22.02.2024

Ist eine Wärmepumpe-Versicherung sinnvoll – und wann nicht?

Wärmepumpen ermöglichen umweltfreundliches Heizen, sind jedoch in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Ein guter Grund, sich mit einer Wärmepumpen-Versicherung zu beschäftigen. Wann sie sinnvoll ist, welche Schäden übernommen werden und was es kostet, eine Wärmepumpe extra zu versichern, klärt dieser Artikel.

Wärmepumpe defekt: Welche Versicherung zahlt?

Für Schäden an der Wärmepumpe innerhalb der Gewährleistung bzw. Garantie ist zunächst der Hersteller bzw. Händler zuständig. Bei Schäden, die nach Ablauf der Gewährleistung bzw. Garantie auftreten, zahlt die Wohngebäudeversicherung – sofern die Wärmepumpe ordnungsgemäß bei der Versicherung angemeldet wurde.

Schädigt die Wärmepumpe allerdings Dritte oder die Natur – beispielsweise aufgrund eines Lecks im Gerät – ist die die Wärmepumpe besitzende Person haftbar. Sie muss für die Kosten der Schadensbeseitigung aufkommen. Diese Kosten werden von der Wohngebäudeversicherung nicht übernommen, allerdings tritt in diesem Fall die Privat-Haftpflicht (sofern vorhanden) ein.

Wärmepumpe versichern: Ist das sinnvoll?

Wärmepumpen sind robust und langlebig. Dennoch können unvorhersehbare Ereignisse zu Ausfällen führen. Zwar sind viele denkbare Szenarien im Rahmen der Garantie bzw. Gewährleistung abgedeckt, andere (wie beispielsweise Vandalismus) jedoch nicht.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit für einen derartigen Schadenseintritt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier spielen die Wärmepumpe selbst sowie ihr Standort eine wichtige Rolle. Steht eine Wärmepumpe beispielsweise außerhalb des Hauses, steigt die Gefahr durch Tierbisse an Kabeln, Vandalismus oder Diebstahl.

Besteht ein erhöhtes Risiko für einen Schadensfall, macht es häufig Sinn, die Wärmepumpe zu versichern.

Ist eine Wärmepumpe in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Zunächst ist von Bedeutung, gegen welche Risiken eine Wärmepumpe versichert werden muss oder soll. Gegen Material- oder Konstruktionsfehler ist – innerhalb der Gewährleistung bzw. Garantie – keine Versicherung erforderlich.

Für die richtige Wärmepumpen-Versicherung ist außerdem ihr Standort entscheidend:

Wärmepumpen im Inneren des HausesWärmepumpen außerhalb des Hauses
Wärmepumpen, die sich im Inneren des Hauses befinden, sind – wie andere zum Haus gehörende Bauten – im Rahmen der Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) versichert. Bei einem Schaden an der Wärmepumpe, der durch Feuer, Wasser etc. entsteht, wird dieser durch die VWG ersetzt.
Voraussetzung: Der Einbau einer Wärmepumpe ist der Versicherung unverzüglich mitzuteilen, denn nur so ist sie Bestandteil der Versicherungspolice.
Steht eine Wärmepumpe außerhalb des Hauses, ist sie nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Hier sollten Hausbesitzende bei ihrem Versicherungsanbieter nachfragen, ob der Versicherungsschutz auf die Wärmepumpe erweitert werden kann. Von Bedeutung ist hierbei auch die vereinbarte Versicherungssumme. Denn einige Versicherungen versichern zwar Wärmepumpen mit, häufig jedoch nur bis zu einer geringen Versicherungssumme, die den Neuwert des Gerätes nicht ersetzt.

Spezielle Wärmepumpen-Versicherung

Eine Alternative zur VWG ist eine separate Wärmepumpen-Versicherung. Sie zahlt – je nach Tarif – nicht nur bei Beschädigungen und Diebstahl, sondern kommt ggf. auch für die weiterlaufende Finanzierung sowie etwaige Zusatzkosten bei Pumpenausfall auf. Darüber hinaus deckt eine Wärmepumpen-Versicherung Schäden durch:

  • Bedienungsfehler
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler (außerhalb der Gewährleistung)
  • Kurzschluss, Über-/Unterspannung
  • Sturm, Frost oder Eis und
  • Diebstahl

 

ab.

Ist eine Wärmepumpe gegen Diebstahl versichert?

Ob eine Wärmepumpe gegen Diebstahl versichert ist, hängt von der Art des Versicherungsschutzes ab. Ist das Gerät Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, zahlt diese üblicherweise auch bei Diebstahl. Dann aber meist nur unter bestimmten Bedingungen. So kann die Deckungssumme auf einen vergleichsweise geringen Wert – z.B. 3.000 EUR – gedeckelt sein. Einige Versicherungen ersetzen Diebstahlschäden nur, wenn die Wärmepumpe nachweislich regelmäßig gewartet wurde.

Selbstverschuldet oder nicht – ordnungsgemäße Handhabe oder Fehler in der Anwendung? Beim Schadensfall kommt es schnell zu Streitigkeiten mit einer Wärmepumpen-Versicherung. Der ALLRECHT Privat-Rechtsschutz unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – auch bei Streitigkeiten mit dem Lieferunternehmen.

Was kostet es, eine Wärmepumpe zu versichern?

Die Aufnahme einer Wärmepumpe in eine bestehende Wohngebäudeversicherung erhöht den Wert der Immobilie – und damit auch den Versicherungsbeitrag.

Um eine Wärmepumpe extra zu versichern, werden für eine spezielle Wärmepumpen-Versicherung je nach Unternehmen zwischen 90 EUR und 200 EUR pro Jahr fällig. Der Versicherungsbeitrag hängt sowohl von der Art der Wärmepumpe als auch von ihrer Leistung und dem Kaufpreis ab.

Lesenswerter Exkurs: Was besagen die gesetzlichen Regelungen zur Heizperiode?

Wärmepumpe defekt: Was ist im Schadensfall zu tun?

Weist die Wärmepumpe einen Defekt auf, sollte umgehend ein zertifizierter Betrieb mit der Reparatur beauftragt werden. Der Grund: Einige Defekte – wie beispielsweise undichte Leitungen – können schwere Folgeschäden nach sich ziehen. Ein Fachunternehmen kann die Schadensursache feststellen und beseitigen.

Darüber hinaus sollte die Versicherung über den Schaden unverzüglich informiert werden. Im Idealfall unter Vorlage einer Ersteinschätzung des beauftragten Fachbetriebes. So lassen sich die Kosten sowie die damit verbundene Rückerstattung bereits im Vorwege kalkulieren.

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