, dass der jeweilige Tag auf einen Sonntag fällt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleich für Sonntagsarbeit. Mitarbeitern, die an Heiligabend oder Silvester länger arbeiten, steht ein Überstundenzuschlag zu.

Urlaubstag für Weihnachten oder Silvester: Ganzer oder halber Tag?

„An Heiligabend und Silvester muss ich nur einen halben Urlaubstag einreichen“ – so lautet ein gängiger Irrglaube. Tatsächlich aber sieht das Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) keine halben Urlaubstage vor. Arbeitnehmer müssen an Heiligabend und Silvester grundsätzlich ihre volle Arbeitszeit ableisten. Folglich gilt: Wer an einem dieser Tage frei haben möchte, muss einen ganzen Urlaubstag einreichen.

Allerdings werden Heiligabend und Silvester in vielen Betrieben als halbe Arbeitstage gewertet. Wer an diesen Tagen arbeiten muss, darf nach der Hälfte der üblichen Arbeitszeit Feierabend machen. Wer Urlaub nehmen möchte, benötigt nur einen halben Urlaubstag.

Eine solche Sonderregelung kann im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer betrieblichen Regelung vereinbart werden.

Urlaubstag an Weihnachten und Silvester: Urlaubsanspruch nach 3 Jahren

Einige Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern als Bonus an Heiligabend und/oder Silvester frei. Geschieht dies regelmäßig, erwächst daraus ein vertraglicher Anspruch. Gibt der Chef seinen Mitarbeitern drei Jahre in Folge an Heiligabend und/oder Silvester frei, können diese davon ausgehen, dass an diesen Tagen immer frei ist. Die aktuelle Rechtsprechung betrachtet Wiederholung einer bestimmten Verhaltensweise des Arbeitgebers als sogenannte „betriebliche Übung“. Diese hat die gleiche Wirkung wie eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag.

Um eine betriebliche Übung und den automatischen Urlaubsanspruch zu verhindern, müssen Arbeitgeber deutlich zum Ausdruck bringen, dass eine Freistellung nur für das jeweilige Jahr gilt.

Betriebsferien an Heiligabend und Silvester: Muss ich Urlaub einreichen?

Viele Unternehmen machen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien. Diese sind für die Belegschaft  - mit Ausnahme von Härtefällen - grundsätzlich verpflichtend – Angestellte müssen in dieser Zeit Urlaub nehmen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 7 Abs. 1 BUrlG. Darin heißt es, dass Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Arbeitnehmer zwar berücksichtigen müssen, betriebliche Belange jedoch Vorrang haben.

Sollten die Auftragszahlen für einen vorhersehbaren Zeitraum (z.B. Weihnachten bis Neujahr) merklich sinken, ist die Anordnung von Betriebsferien zulässig. Betriebsferien können ebenfalls angeordnet werden, wenn der Chef für eine bestimmte Zeit abwesend ist, die Ausübung der Arbeit seine Anwesenheit jedoch erfordert.

Rechtsschutztipp 

  • Die Berufs-Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, damit Sie Ihr gutes Recht in Streitigkeiten rund um Ihre berufliche Tätigkeit durchsetzen können. Jetzt informieren! 
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Alles was Recht ist

Kollegen mit Kaffee in der Hand im Büro

Was gilt als Arbeitszeit, was als Ruhezeit? Gilt die Dienstreise als Arbeitszeit? Ist die Raucherpause Arbeitszeit? Was gilt für den Bereitschaftsdienst? Alles Wissenswerte zu aktuellen Arbeitszeit Regelungen – hier informieren!

MEHR
Mann arbeitet am Schreibtisch

Laut Arbeitszeitgesetz ist es Arbeitnehmern untersagt, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten. Doch es gibt Ausnahmen. Unter welchen Umständen die Sonntagsarbeit erlaubt ist und auf welchen Ausgleich Arbeitnehmer Anspruch haben, klärt dieser Artikel.

MEHR

Unsere Partnerkanzlei

Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Jetzt optimalen Tarif konfigurieren

Selbstbeteiligung 250€
Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ich bin und möchte absichern.

Gesamtsumme mtl.-,--Tarif zusammenstellen