Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

Exzellenter Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

ALLRECHT … damit Sie Recht behalten!

 

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Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe

Eine Vertragsrechtsschutzversicherung ist essentiell, wenn Sie selbstständig tätig sind. Schnell können aus Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten oder Kunden Rechtsstreitigkeiten entstehen, die vor Gericht landen. Damit Sie nicht auf Anwalts- oder Prozesskosten sitzenbleiben, sind Sie mit der Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe der Marke ALLRECHT bestens abgesichert.  Mit unserem Produkt "Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe" erhalten Sie für diese Risiken den passenden Versicherungsschutz.

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerkbetriebe der ALLRECHT ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die ALLRECHT die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vielen mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.

Mit dieser Zusatzversicherung kann der Firmen-Rechtsschutz sinnvoll ergänzt werden. Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

Oder möchten Sie für eine umfassende Beratung lieber persönlich mit einem Berater sprechen?

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Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe im Überblick

  • 300.000 Euro Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • gerichtliche Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmen, Herstellern, Kreditinstituten und sonstigen Dienstleistern mitversichert
  • Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids mitversichert
  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit

Versicherungsschutz besteht:

  • für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen.

Der denkbare Schaden:

ALLRECHT hilft mit diesem Leistungsbaustein:

Sie errichten für einen Kunden einen Wintergarten im Wert von 15.499 EUR. Dieser richtet eine Mängelrüge an Sie wegen angeblich schlafraubenden Knackgeräuschen in der Konstruktion und weigert sich, die volle Summe zu zahlen. Er bietet 50% an. Sie müssen auf Zahlung des Restbetrages klagen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Sie sollen angeblich Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben. Dagegen möchten Sie Widerspruch einlegen.

Straf-Rechtsschutz

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würden

Drei Monate Wartezeit gelten für Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:

  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Häufig gestellte Fragen zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

Bei Ihrem Berater vor Ort
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Telefonisch unter 0800 90 89 900
Telefonisch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe und schicken es Ihnen zu. Sie lesen sich alles in aller Ruhe durch und wenn alles in Ordnung ist, schicken Sie uns die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schriftliches Angebot
Sie möchten das Angebot lieber per Post bekommen und nochmal in Ruhe durchlesen? Gerne schicken wir Ihnen unser schriftliches Angebot zu.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police, in der Ihr Versicherungsschutz dokumentiert wird. Enthalten sind darin

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • die Anzahl der Beschäftigten,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Wenn es doch einmal zum Schadenfall kommt, sollten Sie diesen unverzüglich an Ihren Versicherer melden. So kümmern wir uns schnell um Ihr Anliegen. Sie erreichen uns persönlich unter der kostenlosen Telefonnummer oder online über das Schadenmeldungsformular.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Schadenmeldungsformular

Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Der Beitrag kann auch jährlich per Rechnung beglichen werden. Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise werden nicht erhoben. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Sie können uns sowohl persönlich per Telefon als auch online über das Änderungsformular über eine Reihe von Änderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie eine neue Adresse mitteilen? So einfach setzen Sie sich mit uns in Kontakt:


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns das ganz einfach mitteilen. Nutzen Sie dafür das Online-Änderungsformular.

  • Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie online ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.
  • Neues SEPA-Lastschriftmandat zum Download.

Die Anzahl Ihrer Beschäftigten im Betrieb hat sich geändert? Teilen Sie uns diese Änderung ganz einfach mit. Sie erreichen uns entweder persönlich per Telefon oder kontaktieren uns online über das Änderungsformular. Gerne beraten wir Sie bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.


persönlich telefonisch 0800 90 89 900


Online über das Änderungsformular

Ein Beschäftigter im Sinne des „Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe“ ist jeder Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers.

Als nur 1 Beschäftigter zählen

  • je 4 geringfügig Beschäftigte (= Pauschalbesteuerte, 450 Euro-Kräfte), Heimarbeiter, Teilzeit-, Saison-, Leiharbeiter, Auszubildende.

 

Unberücksichtigt bleiben

  • die im Betrieb des Versicherungsnehmers tätigen Familienangehörigen,
  • der Inhaber bzw., wenn eine Firma mehrere Inhaber hat, die im Betrieb tätig sind, ein Inhaber.

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Rechtsstreit bei Handwerksbetrieben: Prozesskosten oder Bußgeld schnell berechnen

Wenn Sie sich doch einmal mit Kunden oder Lieferanten vor Gericht einigen müssen, kommen einige Kosten auf Sie zu. Damit Sie einen Überblick darüber bekommen, hilft Ihnen unser Online-Prozessrechner. Mögliche Bußgelder können Sie mithilfe unseres Online-Bußgeldrechners berechnen.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Kosten eines Rechtsstreits ganz einfach berechnen. So erleben Sie im Falle eines Falles keine böse Überraschung.

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Sie befürchten durch Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten oder andere kleinere Straftaten ein Bußgeld? Unser Bußgeldrechner verschafft Ihnen einen Überblick über mögliche Bußgelder.

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