08.12.2022

Heiraten im Ausland: Wichtige Informationen für eine Hochzeit im Ausland

Warme Temperaturen, traumhafte Locations und eine Trauung fernab vom heimischen Alltag: Das Heiraten im Ausland wird immer beliebter. Damit die Traumhochzeit wahr wird, sollten sich Heiratswillige jedoch frühzeitig informieren. Welche Dokumente sind erforderlich? Welches Recht gilt bei der Eheschließung und wird die Ehe in Deutschland anerkannt? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Heirat im Ausland: Wo ist es am einfachsten, wo am schönsten?

Es gibt viele Länder, die für eine Hochzeit im Ausland sehr gut geeignet sind. Beliebt sind bei Heiratswilligen vor allem Gegenden mit warmem Klima, wie beispielsweise Mexiko, die Malediven, die Karibik oder die griechischen Inseln. Auch die USA gelten als beliebtes Land für eine Auslandshochzeit. Denn zum einen bieten sie unkomplizierte Schnelltrauungen an, zum anderen sind für die Trauung lediglich ein Reisepass sowie eine Hochzeitslizenz erforderlich, die für ca. 60 Dollar vor Ort gekauft werden kann.

Möglichkeiten für eine Hochzeit im Ausland

Eine einfache Möglichkeit für eine Hochzeit im Ausland ist es, zunächst die standesamtliche Trauung in Deutschland zu vollziehen und für die (freie) Trauzeremonie anschließend ins Ausland zu reisen. Auf diese Weise entfällt der bürokratische Aufwand, da die Formalitäten bereits in Deutschland erledigt wurden und eine freie Trauung im Ausland nicht genehmigungspflichtig ist.

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Bei dieser Variante wird im Ausland beim örtlich zuständigen Trauungsorgan geheiratet. Welche Dokumente bei der Hochzeit im Ausland erforderlich sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern läuft die offizielle Trauung deutlich unbürokratischer ab als in Deutschland. Allerdings ist regelmäßig ein sogenanntes deutsches Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland erforderlich. Dieses muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde – in der Regel das Heimatstandesamt – beantragt werden.

Es ist empfehlenswert, sich im Vorwege bei den zuständigen Behörden im Zielland zu erkundigen. Darüber hinaus können vertrauenswürdige, ortsansässige Hochzeitsagenturen weiterführende Informationen erteilen. Auch auf den Seiten „Heiraten im Ausland“ des Auswärtigen Amtes und „Deutsche heiraten im Ausland“ des Bundesverwaltungsamtes können sich Paare informieren.

Heirat im Ausland: Welches Recht gilt?

Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich die späteren Rechtsverhältnisse der Eheleute richten. Dies betrifft vor allem den Güterstand, das Namensrecht sowie das Sorgerecht. Insbesondere bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Nationalität ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Diese sollte von einem kompetenten Fachanwalt vorgenommen werden.

Hochzeit im Ausland planen: Welche Dokumente sind erforderlich?

Welche Dokumente für eine Hochzeit im Ausland notwendig sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Üblicherweise werden benötigt:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis, unter Umständen auch Bescheinigung des deutschen Konsulats
  • ggf. Ehevertrag (meist islamische Staaten)
  • ggf. internationaler Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
  • ggf. Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde ehemaliger Ehepartner

Im Ausland heiraten: Wird die Hochzeit in Deutschland anerkannt?

Wer im Ausland heiratet, kann sich die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Zuständig ist das örtliche Standesamt. Eine Pflicht hierzu existiert jedoch nicht. Auch muss die im Ausland geschlossene Ehe nicht den deutschen Behörden gemeldet werden. Dies ist nur erforderlich, wenn die Eheleute bestimmte Amtshandlungen (z.B. Namensänderung) vollziehen oder steuerliche Vorteile beanspruchen möchten.

Heirat im Ausland anerkennen lassen: Das sind die Voraussetzungen

Eine Hochzeit im Ausland wird grundsätzlich anerkannt, wenn beide Eheleute die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Deutschland erfüllen. Das bedeutet:

  • Beide Ehepartner sind volljährig
  • Beide Ehepartner sind ledig
  • Beide Ehepartner sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt (vgl. § 1307 BGB)

 

Darüber hinaus muss das Recht am Ort der Trauung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt werden.

Beispiel 1: Zwei Deutsche möchten in Italien heiraten. Beide müssen die deutschen materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Form der Eheschließung muss wahlweise das deutsche oder das italienische Eheschließungsrecht gewahrt werden.

Beispiel 2: Heiraten ein Deutscher und eine Chinesin in Italien, müssen lediglich für den Deutschen die deutschen materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt sein. Für die Chinesin hingegen müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen nach chinesischem Recht vorliegen. In Bezug auf die Trauung gilt: Es müssen entweder die italienischen, deutschen oder chinesischen Regeln zur Eheschließung eingehalten werden.

Ausländische Ehe anerkennen lassen: Welche Dokumente sind erforderlich?

Zum Nachweis einer Hochzeit im Ausland dient die ausländische Heiratsurkunde. Diese muss von einer deutschen Behörde zunächst auf ihre Echtheit überprüft und in vielen Fällen auch von einem deutschen, öffentlich beeidigten Übersetzer übersetzt werden.

In einigen Staaten – beispielsweise den USA und Kanada – wird den Eheleuten nach der Eheschließung lediglich eine Bescheinigung ausgehändigt. Die Heiratsurkunde in Form eines vollständigen Registerauszugs wird dann erst nach einer Registrierung bei der zuständigen Behörde erstellt.

Hochzeitsfeier im Ausland: Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub?

§ 616 BGB regelt i.V.m. § 275 BGB die „persönliche Arbeitsverhinderung“ von Arbeitnehmenden. Darin heißt es:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Für eine Eheschließung steht Beschäftigten folglich Sonderurlaub zu. Allerdings gilt dies nur für den Tag der Trauung selbst, nicht aber für Tage, die für die An- und Abreise zu einer Hochzeit im Ausland erforderlich sind. Hierfür muss ggf. unbezahlter Urlaub genommen oder auf den Erholungsurlaub zurückgegriffen werden.

Aber: Wer nicht nur standesamtlich, sondern auch kirchlich heiraten möchte, hat für den Tag der kirchlichen Trauung erneut Anspruch auf Sonderurlaub. Das hat das BAG im Jahr 1983 in einem Grundsatzurteil (Az.: 4 AZR 506/801) entschieden.

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