17.10.2022

Grundsteuerreform 2022: Was ändert sich?

Die Grundsteuer wird reformiert. Im November 2019 verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Betroffen sind bundesweit alle Eigentumsparteien von Grundstücken und Wohneigentum. Dieser Artikel erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat, welche Änderungen zu erwarten sind und was Eigentumsparteien jetzt tun müssen. Ebenfalls interessant: Hat die neue Grundsteuer Auswirkungen auf Mietparteien?

Was ist die Grundsteuer?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sogenannte Objektsteuer. Sie wird auf den Grundbesitz erhoben und ist von der jeweiligen Eigentumspartei jährlich zu entrichten. Zum Grundbesitz zählen:

  • Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • Eigentumswohnungen
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Warum gibt es eine Reform der Grundsteuer und ab wann gelten die Änderungen?

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf den Grundstückswerten, auch als Einheitswerte bezeichnet, aus dem Jahr 1964 (West-Deutschland) bzw. 1935 (Ost-Deutschland). Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor – der sogenannten Steuermesszahl – und anschließend mit einem Hebesatz multipliziert.

Diese Berechnung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Durch die unterschiedliche Entwicklung von Grundstücks- und Gebäudewerte in West und Ost kommt es derzeit zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Für vergleichbaren Grundbesitz in benachbarter Lage werden teilweise erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig. Ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Allerdings nur übergangsweise, ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts berechnet.

Grundsteuerreform 2022: Was ändert sich?

Das dreistufige Verfahren zur Grundsteuerberechnung bleibt erhalten. Allerdings wird der Begriff „Einheitswert“ mit der neuen Grundsteuer durch den Begriff „Grundsteuerwert“ ersetzt.

So kommen folgende Faktoren zusammen, um die Grundsteuer künftig zu berechnen:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Neu ist, dass Grundstücke zunächst nach einem wertabhängigen Modell bewertet werden und anschließend einen Grundsteuerwert erhalten. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Grundstücksfläche
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wert des Bodens (Bodenrichtwert)
  • Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete

 

Nach der Ermittlung des Grundsteuerwertes erfolgt ein Ausgleich der Wertsteigerungen, die aufgrund der seit 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) nicht mehr aktualisierten Werte entstanden sind. Dazu wird die Steuermesszahl auf ca. 1/10 des bisherigen Wertes gesenkt. Sie beträgt:

  • 0,31 Promille für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser
  • 0,34 Promille für alle anderen Grundstücksarten

 

Im letzten Schritt wird der Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerwert x Steuermesszahl) mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Dieser wird durch die Kommunen bestimmt und kann zum Ausgleich von Mehr- oder Mindereinnahmen angepasst werden.

Bei Reformen kommt es in der Übergangsphase oft zu Uneinigkeiten und Missverständnissen. Bei rechtlichen Streitigkeiten hilft der ALLRECHT Vermieterrechtsschutz. Wer beispielsweise als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks gegen einen fehlerhaften Grundsteuerbescheid klagen will, erhält von der Vermieterrechtsschutzversicherung Unterstützung.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe?

Bei der Bewertung eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs bleibt es beim Ertragswertverfahren. Dieses wird jedoch vereinfacht und typisiert. So erfolgt die Grundsteuerwertermittlung zukünftig durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und Hofstellen.

Wer wird durch die neue Grundsteuerreform 2022 begünstigt?

Wer konkret von der Grundsteuerreform profitiert, hängt stark von der Immobilienwert-Entwicklung in der jeweiligen Gemeinde ab. Eigentumsparteien von Immobilien, in deren Umfeld die Werte seit Festlegung des Einheitswertes gefallen sind, zahlen häufig zu viel Grundsteuer. Sie werden nach der Grundsteuerreform entlastet.

Darüber hinaus werden Immobilien des sozialen Wohnungsbaus sowie Denkmäler im Rahmen der Grundsteuerreform steuerlich begünstigt. Sie erhalten einen Abschlag von 25 Prozent bzw. 10 Prozent auf die Steuermesszahl.

Lese-Tipp: Welche Grundstücksrechte haben Eigentumsparteien bei der Verwaltung ihres Grundstücks?

Grundsteuerreform: Was muss ich tun?

Von der Grundsteuerreform sind zunächst alle Eigentumsparteien eines Grundstücks oder einer Immobilie betroffen. Sie müssen ihren Grundbesitz – anders als beispielsweise die Wohnungsbauprämie – versteuern.

Eigentumsparteien sind gem. § 228 Abs. 6 Bewertungsgesetz bis zum 31. Oktober 2022 zur Abgabe einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ verpflichtet. Für die Abgabe kann das Portal „Mein ELSTER“ verwendet werden. Erforderlich sind unter anderem folgende Daten:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücks- und/oder Wohnfläche
  • Bodenrichtwert
  • Nutzungsart
  • Baujahr des Gebäudes


UPDATE: 

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde um drei Monate verlängert. Der neue Abgabetermin ist damit der 31.01.2023. 

Die entsprechenden Daten sind in den Bauunterlagen, Kaufverträgen sowie im Grundbuchauszug zu finden. Der Bodenrichtwert kann über das amtliche Informationsportal „BORIS“ des jeweiligen Bundeslandes abgefragt werden.

Wer die geforderten Angaben nicht fristgerecht macht, muss mit einem Zuschlag rechnen. Falsche Angaben können darüber hinaus eine Strafe zur Folge haben.

Die neue Grundsteuer: Das müssen Mietparteien wissen

Für Mietparteien ändert sich mit der Grundsteuerreform zunächst einmal nichts. Allerdings kann die Grundsteuer ab 2025 über die Betriebskosten auf die Mietparteien umgelegt werden. Mietparteien sollten dann die im Jahr 2026 verschickte Betriebskostenabrechnung genau überprüfen. Ergeben sich daraus Streitigkeiten mit dem Vermieter, steht eine Miet-Rechtsschutzversicherung Mietern zur Seite.

 

Rechtsschutztipp 

  • Mit dem Vermieter-Rechtsschutz der Marke ALLRECHT sind Sie bei allen Eventualitäten hinsichtlich Nutzungsverhältnissen, die Immobilien betreffen, abgesichert und bleiben nicht auf den hohen Kosten eines Rechtsstreits sitzen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

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