29.03.2021

Urlaubsabgeltung bei Tod – Welchen Anspruch haben die Erben?

Viele Jahre lang galt: Urlaubsansprüche sind nicht vererbbar. Folglich hatten die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommene Urlaubstage. Diese Regelung wurde am 6.11.2018 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben. Erben können sich nach dem Tod eines Arbeitnehmers dessen Urlaubstage auszahlen lassen. Welchen Anspruch sie im Detail haben, wie die nicht genommenen Urlaubstage vergütet und versteuert werden, klärt dieser Artikel.

Urlaubsanspruch im Todesfall: Die Entscheidung des EuGH

Die deutsche Rechtsprechung war bislang eindeutig: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az.: 9 AZR 532/11) entfiel ein Urlaubsanspruch durch den Tod eines Arbeitnehmers und war nicht in einen Abgeltungsanspruch im Sinne des § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) umwandelbar.

Bereits im Jahr 2014 stellte der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) fest, dass diese Entscheidung Art. 7 der EU-Richtlinie 2003/88 entgegensteht. Darin heißt es:

„Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Maßgabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Gewährung erhält, die in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder nach den einzelstaatlichen Gepflogenheiten vorgesehen sind.“

und weiter:

„Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.“

Im Jahr 2018 entschied der EuGH endgültig: Es sei unionsrechtlich geboten, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mit dem Tod endet und seine Erben eine finanzielle Vergütung vom Arbeitgeber verlangen können (Az.: C-570/16; C-569/16). Diese Entscheidung gilt auch dann, wenn das nationale Recht einen Anspruch auf Vergütung ausschließt und daher mit dem Unionsrecht unvereinbar ist.

Tod des Arbeitnehmers: Ansprüche der Erben

Das Bundesarbeitsgericht hat sich dazu entschieden, das deutsche Urlaubsrecht unionsgerecht auszulegen. Folglich ist der Resturlaub gemäß § 1 BUrlG und § 7 Abs. 4 BUrlG auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Die Begründung: Der Vergütungsanspruch sei noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden und ist als einmalige Einnahme aus der Beschäftigung zu werten. Ferner sei der Anspruch auf Vergütung ein reiner Geldanspruch (BAG-Urteil v. 22.09.2015, Az.: 9 AR 170/14).

Resturlaub bei Todesfall: Begrenzter Anspruch

Der Abgeltungsanspruch der Erben ist nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin allerdings begrenzt: bei einer fünftägigen Arbeitswoche sei der Anspruch auf das uni­ons­recht­lich ge­währ­leis­te­te Mi­ni­mum von 20 Urlaubstage pro Jahr begrenzt. Der Abgeltungsanspruch der Erben ist nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin allerdings begrenzt: bei einer fünftägigen Arbeitswoche sei der Anspruch auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen pro Jahr begrenzt. Damit sei der einschlägigen Richtlinie 2003/88/EG betreffend der Aufstellung von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz genüge getan (Vgl. Besch. v. 19.5.2022, Az. VG 28 K 563.19).

Urlaubsanspruch ist vererbbar: Wie hoch fällt die Vergütung aus?

Zur finanziellen Vergütung nicht genommener Urlaubstage müssen zunächst die Urlaubstage umgerechnet werden. Der Wert eines Urlaubstages entspricht dabei dem Wert eines Arbeitstages, an dem der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat.

Zunächst ist der Wert einer Arbeitswoche zu ermitteln. Da ein Quartal 13 Wochen hat, wird das Monatsgehalt mit 3 multipliziert (Quartalsgehalt) und durch 13 geteilt. Bei einer 5-Tage-Woche wird das Ergebnis abschließend durch 5 geteilt.

Ein Beispiel: Der Verstorbene arbeitete an 5 Tagen pro Woche und hatte einen Monatsverdienst von 4.000 Euro brutto. Folglich betrug sein Quartalsgehalt 12.000 Euro brutto, das wöchentliche Gehalt lag bei rund 923 Euro. Sein arbeitstägliches Gehalt und damit der Wert eines Urlaubstages belaufen sich auf 185,60 Euro (923 Euro : 5).

Urlaubstage bei Tod: Steuerrechtliche Bewertung der Vergütung

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, welche erst nach dem Tod des verstorbenen Arbeitnehmers ausgezahlt werden, gelten als Einkünfte der Erben. Folglich sind diese nach ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern.

Der Grund: Für die Entstehung der Steuerschuld bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist lediglich der Zeitpunkt der Auszahlung bzw. des Zuflusses relevant. Die Vereinfachungsregelung, nach welcher der Arbeitgeber den Lohn des verstorbenen Arbeitnehmers im bzw. für den Sterbemonat nach dem Steuersatz des Verstorbenen abrechnen kann, greift nicht, da es sich bei der Zahlung nicht um einen laufenden Arbeitslohn handelt.

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