19.12.2024
Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Wer ist in der Pflicht?
![Branschutz im Mehrfamilienhaus Monteur prüft Brandschutz](/fileadmin/allrecht/Bilder/Blog/brandschutz_mehrfamilienhaus.jpg)
Ein Brand kann immense Schäden anrichten. Umso wichtiger ist der Brandschutz in Mehrfamilienhäusern. Dieser wird durch verschiedene Gesetze und Brandschutzverordnungen vorgeschrieben. Wie genau die Vorgaben aussehen und welche Pflichten Vermieterinnen und Vermieter sowie Mietparteien treffen, fasst dieser Artikel zusammen.
Was ist Brandschutz?
Der Begriff „Brandschutz“ bezeichnet Maßnahmen, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder seiner Ausbreitung entgegenwirken. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen dem Brandschutz zugeordnet, die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Zu unterscheiden ist deshalb zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz:
Beim vorbeugenden Brandschutz handelt es sich um Präventivmaßnahmen, die die Brandentstehung sowie dessen Ausbreitung verhindern sollen. Diese werden nochmals in drei Bereiche unterteilt:
- technischer Brandschutz (z.B. Rauchwandmelder, Brandmeldeanlagen)
- organisatorischer Brandschutz (z.B. Brandschutzbeauftragte)
- baulicher Brandschutz (z.B. feuerfeste Baumaterialien, Konzeption von Flucht- und Rettungswegen)
Der abwehrende Brandschutz kommt dann zum Tragen, wenn trotz vorbeugender Brandschutzmaßnahmen ein Brand ausgebrochen ist. Er soll dazu beitragen, den Einsturz tragender Bauteile möglichst lange zu verhindern, den Brandherd unter Kontrolle zu bringen und Menschen sowie Tiere zu retten. Der abwehrende Brandschutz ist in erster Linie Aufgabe der Feuerwehr.
Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Die gesetzlichen Grundlagen
Im Mietrecht ist Brandschutz von großer Bedeutung. Vor allem in Mehrfamilienhäusern spielt Brandschutz eine essenzielle Rolle. Durch verschiedene Normen und Verordnungen soll die Sicherheit der Mietparteien gewährleistet und Gefahrenquellen minimiert werden.
Er umfasst nicht nur die Wohnungen selbst, sondern auch Balkone, Keller und Treppenhäuser. Die entsprechenden Vorschriften finden sich vorrangig in den Brandschutzgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer sowie den Feuerwehrgesetzen. Darüber hinaus enthalten viele Hausordnungen besondere Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser.
Brandschutzvorschriften im Treppenhaus: Darauf ist zu achten
Dem Treppenhaus kommt bei Brandschutzverordnungen für Mehrfamilienhäuser eine besondere Bedeutung zu. Sie dienen im Falle eines Brandes als wichtige Flucht- und Rettungswege. Sie müssen möglichst frei bleiben.
Klare gesetzliche Verbote, die Gegenstände in Treppenhäuser und Fluren betreffen, existieren in Deutschland nicht. Allerdings schreiben die Brandschutzvorschriften für Mehrfamilienhäuser einige Punkte vor, welche Vermieterinnen und Vermieter mithilfe der Hausordnung an ihre Mietparteien weitergeben können.
So dürfen Vermieterinnen und Vermieter das Aufstellen von Schuhschränken oder ähnlichen Möbelstücken per Hausordnung verbieten. In kleinen, engen Hausfluren müssen auch Kinderwagen entfernt werden. Ausnahme: Es ist ausreichend Platz vorhanden,
Kleine Gegenstände spielen für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus in der Regel keine Rolle. Hierzu zählen beispielsweise:
- Fußmatten vor der Tür und auf Treppenstufen
- einzelne Fotos oder Bilder
- Schirmständer
- kleine, an der Wand montierte Schuhschränke aus nicht brennbarem Material
Zum Weiterlesen: Welche Gegenstände dürfen im Hausflur abgestellt werden?
Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Ist ein Feuerlöscher im Treppenhaus Pflicht?
Eine Feuerlöscherpflicht existiert in Deutschland lediglich in Büros, Gewerben und anderen Arbeitsstätten. Die Brandschutzbestimmungen in Mehrfamilienhäusern hingegen schreiben zunächst keine Feuerlöscher vor. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sind bestimmte technische Einrichtungen (z.B. Feuerstätten oder Blockheizkraftwerke) vorhanden, müssen Vermieterinnen und Vermieter in den jeweiligen Räumlichkeiten funktionsfähige Feuerlöscher bereitstellen.
Lesenswerter Exkurs: Grundstücksrecht – Welche Rechte haben Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer?
Wer ist in der Pflicht für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus?
Spezielle Brandschutzvorschriften in Mehrfamilienhäusern für Vermieterinnen und Vermieter gibt es nicht. Allerdings obliegt ihnen die grundsätzliche Pflicht, für Sicherheit in ihrer Immobilie zu sorgen. Diese Pflicht beinhaltet unter anderem die Beseitigung von Brandgefahren sowie die Sicherung von Fluchtwegen.
Konkret sind Vermieterinnen und Vermieter verantwortlich für:
- bauliche Maßnahmen, zum Beispiel eine funktionierende Beleuchtung im Treppenhaus
- technische Maßnahmen, beispielsweise die Montage von Brandmeldern und ggf. die Bereitstellung von Feuerlöschern
- organisatorische Maßnahmen, beispielsweise durch Festlegung des Verhaltens im Brandfall in der Hausordnung
Der Brandschutz im Mehrfamilienhaus macht jedoch nicht an der Wohnungstür Halt. Auch Mietparteien sind in der Pflicht. Sie müssen die entsprechenden Brandschutzregelungen in der Hausordnung befolgen. Zusätzlich können Mietparteien vorbeugen. Beispielsweise, indem sie Farben und Tapeten verwenden, die nicht brandfördernd wirken und darauf achten, dass die in der Wohnung genutzten Elektrogeräte der aktuellen DIN-Norm entsprechen.
Ebenfalls interessant: Wann lohnt sich ein Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten?
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