30.03.2020

Blei im Trinkwasser – Was tun?

Zwar dürfen Bleirohre seit vielen Jahren nicht mehr in Wohnhäusern installiert werden, sie sind jedoch noch in Mietobjekten zu finden. Mit oftmals weitreichenden Konsequenzen für Mieter, denn das Schwermetall ist nachweislich gesundheitsgefährdend. Doch wie ist diesbezüglich die aktuelle Rechtslage? Wer hat für die Einhaltung der Grenzwerte im Trinkwasser zu sorgen? Wie können betroffene Mieter Bleirohre erkennen und ab wann berechtigt Blei im Trinkwasser zu einer Mietminderung?

Bleirohre sind nicht mehr zulässig: Die aktuelle Rechtslage

Seit Dezember 2013 gilt in Deutschland ein Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Dieser liegt laut Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) derzeit bei maximal 0,010 Milligramm pro Liter. Der Grenzwert ist so niedrig, dass er von Trinkwasser, welches durch Bleirohre fließt, üblicherweise nicht mehr eingehalten werden kann. Bereits kleine Leitungsabschnitte aus Blei führen in Kombination mit anderen Werkstoffen aus Metall zu höheren Bleigehalten im Wasser. Aus diesem Grund sind alte Bleileitungen schnellstmöglich auszutauschen. Die Verantwortung für den Austausch tragen Haus- und Wohnungseigentürmer.

Warum ist Blei im Trinkwasser gefährlich?

Blei ist ein giftiges Schwermetall. Wird es über das Trinkwasser aufgenommen, lagert sich Blei in den Knochen ab. Bei einer schweren Krankheit oder einer Schwangerschaft löst sich das Schwermetall aus den Knochen und gelangt auf diese Weise in den Organismus. Dort kann Blei unter anderem Nervenschäden, Störungen bei der Blutbildung sowie Verdauungsprobleme hervorrufen. Besonders gefährlich ist Blei für Ungeborene. Sie nehmen das Schwermetall bereits über die Plazenta auf. Auch für Neugeborene ist ein hoher Bleigehalt im Trinkwasser gefährlich, denn: Trinken Kleinkinder mit Blei belastetes Wasser, können Schäden am Nervensystem und im Gehirn die Folge sein.

Bleirohre erkennen: So geht es

Bleirohre sind silbergrau und verfügen über besonders weiche Materialeigenschaften. Lässt sich die Materialoberfläche mit einer Münze oder einem Schlüssel einritzen, ist die Leitung aller Wahrscheinlichkeit nach aus Blei. Auch mit einem Klopftest lässt sich Blei nachweisen. Im Gegensatz zu Kupferrohren klingen Wasserleitungen aus Blei nicht metallisch, sondern dumpf. Hinweis: Häuser, die nach 1973 erbaut wurden, sind in der Regel nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden in Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet.

Bleileitungen: Vermieter informieren!

Seit dem 1. Dezember 2013 sind Hauseigentürmer und Hausverwaltungen gesetzlich dazu verpflichtet, den Bewohnern Wasser mit einem Bleigehalt von unter 0,010 mg/l zur Verfügung zu stellen. Liegt der Bleigehalt über dem Grenzwert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit des Vermieters – sofern die Bleileitungen im Haus ursächlich für den erhöhten Bleigehalt im Trinkwasser sind. Kommt das Trinkwasser jedoch bereits belastet am Hausanschluss an, stehen die örtlichen Wasserversorgungsbetriebe in der Pflicht, für die zukünftige Einhaltung des Grenzwertes zu sorgen.

Betroffene Mieter sollten zunächst ihren Vermieter schriftlich und nachweislich über den Umstand informieren und ggf. dazu auffordern, die Bleirohre innerhalb einer zumutbaren Frist zu ersetzen. Folgt der Vermieter der Forderung nicht, können Mieter nach Fristablauf das zuständige Gesundheitsamt hinzuziehen und eine Sanierungsklage einreichen. Eine zuverlässige Mieter-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.

Blei im Trinkwasser: Mietminderung und weitere Rechte des Mieters

Ein bloßes Überschreiten des Grenzwertes berechtigt Mieter zunächst nicht zur Mietminderung. Denn Mieter stehen in der Nachweispflicht. Sie müssen nachweisen, dass der Bleigehalt im Wasser tatsächlich zu hoch ist. Dabei haben sie die Möglichkeit, entsprechende Informationen bei den örtlichen Wasserwerken einzuholen oder auf eigene Kosten eine Laboruntersuchung zu veranlassen.

Erst, wenn ein erhöhter Bleigehalt im Trinkwasser nachgewiesen ist und zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung führt, berechtigt dieser Umstand gem. § 536 BGB zu einer Mietminderung. Wie hoch diese sein darf, entscheidet sich im Einzelfall. Das Amtsgericht Hamburg sah in einem Urteil vom 17.12.1987 (Az.: 49 C 667/86) eine Mietminderung i.H.v. 10 Prozent als zulässig an, das OLG Köln (Az. 22 U 277/90) gestand dem Mieter eine Mietminderung von 5 Prozent zu. Zudem haben Mieter bei einem grenzüberschreitenden Bleigehalt im Wasser Anspruch auf den Austausch der Bleirohre (vgl.: LG Hamburg, Az.: 16 S 22/88).

Weigert sich der Vermieter, die Bleirohre innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszutauschen oder kann er die Kosten für den Austausch nicht übernehmen, haben Mieter das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, sofern ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bleigehalt im Trinkwasser derart hoch ist, dass die Verwendung des Wassers nachweislich eine konkrete Gesundheitsgefährdung darstellt.

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